Gewährleistung: Mängel anzeigen - aber wie?
Guten Abend,
ich bräuchte bitte eure Beratung bzw. Einschätzung zum richtigen Ablauf.
Im August 2012 kaufte ich einen VW Golf V Variant, Bj. 05/2008 von einem Händler (Leasing Firma).
Jetzt wo es kalt wurde, sind mir ein paar Dinge aufgefallen die ich gerne als Mängel anzeigen würde. Unter anderem leuchtet fälschlicherweise die Kontrollanzeige für Kühlflüssigkeit, die rechte hintere Tür öffnet nicht immer bei Betätigung der Zentralverriegelung am Schlüssel und ein undefiniertes Geräusch welches bei ca. 25 km/h kurz "klack" macht und dann wieder verschwindet.
Nun meine Frage: Wie und in welcher Form muss/kann ich die Mängel anzeigen? Ich war noch in keiner Werkstatt um eine genaue Diagnose feststellen zu lassen.
Eigentlich hätte ich nach Service-Heft im November zur Inspektion gemusst. Kann nun der Händler bei nicht erfolgter Inspektion die Beseitigung der Mängel widersprechen?
Sollte ich vor Ablauf der 6 monatigen Beweislastumkehr in jedem Falle in eine Werkstatt zum durchchecken?
Wäre echt hilfreich, wenn jemand seine Erfahrungen oder kleine "Anleitung" schildern könnte, wie ich am besten verfahren sollte.
Vielen Dank für die Hilfe!
Markus
Die Nichteinhaltung des Inspektions-Intervalls
(gute zwei Monate) ist zwar sicherlich ein "gefun-
denes Fressen" für den Händler, dennoch solltest
Du zunächst zu ihm hinfahren und Reklamationen melden
Wenn Du in einer anderen Werkstatt Dir erst eine
Diagnose holen willst, dann sollte "Dein" Händler
auch nicht andeutungsweise davon hören.
Er ist "ERSTER" Ansprechpartner. Er wird sich sowieso
sträuben.
Zuallererst mal:
Die Mängel müssen dem HÄNDLER angezeigt werden, der Dir das Auto verkauft hat.
Weiiil:
DIESEM muss ermöglicht werden, die Mängel auf seine Kosten zu beheben bzw. beheben zu lassen; wie er das anstellt, ist dessen Bier.
Wenn Du von Dir aus eine Werkstatt beauftragst, freut sich der Händler, weil er ein für allemal aus der Haftung raus ist .. und Du bleibst auf sämtlichen Kosten sitzen.