Falsches Relais?
Oh, ich bitte um Entschuldigung, ich hatte
das Baujahr nicht beachtet.
Hallo,
Habe einen VW Passat 3BG Bj 1999
mit Xenonscheinwerfern und zwangsläufig dazugehörige Scheinwerferwaschanlage!
Jetzt geht die besagte Scheinweferwaschanlage nicht/ ich weiß auch nicht ob sie je ging seit ich das auto fahre, habe es nur gemerkt weil es auf dem TÜV-Bericht steht.
Hab jetzt geguckt im Internet und gesehen bei mir ist das Relais mit Nummer 389 eingebau Wisch-Wasch-Relais ohne Regensensor& ohne Scheinwerferwaschanlage.
Kann es sein das das Relais wirklich falsch ist und ich Relais 603 Wisch-Wasch-Relais ohne Regensensor & mit Scheinwerferreinigungsanlage brauche?
Kann ich die einfach so gegeneinander tauschen?
Weiß nicht wie sie funktionieren nur wenn man sie so tauschen kann wäre das besagt vielleicht wirklich mein Fehler!?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Für die Xenon-Anlage ist die Wascherei vorgeschrieben.Ein auch nur leicht angestaubter,
oder "versalzener" Xenon-Scheinwerfer bewirkt
heftige Blendung des Gegenverkehrs. Der TÜV dürfte - weil das ein erheblicher Mangel ist - keine
Plakette kleben.
Du solltest also baldigst bei VW oder einem Bosch-dienst vorsprechen, und das "richten" lassen.
Lassen deshalb, weil Arbeiten an Xenon-Anlagen nur
dafür qualifizierten Leuten erlaubt ist.
Derzeit fährst Du mit einem "nichtverkehrssicheren"
Fahrzeug rum, mit den möglichen versicherungstech-
nischen Folgen.
Das richtige Reais rein, dann sollte es funktionieren.
Was ich allerdings nicht so ohne weiteres glaube, denn das "falsche" Relais wird nun nicht ganz so ohne Grund da drin sein. Im günstigsten Fall hat der enorme Wasserverbrauch der Reinigungsanlage gestört, im Ungünstigsten liegt ein teurer Defekt der Reinigungsanlage vor, der mit dem "falschen" Relais "umgangen" wurde.
Eine übliche Sache bei Fahrzeugen mit defekter Scheinwerfer-Reinigungsanlage und Erstzulassung vor dem 1.4.2000. Die SWRA bei Xenon ist erst bei Fahrzeugen mit EZ ab dem 1.4.2000 vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Xenon und EZ vor dem 1.4.00 dürfen eine haben, müssen das aber nicht (auch keine automatische Höheneinstellung).
Es gilt zwar der einfache Grundsatz: "was vorhanden ist, muss auch funktionieren", führt hier aber bei einer Nichtfunktion nur zu einem Hinweis, maximal zum "geringen Mangel", der für sich betrachtet nicht zu einer Verweigerung der Plakette führt.
Ein EM für "erheblicher Mangel" oder gar VU für "Verkehrs-unsicher" nun aber nicht, dann wäre jedes (alte) Fahrzeug mit Xenon ohne SWRA verkehrsunsicher, was sie ganz sicher nicht sind.
Hier sollte vorab geprüft werden, ob die SWRA ansonsten einwandfrei funktioniert oder eine teure Folge-Überraschung lauert, wenn das richtige Relais eingesetzt wird.
Dann sollten vielleicht eher die noch verbliebenen Reste der SWRA auch entfernt werden, denn was nicht vorhanden ist (und nicht vorhanden sein muss), braucht auch nicht funktionieren.
Also Tüv hab ich bekommen trotz Mangel!
@Zufriedener so wie ich dein Text jetzt verstehe kann ich die Relais ohne Probleme gegeneinander austauschen?
Weil wenn würde ich das erstmal machen wollen!
Wenn dann immer noch nichts geht kann ich immer noch anfangen auszubauen!
Kann ich die einfach gegeneinander austauschen hab ich jetzt richtig verstanden ja?
Weil das würde ich erst versuchen bevor ich irgendwas anfange auszubauen!
Versuch macht kluch;
aber wie schon geschrieben, ich habe den nicht geringen Verdacht, dass sich da mehr hinter verbirgt, als nur das "falsche", oder genauer: in der Steuerung funktionsreduzierte Relais.
Versuche das "große" Relais irgendwo zu bekommen, wo Du es ggf. nach dem Probieren auch wieder zurückgeben kannst, falls sich eine größere Überraschung dadurch auf tut.