Wohnmobile parken
Mein Nachbar parkt sein Wohnmobile ca. 6 m lang auf seinem Parklatz vor dem Haus und behindert mir dadurch die Aussicht zur Strasse. Die Entferung vom Wohnmobil zum Grenzzaun ist ca. 50 cm. Ich fühle mich dadurch sehr gestört. Darf er das?
Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gelten die so ziemlich gleichen Parkvorschriften. Somit gilt: Wenn dort ein "normaler" PKW parken darf, dann darf dies ein Wohnmobil, Kleintransporter, ... ebenso.
Was etwas auffällig ist, sind diese 50 cm lichte Weite zwischen Fahrzeug und Gartenzaun. Sollte es sich hierbei um einen Fußweg bzw. "Bürgersteig" handeln, dann sind mindestens 1,2 Meter verbleibende Durchgangsbreite vorgeschrieben.
Hier sollte man öffentliche Pläne wie Bebauungsplan und ähnliches prüfen. Aber aufpassen, das kann auch nach hinten losgehen.
Sollte es sich tatsächlich um einen "Bürgersteig" handeln, dann muss das Wohnmobil nur mit etwas größeren Abstand geparkt werden, ... damit Du deinen dann vorhandenen Reinigungs- und zB. Schneeräum- und Streupflichten nachkommen kannst.
Ein Anrecht auf ungestört freie Sicht existiert nur innerhalb des Grundstücks und endet an der Grundstücksgrenze, üblicherweise der Gartenzaun.
Wenn die Beschreibung "sein Parkplatz vor dem Haus" auf ein Privatgrundstück hindeutet, auf dem das WoMo steht, hätte das dann andere Auswirkungen?
Die Frage nach geparkten Wohnmobilen auf privatem Grund, die Nachbarn die Aussicht versperren, findet man oft in Foren.
Würde mich mal interessieren!
Vielen Dank!