Airbag mit Diagnosegerät anlernen
Hallo,
ich möchte ein neues Beifahrersitzairbag selber einbauen. Jedoch weiss ich nicht ob ich dies mit einem entsprechendem OBD2-Diagnosegerät anlernen könnte, das ich mir zulegen möchte. Vielleicht kann mir jemand auf Grundlage Eurer Erfahrungen sagen, ob mit diesem Gerät http://www.obd2motor.com/peugeot-and-citroen-diagnostic-tool-p-111.html man es eigentlich programmieren könnte, damit das Airbagsystem resettet wird und die Airbagleuchte erlischt. Übrigens kostet das Gerät nur einige Euros mehr, als wenn man in der Werkstatt für einziges mal es daran anschließen lässt.
An den Airbags incl. deren Steueru ng DARFST Du gar nicht rumfummeln; das dürfen nur speziell ausgebildete zertifizierte Fachleute.
Fliegt Dir das Ding um die Ohren - was bei ungenügender Fachkenntnis sogar recht wahrscheinlich ist-, zahlt Dir keine (Unfall)versicherung was, da Dir alleine schon durch den Umstand, dass Du dort Hand angelegt hast, grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann ... und der jeweilige Versicherer dann leistungsfrei ist.
Mit Änderung des Sprengstoffgesetzes 2006 ist das unzulässige Hantieren an einem Airbag sogar eine Straftat geworden.
Zulässig nur noch vom "geschultem Personal in gewerblichen Zusammenhängen", wenn eine behördliche Genehmigung nach §27 Sprengstoffgesetz vor liegt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html
Wird dagegen verstoßen, dann gibt es 6 Monate Mindest-Haftstrafe.
Es gab da mal so eine "goldene Serie" bei Selbstbastlern, die nichts weiter als die Darwinschen Theorien bestätigt haben. Da hat dann der Gesetzgeber einen massiven Riegel vorgeschoben.
Abgesehen davon, mit diesen Bastel-OBD2-Auslesegräten kommt man ohnehin nicht in den entsprechenden Bereich des Steuergeräts.
Diese Kisten kennen nur den sehr kleinen "öffentlichen", weil genormten Bereich einiger Codes bei der Gemischaufbereitung und Abgasüberwachung. Die Herstellercodes für alles andere haben diese Teile ohnehin nicht.
Der Airbag wird durch eine Sprengkapsel ausgelöst, Du Besserwisser.
Die Zündung erfolgt zwar elektrisch, braucht aber nicht unbedingt den Autoakku dazu.
Schon mal was von statischer Aufladung gehört, Du Diplombastler?!
.. und wer lesen kann ist klar im Vorteil, daher NOCHMAL zum M itschreiben der von @zufriedener bereits gepostete Link zum b etreffenden Paragrafen des Sprengstoffgesetzes, das Dir u.A. genau Deine 'Bastelwünsche' an Sprengstoff verbietet:
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html
Wo ist jetzt Dein Problem, auf den von mir genannten Link zu klicken und einfach nur zu lesen?
"§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis."
§ 7 Abs. 1 behandelt den Umgang mit Explosivstoffen im gewerblichen Bereich. Für die anderen Bereiche, den Nicht-gewerblichen Bereich, also das "Hobbyschrauben" ist dieser § 27 maßgebend. und da findet sich ganz unmissverständlich:
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, der benötigt eine behördliche Genehmigung. Da der sogenannte Gasgenerator eine Sprengkapsel ist, ist das Ding explosionsgefährlich - immerhin dessen einzige Existenzberechtigung.
Hast Du eine Genehmigung?
Die Rechtsfolge findet sich dann in §40 Abs.2 Punkt 3:
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
1. ...
2. ...
3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__40.html
Wer in Deutschland an einem Airbag fummelt und keine behördliche Genehmigung hat, der kann dafür bis zu 3 Jahre in den Bau gehen - und das betrifft ausschließlich die Selbstgefährdung.
Sollten Dritte, zB. Mitfahrer, durch irgendwelche Basteleien gefährdet sein, dann sind es sogar 5 (fünf) Jahre.
Einfach den Absatz 3 von diesem §40 lesen:
"Wer wissentlich durch eine der in den Absätzen 1 oder 2 bezeichneten Handlungen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Die Links sind Direktlinks auf den Webserver des Bundesministerium der Justiz, es gibt nichts, was "amtlicher" im Internet ist.
Wo ist jetzt Dein Problem zu glauben, dass Hobbybastelei an Airbagsystemen sowohl verboten, wie auch Straftaten sind?
Eine ganz erhebliche Straftat, denn die Chance auf 5 Jahre bieten nicht allzu viele Missetaten.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass eine Reparaturanleitung kein Gesetzbuch ist und dass in England auch keine deutsche Gesetze gelten - das mit den 1.000 Jahren hat nämlich nicht geklappt.
Soso ... in einer englischsprachigen Reparaturanleitung WILLST Du gelesen haben ...
ad1)
Ist eine ReparaturanleitungNICHT für Bastler gedacht.
ad 2)
... wird daher vorausgesetzt, dass die 'Akteure' die Gesetzeslage kennen
ad 3)
Wird eine englischsprachige Anleitung wohl kaum einen Hinweis auf deutsche Gesetze enthalten; falls überhaupt.
[SarkasmusMode ON]
and last-but-not-least
... wundere ich mich, dass ein so Beratungsresistenter wie Du einer offenbar bist, sich die Mühe macht, die Sprachkonventionen anderer Länder zu akzeptieren und englisch kannst - und Dir nicht selber eine eigene Sprache 'gebastelt' hast.
[SarkasmusMode OFF]
Ok,
und wenn doch die Arbeit an Airbags unterlässt, dann kann man doch bestimmt mit dem OBD2 Gerät die Funktion auf restliche Airbags beschränken, oder? Vielleicht fährt man mit sperrigem Transportgut immer nur alleine und braucht den Beifahrersitz aus Platzgründen gar nicht. Kann man das beim TÜV auch argumentieren?
Grüße
Versuche es doch einfach.
Da Dich weder die technischen, noch die rechtlichen Hinweise weiter interessieren - mach es doch, wie Du denkst.