Batteriesäure läuft bei meinem Neuwagen aus!
Hallo Autofreunde/Experten,
habe mitte des Jahres einen Neuwagen gekauft. Kürzlich wurde die Standheizung nachgerüstet. Während dieser Zeit konnte ich einen Blick in die Werkstatt werfen und habe bemerkt, dass bei meinem Auto die Batterie ausläuft und die Batteriesäure bereits den Battieriehalter angefressen hat. (Batterie sitzt im Mototrraum und darunder befindet sich der Längsträger)
Worauf kann ich bestehen und was muss die Werkstatt auf jeden Fall Reparieren (Batterie wird ersetzt) damit ich später keine Unkosten diesbezüglich habe. Sprich, der Längsträger, oder andere Karosserieteile haben Säure abbekommen und fangen irgendwann an zu gammeln.
Kann ich auf ein Schriftstück bestehen, auf dem Steht, dass für mich in Zukunft keine Reparaturkosten diesbezüglich entstehen??
Danke im voraus für Eure Antworten.
Gruss
Hast Du keinen Fotoapparat?
Benutze ihn.
Mit Ablauf der Garantie bzw. schon nach 6 Monaten seit Kauf (Übergabe des Fahrzeugs) tritt bei der gesetzlichen Gewährleistung immer die Beweispflicht von Dir (Käufer) ein, dass der Schaden (in diesem Falle) ein Folgeschaden ist.
Fotoapparat nehmen, der jetzigen Schaden - Säurefluss ist auf dem Lack erkennbar - dokumentieren und gut ist. Sollte irgend ein Gammel eintreten, kann anhand der Fotodokumentation nachgewiesen werden, dass es sich um einen Folgeschaden handelt.
Ein Schriftstück, dass im Falle eines Folgeschadens der Verkäufer (Autohaus) bzw. der Garantiegeber der Neuwagengarantie eintreten muss, hast Du schon. Liegt in jeden Buchladen und nennt sich BGB.
Eine Erklärung des Autohauses in Form eines Blanco-Schecks benötigt man nicht, das hat der Gesetzgeber vor etwa 60 Jahren bereits so festgelegt.
Eine Erklärung, die Dich von Deiner Beweislast befreien würde, wäre ohne jede Rechtskraft. Man kann keinen Vertrag schließen, der geltenden Gesetzen widerspricht. Geltendes Gesetz ist, dass mit dem Ablauf der oben genannten Frist der Käufer in der Beweislast ist.
Fotoapparat nehmen, Schaden dokumentieren und die Bilder sicher aufbewahren - Datensicherung nicht vergessen.
Hab ich und weiter?
OK, dass werde ich machen.
Du meinst es reicht aus, wenn ich Fotos von dem bereits beschädigtem Batteriehalter mache, um später Anspruch auf Reparatur anderer Bauteile zu haben, auf denen zur Zeit noch kein sichtbarer Schaden sichtbar ist?
ohne sichtbarer
Üblicherweise ist erkennbar, dass Säure über Lack gelaufen ist, wenn es denn zu einem Folgeschaden führen würde.
Was verdeckte Stellen an geht, zB. in einem Holm, kann (sollte) man anhand der Fotos erkennen können, wo die Säure ausgelaufen ist und welchen Weg sie wahrscheinlich genommen hat und ein Korrosion in weiterer Folge hat verursachen können.
Die "modernen" Kunstharz-Lacke sind deutlich Säure-stabiler, als die früheren Lacke auf Lösungsmittelbasis. Ein ordentliches Abspülen mit handelsüblichem Reinigungsmittel (Spüli) und viel Wasser lässt die früher üblichen Säureschäden sehr unwahrscheinlich werden.
Kommt auch ein wenig darauf an, wie viel Säure ausgetreten ist und lange die Säure einwirken konnte. Übermäßig Sorge muss man nicht unbedingt haben, aber selbst mit einer nur halbwegs schlüssigen Foto-Dokumentation ist "die Gegenseite" im Falle des Falles immer sehr schnell in der Pflicht.
Nicht nur Detail-Bilder des Batteriehalters, sondern Bilder, die auch deutlich die Umgebung vom Halter zeigen, um eben ggf. aufzeigen zu können, dass es von dieser Ecke bis zu dieser Stelle gelaufen ist.
Was sind bei einer Digitalkamera und Terrabyte-großen Festplatte auch 20 "unnötig" gemachte Aufnahmen. 30 Bilder aus verschiedenen Richtungen und Entfernungen, das sollte ausreichend sicher für eine ggf. doch notwendige spätere Beweisführung sein.
Danke Dir Zufriedener. Dann weiss ich ja nun was zu tun ist.
Das Auto ist ca. 3 mon alt. Demnach wird sehr wahrscheinlich auch so lange die Säure aus der Batterie treten.
Gruss alexking
Dann kann man davon ausgehen, dass keine Folgeschäden an tiefer liegenden Stellen zu erwarten sind.
In so einer Batteriezelle ist nicht so sonderlich viel Säure drin, etwa 150ml. Wenn 150ml kontinuierlich über 3 Monate auslaufen, dann läuft da nicht viel und wenn nicht so sonderlich viel läuft, dann macht sich die Verdunstung schneller bemerkbar, als dass dieses "fast nichts" größere Strecken laufen kann.
Hat die Batterie Probleme beim Starten gemacht?
Wenn eine Zelle trocken ist, dann ist so eine Batterie elektrisch tot, es kann kein Strom mehr fließen.
Wenn die Batterie keinerlei Startprobleme gemacht hat, dann war da auch noch so einiges an Säure in der Zelle vorhanden. Dann sind nicht mal 150ml, sondern vielleicht um die 100ml kontinuierlich über 3 Monate ausgelaufen - etwa 1ml pro Tag - 0,042ml pro Stunde.
Wohin werden sich wohl 0,042ml, weniger als 5/100 Gramm pro Stunde überall hin "ergießen" können, bevor sie verdunstet sind?
Ich würde eher vermuten, dass eine derartige große Menge bereits verdunstet ist, bevor von dem Riss im Batteriegehäuse überhaupt der ersten Zentimeter zurückgelegt wurde.
Immer vorsichtig sein, wenn man irgendwelche Dinge so zu erzählen versucht, dass sie einen möglichst maximalen Schaden verursacht haben müssten - es kann das völlige Gegenteil dabei herauskommen.
Ja, ich weiß was Du mit dem nicht zu pingelich sein sagen willst.
In diesem Fall möchte ich allerdings im nachhinein nicht der Dumme sein und am Ende draufzahlen. Aus diesem Grund habe ich schließlich einen Neuwagen gekauft.
Gruss und danke nochmal.
Es geht nicht um ein "pingelig sein". Was Ansprüche sind, müssen Ansprüche bleiben und wenn etwas im Nachhinein erst erkennbar ist, dann ist das eben so und muss für Dich kostenfrei nachgebessert werden.
Es geht mir um eine häufig anzutreffende, teils auch unbewusste Ausdrucksweise, in der Dinge genannt werden, die man überhaupt nicht wissen kann oder die komplett nach hinten los gehen.
99% einer Beweisführung ist die Glaubwürdigkeit, nur 1% die tatsächliche Sachlage. Wird auch nur eine Äußerung gemacht, die so nicht gewesen sein kann, dann war es das. Wenn jemand unsachlich ist, dann wird nicht mehr geprüft, bei welchen Dingen derjenige vielleicht doch sachlich gewesen sein könnte.
Dann gibt es häufig die Situation, dass Dinge überzogen dargestellt werden, damit es "eindeutiger" oder auch "dramatischer" wird.
Dazu zähle ich Deinen Hinweis mit "wahrscheinlich auch seit 3 Monaten" - somit lange Einwirkzeit und was lange einwirken kann, muss einen (zukünftig kommenden) Schaden auch verursacht haben.
Diese Angabe mag aus Deiner Sicht "logisch" sein und Deine Nachweispflicht eines Folgeschadens erleichtern, - aber eben nur aus Deiner Sicht.
Greift man sich den erst besten Techniker, dann nimmt der Deine Angabe und erklärt an eben dieser Deiner Angabe, dass es sich unmöglich um einen Folgeschaden handeln kann.
Was Deinen (ohne weiteres berechtigten) Anspruch hätte verstärken müssen, hat ihn erlöschen lassen. Deine Angabe, die
a) nur geraten war, und
b) die Situation etwas dramatisieren, und
c) Deine Beweisführung erleichtern sollte,
war ein Elfmeter ohne Torwart für die andere Seite.
Diese Erläuterung von mir sollte nur aufzeigen, dass man niemals etwas sagt, was man nicht weiß.
Lass doch diese Beweisführung auf dem dünnen Eis die andere Seite machen. Du hast Fotos, soll doch anhand Deiner Fotos die andere Seite erklären, warum dies nun kein Folgefehler mehr ist.
Wenn eine Chance auf "Fehler machen" besteht, dann sollte man immer den Anderen diese Chance lassen.