Annahme verbot in Werkstatt
Nach einem Rep Fehler der Werkstatt und etlichen Beanstandungen, hat die Werkstatt ein Annahme und Rep. Verweigerung meines Autos ausgesprochen.
Ist das Rechtes?
Es handelt sich um eine Vertragswerkstatt von VW.
Ich bin keine Rechnung schuldig.
Aus dem letzten Auftrag sind noch Beanstandungen offen.
Z.B. Bremsen wurden vom mir als Kunden gemeldet. von der Werkstatt habe ich ein Schreiben, das das Fahrzeug techn. einwandfrei sei, nach nachschauen von mir im Service plan stellte ich fest, das die Bremsflüssigkeit zu wechseln ist.
Wurde nicht gemacht.
Das ist zwar ungewöhnlich, aber durchaus möglich.
Wenn die Werkstatt ausreichend Arbeit hat, kann sie
durchaus einen Auftrag ablehnen. Das ist zwar unge-
schickt/undiplomatisch - könnte ja sagen, der nächste freie Termin sei in 4 Wochen oder gar 6,
aber wenn zu erwatrten ist, daß der Kunde an-
schließend Beanstandungen (womöglich unberechtigt)
geltend macht - also ein unerfreulicher Kunde ist, dann.....
Natürlich kann man einen Auftrag ablehnen, nennt sich Vertragsfreiheit. Man kann frei entscheiden, wem man einen Auftrag (ist ein Vertrag) gibt und jeder kann frei entscheiden, ob er diesen Auftrag dann auch annimmt.
Eine Spekulation über die Gründe einer derartigen Entscheidung sollte man lassen. Es gibt sehr viele Gründe und ein Grund muss nicht genannt werden.
Eine Spekulation bleibt immer eine Spekulation und kann auch manchmal einem selbst auf die Füße fallen. ZB. dann, wenn diese Spekulation eine geschäftsschädigende üble Nachrede gegenüber der Werkstatt darstellt.
Außerdem, gäbe es eine Pflicht zur Nennung von Gründen, dann wäre der Auftraggeber auch verpflichtet allen anderen der tausenden von existierenden Werkstätten zu erklären, warum man diesen Auftrag nicht ihnen erteilt hatte.
Einzig davon ausgenommen sind Mängelbeseitigungen aufgrund ausgeführter Arbeiten. Die muss der Kunde bei der verursachenden Werkstatt ausführen lassen und die muss die dafür verantwortliche Werkstatt auch ausführen.
Bei dem nicht ausgeführten Bremsflüssigkeitswechsel ist das nicht ganz so einfach zuzuordnen. Es ist kein Mangel, wenn dies zwar beauftragt, aber dann nicht ausgeführt wurde. Es wäre erst dann ein Mangel, wenn diese Arbeit berechnet aber nicht ausgeführt wurde.
Ein derartiger Wechsel kann zwar Bestandteil eines pauschalisierten Gesamtauftrags sein, zB. einer pauschal erteilten 60.000 km Inspektion und müsste dann auch ausgeführt werden, allerdings dann auch bezahlt werden.
Wird eine beauftragte Arbeit nicht ausgeführt, dann hat man ausschließlich das Recht, dies auch nicht bezahlen zu müssen (keine Arbeit - kein Geld). Es besteht keine Pflicht von Seiten der Werkstatt eine beauftragte Arbeit auszuführen, sie darf dann jedoch nicht berechnet werden.
Was überprüft werden müsste,
- ob der Austausch auch Bestandteil der Inspektionskosten-Pauschale ist, oder
- ob nur die Prüfung dort pauschalisiert erfasst wurde.
Üblicherweise ist nur die Prüfung ein Bestandteil einer Inspektion. Der Austausch dann eine auch zusätzlich dem Kunden zu berechnende Bedarfsposition, wenn sich bei der Prüfung die Notwendigkeit eines Austauschs ergeben hat.
Wenn eine Vertagswerkstatt auf Grund eines Reparaturauftrages meinen Wagen repariert und im nachhinein dadurch Reklamationen auftreten muß die Werkstatt diese beseitigen. Bei einer Schriftlichen verweigerung kann ich eine andere Vertagswerkstatt mit der Behebung beauftragen und die Rechnung an den erst reparatör geben um meine Kosten zurück zu verlangen. Da ich als Kunde der Ausführenden Werkstatt eine Nachbesserung einräumen muß und sie diese verweigert denke ich ist das nur recht und billig. Wenn Du im Rechtschutz würde ich diesen einfach nochmal fragen.
Also so wie Maria schreibt hat ein Vertragshändler über eine Reparaturauftrag ein Fahrzeug instandgesetzt. Die dabei endstndenen Mängel wurden nur teilweise behoben. Eine Nachbesserung wird vom VW Hänler abgelehnt. Kann doch nicht sein, das ich als Kunde die arbeiten jetzt voneinem anderen Händler beheben lasse und bezahle dafür noch einmahl.???
Genau das ist hier die noch offene frage, wude der nicht durchgefühte Bremsölwechsel im rahmen des Serviceplanes nur nicht gemacht aber abgerechnet. Maria kann das ev abfragen oder die abgerechneten AW und dem € Betrag nachrechnen. ?? wird sich zeigen.