Kann man nachweisen, ob der tachstand manipuliert wurde?
Mein Stiefsohn hat leider ein Fahrzeug gekauft, bei dem sich die Mängel bereits nach einigen Wochen Gebrauch massiv häufen (Summe durchgeführter Reperaturen u offener Reperaturen 2200€). Das fahrzeug hat 11 Vorbesitzer, ist Baujahr 94 und hat laut Tacho und Kaufvertrag angeblich eine Kilometer Leistung von "nur" 177000 KM. Auf Grund des Fahrzeugzusatandes gehe ich davon aus, daß das Auto minimum die doppoelte Laufleistung hat.
die einzige Möglichkeit den Kaufvertrag zu wandeln besteht in dem Nachweis der fehlerhaften Laufleistung.
Dieses tatsächlich nachzuweisen ist schwierig, aber es gibt zahlreiche Indizien, die für einen manipulierten Kilometerstand sprechen:
Ist das Lenkrad abgegriffen?
Ist der Schalthebel abgegriffen?
Ist der Schaltsack "löchrig" oder rissig?
Sind die Pedale abgefahren?
Ist der Fahrsitz "plattgesessen"?
Ist am Fahrersitz der Bezug "durchgescheuert"?
Lassen sich im Scheckheft (falls vorhanden) oder im Motorraum Wartungszettel finden, auf denen ein höherer Kilometerstand notiert ist?
Trickreiche Händler verwenden im Kaufvertrag meist die Information "Kilometerstand ABGELESEN", obwohl es eigentlich "Kilometerstand OIGINAL" heißen sollte. Dadurch soll ein eventuelles Strafverfahren erschwert werden.
Allein die Tatsache, dass der Wagen in 18 nur 177 000km mit 11!!!! Besitzern gefahren haben soll, ist wirklich sehr verdächtig!
Was sagt denn der TÜV / die Werkstatt zum angeblichen Kilometerstand?
Da vermutlich bei so vielen Vorbesitzern keine vernünftig nachvollziehbare Historie per Papier mehr zusammen zu bekommen ist - also über Rechnungen, TÜV-Untersuchungsberichte, Inspektionsheft, ... - bleibt nicht vieles.
Vorbesitzer anrufen oder versuchen über einen Sachverständigen eine deutlich höhere Laufleistung nachzuweisen.
Da hier "Wandlung nur über fehlerhafte Laufleistung" aufgeführt ist, vermute ich einen Privatverkauf mit Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung.
Im Privathandel ist es nicht allein schon ausreichend, dass der genannte Kilometerstand nicht stimmt - sofern es sich auf eine genannte Gesamtfahrleistung bezieht, siehe meine Anmerkungen im Kommentar.
Neben einem manipuliertem Kilometerstand muss bei dem (privaten) Verkäufer auch noch das "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen" vorhanden sein.
Oder in Umgangsdeutsch:
Der Verkäufer muss bewusst getäuscht haben. Wurde er bereits beim seinem Kauf (selbst) "belöffelt", ist während seiner Nutzung keiner Merkwürdigkeit bewusst geworden und hat im sogenannten "guten Glauben" das Fahrzeug mit "korrekter" Kilometerstandsangabe weiter verkauft, dann wird das mit einem Rückgabeanspruch eng.
Bei einem gewerblichen Verkäufer ("Händler") reicht allein die unrichtige Angabe an sich, unabhängig davon, ob ihm das bewusst war oder hätte bewusst sein können oder wie auch immer.
Aber mal so unter uns, weil hier keiner weiter zuhört:
18 Jahre alt und 11 Vorbesitzer, das sind selbst bei echten 177.000 immer noch weniger als 1.000 Euro und viel Bastelei beim Wiederaufbau.
Alles Andere liegt nur irgendwo zwischen noch sehr jung oder auch als naiv bezeichnet und völligem Selbstbetrug wegen einem Fahrzeug mit Play-Station und Kino (F&F) Vergangenheit.
Vielen Dank für ihre Antworten auf meine Frage.
Leider bestätigt das meine eigenen Vermutungen. Lehrgeld ist teuer, aber Hauptsache man hat was gelernt
Vielen dank für die Stellungnahmen."Lehrgeld ist teuer, Hauptsache man hat - hoffentlich - was gelernt.
Immer wieder gerne ...