Fahren ohne FS/Versicherung
Hallo!
Ich habe eine Frage.
Ich habe mir eine Kawasaki GPZ305 zur Motocross-Maschine umgebaut.
Da durch den Umbau jegliche Zulassungsmöglichkeit, Verkehrsauglichkeit und Sicherheit erloschen ist, ist es auch nicht möglich sie irgendwie anzumelden.
Diese würde ich gerne mal auf diversen Wald und Wiesen-Wegen austesten.
Jetzt meine Fragen;
Was kann mir blühen wenn ich diese Maschine auf einer Straße fahre? (überführung in den Wald)
Was kann mir blühen wenn ich diese Maschine über die Straße/Bürgersteig "nur schiebe", und den Kerzenstecker abziehe um ein definitives "nicht lauffähig/fahrtüchig"-abbild zeigen zu können "falls" die Polizei mich erwischen sollte und ich denen zeigen soll ob sie läuft?
Dazu; Ich habe keinerlei Führerschein.
Und war noch nie wegen sowas bei der Polizei bekannt.
Wenn einer ganz fleissig ist,
Was kann mir blühen wenn ich diese Maschine über Waldwege und Forstwege fahre die in einer "Forst und Landwirtschaftlicher Verkehr frei"-Zone liegt?
Diese Zone ist ja quasi vom "öffentlchen Verkehr" abgekapselt.
Eine nicht eindeutige, und schon Jahre alte "erlaubnis" vom Förster das ich dort fahren darf habe ich mal 2005 mündlich bekommen.
Ich danke schonmal ganz herzlich.
Liebe Grüße Matthias
Du darfst nicht ohne Führerschein fahren, außer in Deinem Grundstück. Auf keinen Fall auf öffentlichen Straßen (wäre Straftat) und auch nicht auf forstwirtschaftlichen wegen, da diese nur für Forstwirtschaftsfahrzeuge bestimmt sind und nicht für Motocrossmaschinen. Informiere Dich mal hier.
http://www.kfzversicherungen.org/ratgeber/20120524/fahren-ohne-fahrerlaubnis.html
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Forststra%C3%9Fe
Dann musst du eben den Motorradführerschein machen.
Dein eigentliches Problem dürfte nicht das sein, was auf Dich zukommt, wenn Du nur erwischt wirst.
Die Folgen wären maximal Strafen, die Du in einigen Jahren vergessen hast.
Das Hauptproblem ist das, was Du zahlen musst, wenn es zu einem Schaden kommt.
Du fährst ohne Versicherungsschutz, was erst mal eine Straftat ist.
Das bedeutet aber vor allem, dass keine Versicherung zahlt, wenn Du einen Unfall verschuldest.
Wenn Du den Pilzsammler, Jäger oder Geocacher, der plötzlich Deinen Weg kreuzt, richtig erwischst, kannst Du Dich auf ein Leben mit Hartz 4-Niveau einstellen.
Auch auf dem Weg in den Wald gibt es ausreichend Dinge, die überraschend passieren können, zumal Du vermutlich wenig Fahrerfahrung hast.
Die jugendliche Grundeinstellung "wird schon nichts passieren" haben schon einige ein Leben lang bereut.
Such Dir eine offizielle Motocross-Strecke, zahl etwas für eine Versicherung dort und hab richtig Spaß ohne spätere Reue.
"Was kann mir blühen wenn ich diese Maschine auf einer Straße fahre?"
Fahren ohne Zulassung (Ordnungswidrigkeit), Fahren ohne Pflichtversicherung (Straftat)
Die OWI geht in die Straftat auf und erhöht diese nur etwas, insgesamt in etwa: 15 Tagessätze Strafe
(1 Tagessatz ist das Monatsnetto durch 30)
"Was kann mir blühen wenn ich diese Maschine über die Straße/Bürgersteig "nur schiebe", und den Kerzenstecker abziehe ..."
Nichts,
es geht um eine "in Verkehr-Bringung" und das ist eine "übliche Nutzung". Das Schieben ist keine "übliche Nutzung" und damit benötigt das, was da geschoben wird keinerlei Genehmigung oder Zulassung. Das Möp muss zum Schieben auch nicht technisch kastriert werden, also Kerzenstecker runter oder ähnlich.
Aber Vorsicht beim Schieben, hier lauert eine "Falle":
Wird das Möp am Straßenrand abgestellt, also geparkt, dann tritt die Strafbarkeit ein. Das Parken eines Fahrzeugs IST eine "übliche Nutzung" und damit IST ein Fahrzeug dann wieder "in Verkehr gebracht" und benötigt Zulassung und Versicherung - auch wenn es (tatsächlich) technisch defekt wäre.
Eine "Außerbetriebsetzung" über Kerzenstecker oder vergleichbares wäre ohnehin lächerlich, denn es wäre durch einfachen Eingriff doch sofort wieder in Betrieb zu setzen.
"Dazu; Ich habe keinerlei Führerschein."
Bedeutet dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und bringt (zusätzliche!) 30 Tagessätze als Strafe ein. Sind dann insgesamt etwa 45 Tagessätze
"Und war noch nie wegen sowas bei der Polizei bekannt."
Die genannten Strafhöhen beziehen sich auch auf einen "unbescholtenen Ersttäter".
Im Wiederholungsfall oder bei einschlägigen Vorstrafen (aus ebenfalls diesem Straftatbereich) muss man mit jeweils Verdoppelung der vorhergehenden Strafhöhen rechnen. Ab dem dritten mal dann auch mit Haftstrafen, die etwa ab dem fünften Mal dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden - dann wird tatsächlich auch für einige Monate "eingefahren".
"Was kann mir blühen wenn ich diese Maschine über Waldwege und Forstwege fahre die in einer "Forst und Landwirtschaftlicher Verkehr frei"-Zone liegt?"
Keine kluge Idee, denn das bedeutet maximale Bestrafung
Da diese Bereiche für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, zwar nur für eingeschränkte Nutzung, aber dennoch freigegeben, gibt es hier richtig einen auf die Nuss.
Neben den bereits genannten Strafen für Fahren ohne Pflichtversicherung und Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt hier noch das grundsätzlich! unzulässige Fahren im Wald dazu.
Fahren im Wald ist grundsätzlich verboten, das gibt in der Folge dann Bußgelder, aber das sind Bußgelder aus dem Umweltschutz-Bereich und die sind vierstellig.
Hier geht es ab etwa 1.500 Euro Bußgeld los, aber auch nur dann so gering, wenn tatsächlich keine Umweltschäden eingetreten sind. Liegen derartige Schäden vor, am Baum entlang geschrammt, einen Busch umgesägt, Betriebsflüssigkeiten verloren, ..., dann sind es auch ganz schnell 5.000 Euro Bußgeld.
Plus natürlich vollständiger Schadensersatz über die Kosten zur Beseitigung der Schäden. So ein Liter ausgelaufenes Öl kann wegen dem notwendigen Bodenaustausch inkl. Entsorgung des Aushubs als Sondermüll ganz knackig über 10.000 Euro kosten.
"Diese Zone ist ja quasi vom "öffentlchen Verkehr" abgekapselt."
Im Gegenteil,
Wald wäre "abgekapselt", durch das Schild wird eine Freigabe für den öffentlichen Verkehr erteilt, dass dies nur mit einer Einschränkung erfolgt, ist dabei unerheblich.
Das ist wie ein Aldi-Parkplatz, grundsätzlich hat da niemand etwas drauf zu suchen, weil es Privatgelände ist und damit so "unbefahrbar" wie Dein Wohnzimmer. Erst durch die Freigabe zur Nutzung darf es befahren werden - und damit gilt das dann als "öffentlicher Verkehrsbereich".
Mit diesem "öffentlichen Verkehrsbereich" tritt dann auch die Pflicht zur Fahrerlaubnis und Zulassung und Versicherung ein. Die vorhandene Einschränkung bzw. Bedingung - beim Aldi-Parkplatz das "nur für Kunden" - ist hier völlig unerheblich.
Egal ob man nun die gestellte Bedingung erfüllt oder nicht, man benötigt Zulassung, Versicherung und Fahrerlaubnis um dort (warum auch immer) fahren zu dürfen.
"Eine nicht eindeutige, und schon Jahre alte "erlaubnis" vom Förster das ich dort fahren darf habe ich mal 2005 mündlich bekommen."
Interessiert nicht, so ein Förster ist weder die richtige Person, noch die richtige Behörde, um eine Erlaubnis erteilen zu können. Da kann man sich die Erlaubnis bei der Zeitungsfrau holen, hat die selbe rechtliche Wirksamkeit - keine.
Hier geht es um Umweltschutz und dieses ist die einzig korrekte Behörde, die eine Waldfahrgenehmigung formalrechtlich erteilen kann.
Die Forstbehörde ist nur nachgestellt und muss ebenso eine Zustimmung erteilen, wie aber auch die "Wasserbehörde" (eventuell Trinkwassergewinnungs-Gebiet), Feuerwehr (Brandschutzfragen, Benzin kann brennen), ...
ALLE! wie auch immer beteiligten, in Frage kommenden Behörden müssen Ihre Zustimmung erteilen, und das unter der zentralen Führung der Umweltbehörde. Erst wenn von dort eine Genehmigung vor liegt UND die in der Genehmigung genannten Bedingungen erfüllt sind - zB. eine besondere Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird, die Umweltschäden übernimmt - darf dann auch zulässig dort gefahren werden.
Zusammenfassend:
Du hast Dir hier ein Motorsport-Gerät gebaut, welches ausschließlich auf tatsächlich privaten Geländen (allseitig umzäunt - das sind auch keine Felder) mit der Genehmigung des Eigentümers fahren darfst - und auch dann noch uneingeschränkt Schadensersatzpflichtig bei verursachten Schäden bist.
Im öffentlichen Verkehrsbereich darf es nur geschoben werden und im Wald darf nicht mal geschoben werden, denn wegen vorhandenem Benzin und Öl gibt es immer Ärger wegen Brandschutz und Umweltschutz.