Ford Focus mit Standheizung im Angebot angegeben, aber keine vorhanden ?!?
Hallo, habe mir einen Ford Focus Diesel 1.6 TDCi Style Modell 2009 109 PS Klimaautom. Limo. letzte Woche bei einem Leasing-Rückläufer-Händler gekauft.
Laut Gutachten (vom Händler) und dem Angebotstext in mobile.de hat der Wagen eine Standheizung.
Bei der Übergabe des Wagens fragte ich den Händler ob er mir zeigen könnte wie man die Standheizung bedient.
Nach kurzer Rücksprache mit seinem Kollegen (der auch nicht Bescheid wusste) und kurzen überfliegen der Bedienungsanleitung, verneinte er dieses.
Zu Hause habe ich mir dann mal in Ruhe die Bedienungsanleitung durchgelesen, dann beim Focus im Bordcomputer geschaut, aber keinen Menüunterpunkt
Standheizung
gefunden, wie in der Anleitung beschrieben. Daraufhin eine email an den Händler geschrieben, ob er mir eine Kope des Gutachtens schicken könne,
welche auch schnell zugesendet wurde. Im Gutachten steht auch unter Sonderausstattung: Standheizung. Nun weiß ich nicht ob ich eine Standheizung im Focus habe
oder vielleicht nur ein Zuheizer für den Turbo, und wie ich jetzt diesen evtl. Mangel "ausbessern" kann, also auf Deutsch gesagt: Will die angegebene STANDHEIZUNG !
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
Zur Standheizung sind entweder eine Vorschaltuhr dabei oder eine Fernbedienung zum Programmieren/Aktivieren. Die Standheizung ist meist ein zusätzliches Extra mit gesonderter Bedienungsanleitung z.B. von Webasto oder Eberspächer. Wenn die Standheizung mit im angebot stand, diese jedoch nicht vorhanden ist, so kann man auf alle Fälle Preisminderung/Nachrüstung (kost ja auch so um die 1000-1500 Euro je nach Ausführung) verlangen,l muss dies jedoch lt. Kaufvertrag/Angebotsinserat/Gutachten beweisen können, um etwas zu erreichen. Viel Glück.
Im Angebot ist eine SH aufgeführt, im Kaufvertrag wurde dem nicht widersprochen, bzw. den Angebotsinhalt korrigiert - somit muss eine Standheizung (SH) vorhanden sein.
Zu schnell sollte man aber nicht von einer kraftstoffbetriebenen SH aus gehen. Es gibt auch elektrische Systeme, die über einen Innenraumheizer ("Heizlüfter") oder Heizspirale im Kühlwasser ("Tauchsieder") arbeiten. Da weder im Angebots- noch im Gutachtentext die Art näher beschrieben ist, sollte man eventuell auch mal im Bereich Stoßstange, Kühlergrill, ... nach einem Elektroanschluss suchen.
Ich würde zu einem Boschdienst fahren und kurz nachsehen lassen, ob so ein Ding eingebaut ist oder nicht. Boschdienste sind Vertragswerkstätten von Webasto und Eberpächer, ebenso für irgendwelche Elektro-Systeme. Somit können die sehr schnell erkennen, ob vorhanden oder nicht.
Ist keine SH vorhanden, dann den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern. Nachbesserung bedeutet der Einbau einer SH. Zwei mal hat der Verkäufer die Möglichkeit dazu, sollte eine Nachbesserung zwei mal scheitern, dann besteht Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Kaufpreisminderung.
Ein Ersatzanspruch besteht aber nur über einen tatsächlichen Minderwert - die Preisdifferenz eines Gebrauchtwagens mit/ ohne SH, nicht über die Einbaukosten einer neuen SH. Es fehlt keine neue SH, sondern eine bereits über 3 Jahre alte, gebrauchte SH.
Hier gilt auch von Beginn an zu beachten, dass eine elektrische SH für einen klassischen Laternenparker keinen Minderwert bedeutet. Aufpassen bei der eigenen Argumentation, dass man hier durch irgendwelche verbalen Vorgaben dem Verkäufer keinen Elfmeter schenkt.
Sollte eine SH vorhanden sein, dann gleich beim Boschdienst klären, wie die bedient wird, ob eventuell ein Bedienteil zB. in Form eines Handsenders fehlt. Fehlt nur ein derartiger Sender, dann eben das Fehlen von diesem Teil beim Verkäufer bemängeln.
Wie weit hier der Verkäufer eventuelle Regressansprüche gegen seinen Gutachter hat - interessiert nicht. Das sind vertragliche bzw. haftungsrechtliche Feinheiten, die zwischen diesen Beiden bestehen und man sich (selbst bei Kenntnis dieser Inhalte) fein heraushalten sollte.
Danke für deine Antwort.
Habe keine gesonderte Bedienungsanleitung z.B. von Webasto oder Eberspächer bekommen.Und im Kaufvertrag steht auch nix von Sonderausstattung, halt ein Standartvertrag, wie jeder Händler ihn nutzt.
Ich Habe das Gutachten per mail zugeschickt bekommen (vom Händler), wo auch drin steht:
...Sonderausstattung
Dachspoiler in Wagenfarbe, Nebelscheinwerfer, Radioausstattung: Radio-Navigations-System (Blaupunkt TravelPi-lot FX), Standheizung, Zentralverriegelung mit Doppelverriegelung...
Habe wohl dann keine Standheizung =(
Hat jemand einen Tipp wie ich jetzt am besten vorgehe.
Der Händler kann doch auch theoretisch den Gutachter in regress nehmen ?!?
Wow. Super Antwort. Werde morgen mal zum Boschdienst fahren.
Herzlichen Dank
Laut Boschdienst also keine Standheizung oder Zuheizer verbaut.
Habe heute einen Anruf vom Händler bekommen. Er nimmt den Focus zurück und will mir den Kaufpreis erstatten. Er meint das im Angebot gestanden hat > Irrtum vorbehalten (Angebot natürlich nicht mehr bei Mobile.de abrufbar).
Muss ich darauf eingehen, oder kann ich auf Erfüllung des Kaufvertrag bestehen, also Nachbesserung ?
Mir sind ja auch schon Kosten und Zeit angefallen (50Km Hinweg/Anmeldung...).
Kann mir jemand da weiter helfen ?
Dieses "Irrtum vorbehalten" ist ohne Beachtung, braucht man nicht weiter drauf eingehen.
Auf Erfüllung des Kaufvertrags kannst Du bestehen - nur nutzt es Dir nichts. Egal ob Sachmangelhaftung ("Gewährleistung") oder auch Kaufrecht, wenn sich der Verkäufer einer Nachbesserung verweigert oder diese nicht auf die Reihe bekommt, steht am Ende immer die Rücknahme.
Hier will er die Nachrüstung nicht vornehmen, somit muss er den Wagen zurücknehmen. Das weiß er wohl selbst, darum "kürzt er ab".
Zur Aufrechnung kommen in Ansatz:
Auf Seiten des Käufers
der gezahlte Kaufpreis
die Kosten für das Zulassungsverfahren, also Gebühren und Anfertigung der Nummernschilder
die Kosten für zwischenzeitlich ausgeführte Verschleißreparaturen oder Inspektionen, so weit sie tatsächlich notwendig gewesen waren.
Auf Seiten des Verkäufers eine Nutzungspauschale in Höhe von 0,67% je angefangene 1.000 km Nutzung.
Irgendwelche Kraftstoffkosten für Fahrten zum Händler werden nicht erstattet. Dass der Händler eine entsprechende Strecke entfernt ist und dafür Zeit wie auch Kraftstoff notwendig ist, hat der Verkäufer nicht zu verantworten. Der Käufer hat den Verkäufer ausgesucht und derartige Fahrten waren somit dem Käufer bekannt und sind billigend in Kauf genommen worden.
Eine Nutzung muss vom Käufer bezahlt werden, weil das Fahrzeug auch genutzt wurde. Dies erfolgt meist pauschalisiert über die 0,67% vom gezahlten Kaufpreis.
Ich vermute mal, dass es hier unter dem Strich irgendwo per null raus geht. Auto gegen Kaufpreis, der Rest dürfte sich vermutlich gegenseitig aufheben - und um 10 Euro sollte man auch kein groß Gezanke anfangen.
Ja, das werde ich machen.
Schade, hätte gedacht das ich noch eine Chance hätte um an meine Standheizung zu kommen.
Aber danke für die guten Antworten hat mir sehr geholfen.
Kannst ja den offiziellen Dienstweg gehen:
Erste Aufforderung zur Nachbesserung - scheitert
Zweite Aufforderung zur Nachbesserung - scheitert
Einigung auf eine Preisminderung - scheitert
Aufforderung zur Rückabwicklung
und dem kann der Verkäufer nicht mehr ausweichen, das kannst Du dann auch gerichtlich durchdrücken - aber genau das bietet er bereits jetzt schon an und damit ist die Luft raus aus dem Kessel.
Wenn Dir der Wagen ansonsten gefällt, dann mach doch trotzdem einen Vorschlag zur Preisminderung. Vielleicht lässt er sich auf einen Betrag ein. Der wird zwar nicht dem Wert einer SH entsprechen, aber wenn Du bzw. Ihr beide damit leben könnt, dann ist doch auch gut.