KFZ-Brief und Schein weg - was tun?
Hallo zusammen, heute will ich mal wieder selbst eine Frage stellen.
Ein Kollege von mir möchte einen Wagen erwerben bei dem leider sowohl der KFZ-Brief als auch der KFZ-Schein nicht mehr aufzufinden sind.
Der Wagen ist schon seit 18 Monaten abgemeldet und der Jetzige Besitzer findet die Papiere nicht mehr.
Er will das Fahrzeug aber mit offiziellem Kaufvertrag abgeben.
Reicht dieser Vertrag um das Fahrzeug später gegebenenfalls wieder anzumelden bzw. um neue Fahrzeugpapiere zu erhalten?
Denn nur zum Ausschlachten wäre das Auto zu schade.
Was ist zu tun und mit welchen Kosten muss man rechnen wenn man unter diesen Umständen neue Papiere für das Fahrzeug erhalten will.
Danke im voraus für eure Hilfe,
liebe Grüße,
Blecky
Der JETZIGE (Noch)Fahrzeughalter muss per eidesstattlicher Erklärung den Verlust der Fahrzeugpapiere anzeigen. Dann erst können neue Papiere beantragt und das Fahrzeug wieder in den Verkehr gebracht werden; natürlich muss vorher wohl noch HU gemacht werden, wenn die Plakette ungültig ist bzw. der letzte HU-Untersuchungsbericht auch nicht mehr aufzutreiben ist.
Kaufvertrag sollte eh' immer schriftlich gemacht werden; dient ja auch als Eigentumsnachweis.
Die Mehrkosten ggü. einer normalen Ummeldung halten sich in Grenzen und beschränken sich auf das Ausstellen neuer Fahrzeugpapiere.
Näheres hier:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/ersatz-des-fahrzeugscheins
..und hier:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/ersatz-des-fahrzeugbriefes
Ohne Papiere ein Fahrzeug zu kaufen, ist unter Umständen "kritisch".
Der Fahrzeugeigentümer kann jederzeit fehlende Unterlagen bei der dafür zuständigen Behörde melden und eine Neuausstellung beantragen, somit auch der neue Eigentümer.
Aber:
Der Kaufvertrag allein ist kein Eigentumsnachweis, neben dem Kaufvertrag müssen auch die "Umgebungsbedingungen" stimmen. Stichwort ist der "gutgläubige Erwerb", zu finden unter §932 - §934 BGB.
Erst wenn ein Handel tatsächlich auch "im guten Glauben" erfolgt, also der Käufer auch anhand weiterer Dinge den sicheren Glauben haben kann, dass hier alles korrekt ist, erst dann erfolgt eine Eigentumsübertragung.
Als Beispiel:
Wenn ich bei Aldi ein Paket Nudeln aus dem Regal nehmen, zur Kasse trage, dort dann den entsprechenden Rechnungsbetrag auf dem Kassen-Display sehe und dann bei der Kassiererin bezahle - dann ist das ein völlig üblicher Verkaufsvorgang für dieses Produkt.
Der Käufer kann davon ausgehen, dass er die Nudeln rechtmäßig erworben hat - es sind seine und daran kann sich nicht mehr ändern.
Wird mir aber bei Aldi zwischen Nudeln und Butter von einer Person mit großer Sonnenbrille eine Rolex aus einer Manteltasche heraus angeboten, dann ist das "irgendwie nicht üblich".
Selbst wenn ich einen völlig korrekten, schriftlichen Kaufvertrag über diese Rolex abschließen würde, so kann ist dennoch nicht mehr davon ausgehen, dass hier alles so richtig ist, weil zB. Rolex-Uhren üblicherweise auf diesen Weg verkauft werden.
Hier liegt, trotz korrektem Kaufvertrag kein "gutgläubiger Erwerb" vor und man kann keine Eigentumsrechte an dem Gegenstand erwerben. Siehe auch §935 BGB.
Wozu das alles?
Die Zulassungsbescheinigung 2 ("Brief") macht beim Autokauf den Unterschied zwischen jetzt meins und nö.
Die Zulassungsbescheinigung 2 ("Brief") gehört üblicherweise in Deutschland zum Fahrzeug dazu, fehlt dieses Papier, dann ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.
Kommt nach einem derartigen Erwerb jemand, der das Fahrzeug zurück haben will, weil derjenige der tatsächlich Eigentümer ist, dann hat man das Fahrzeug auch herauszugeben. Bedingungslos und auf erste Anforderung, wie es so schön heißt.
Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, weder für den gezahlten Kaufpreis, noch für irgendwelche Dinge, die man nach dem Kauf in das Fahrzeug "reingesteckt" hat.
Natürlich kann man den Wagen auch ohne Papiere kaufen und die Neuausstellung selbst beantragen - kommt aber irgendwann der tatsächliche Eigentümer und will den Wagen zurück, dann hat man die goldenen Ar...karte gezogen.
ok,
ich werde eure Antworten weiterleiten, dann kann mein Kollege selbst entscheiden was er will.
Ich persönlich würde nach euren Informationen die Finger davon lassen.
Auf jeden Fall herzlichen Dank für eure Hilfe.
Alles liebe,
Blecky
Hallo,
ich bins nochmal.
Ich habe die bisherigen Antworten weitergeleitet, aber mein Kumpel hat da noch ein paar weiterführende Fragen.
Wenn der jetzige Besitzer diese Eidesstattliche Erklärung abgibt - müssen dann auch sofort die neuen Papiere beantragt werden?
Oder kann der jetzige Noch-Eigentümer beim Verkauf dem neuen Eigentümer einfach den Nachweis über die abgegebene Eidesstattliche Erklärung übergeben und der neue Eigentümer kann dann die KFZ-Papiere später - nach Erfolgter Instandsetzung des Fahrzeuges - unter Vorlage der Erklärung beantragen?
Und was kostet die Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung?
Nochmals Danke im voraus,
Blecky
"Und irgendwelche Seppel findet man immer, die sich für 200 Euro ein voll geiles Auto aufbauen wollen."
Hahaha, woher kennst Du meinen Kollegen?
Grüße,
Blecky
Warum scheibt dein eventueller oder sogenanter Freund nicht selbst.Bei dem muß ja das aufbewahren von Dokumenten und diese wieder zu finden wie ein volltrefer beim Lotto sein.
Gruß Hans
-
Mein Freund hat keinen PC, somit läuft das ganze eh über meinen Rechner - da macht es wenig Sinn wenn er sich anmeldet.
2.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Nicht mein Freund ist der Schlamper sondern der jetzige Besitzer des Fahrzeuges. Deutlich zu lesen in meier Eröffnungfrage, direkt im zweiten Satz!
Wenn das nicht zu umständlich ist, könntest Du auch-
besser Dein Freund - und der bisherige Besitzer des
Autos gemeinsam zur Zulassungsstelle gehen, das
Problem vortragen und feststellen lassen, daß der
anwesende Herr Sowieso der bisherige und noch
Besitzer des Fahrzeugs ist. Und dann kann da auch
gleich in Erfahrung gebracht werden, wie am besten
weiter zu verfahren ist.
Bitte keine eigenen Abläufe kreieren, da geht nur was in die Hose
Das übliche Verfahren ist den genannten Links beschrieben:
Der aktuelle Halter (Fahrzeug ist zugelassen) oder letzte eingetragene Halter (Fahrzeug ist nicht zugelassen) geht zur Zulassungsstelle, beantragt eine Neuausstellung der ZB2 ("Brief"), gibt dort eine EE ab - die EE ist nur ein weiterer Zettel, den er dort unterschreiben muss - zahlt die Gebühren von etwa 80 Euro und kann nach ~6 Wochen die neue ZB2 abholen.
(Vorher bei der Zulassungsstelle anrufen, manche Behörden verlangen auch eine Verlustanzeige der ZB2 bei der Polizei. Sollte dem so sein, dann eben vorher zur Polizei)
Bei der Abholung der ZB2 kann man sich dann mit Nachweis einer gültigen HU eine neue ZB1 ("Schein") ausstellen lassen, kostet dann ~10 Euro - sofern das Fahrzeug aktuell zugelassen ist und man nicht nur die ZB2 sondern auch die ZB1 verschlampert hat.
Ist das Fahrzeug nicht zugelassen, gibt es auch keine ZB1, denn das Ding ist der Nachweis der Zulassung. Allerdings kann man im Rahmen der Abholung der ZB2 das Fahrzeug auch gleich wieder zulassen.
Das ist dann das ganz gewöhnliche Zulassungsverfahren. ZB2 liegt ja dann vor, fehlt nur noch Nachweis aktuelle HU und die EVB (Versicherungsbestätigung).
...
Alternative 1:
Der aktuelle bzw. zuletzt eingetragene Halter geht zur Polizei und macht eine Verlustanzeige, anschließend zu einem Notar und gibt dort eine EE ab. Diese EE sollte nicht nur den Verlust der ZB2 erklären, sondern auch gleich die uneingeschränkte Eigentümerschaft an den Fahrzeug.
Da will der Notar Geld für, je nach Arbeitsumfang zwischen etwa 60 Euro für eine reine Bestätigung der Abgabe und Prüfung der Personalien; aber auch ganz schnell 150 Euro oder mehr, wenn hier noch eine juristische Beratung notwendig ist.
Das passiert schon dann, wenn der Notar den Inhalt prüfen soll, ob das a) überhaupt eine korrekt formulierte EE ist, wie sie die Zulassungsbehörde benötigt, und b) nicht durch Formulierungsmerkwürdigkeiten auch gleich Haus und Hof mit übertragen wird.
Die EE ist Bestandteil des Kaufvertrags und der Käufer kann dann mit dieser "externen" EE und Kaufvertrag eine neue ZB2 beantragen. Das kann auch erst einige Monate nach dem Kauf geschehen.
Neubeantragung kostet dann auch wieder etwa 80 Euro und dauert etwa 6 Wochen, bis das Ding dann abgeholt werden kann. Hat man die ZB2 in den Händen, kann das Fahrzeug dann auch zugelassen werden.
...
Alternative 2 ist der klassische Scheunenfund:
Opa hat daran immer herumgebastelt, nun ist er seit 5 Jahren tot und es muss mal ausgemistet werden. Keine Papiere, unklar, wer der letzte Halter war, niemand weiß nichts genaues.
Auch hier kann (sollte) der Verkäufer selbst eine Neuerteilung der ZB2 beantragen oder eine EE bei einem Notar abgeben. Eben mit dem Inhalt nichts zu wissen, außer dass man uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Hier kann dann der Käufer eine neue ZB2 beantragen, allerdings aufgrund der unbekannten Verhältnisse zur Zulassung und letztem Halter dauert die Neuausstellung deutlich länger, etwa 10-12 Wochen.
Sollte über die FIN keine ehemalige Zulassung (Zulässigkeit) zu finden sein, muss dann auch noch vor Ausstellung einer ZB2 eine Abnahme nach §21 StVZO ("Einzelabnahme") gemacht werden.
Natürlich kann der Käufer die Neubeantragung auch selbst machen, aber eine EE durch den (ehemaligen) Fahrzeughalter bzw. Eigentümer ist immer notwendig.
Allerdings ist das mit zusätzlichem Aufwand für Käufer und auch Verkäufer verbunden. Das geht dann auch nicht schneller, sondern kann auch länger dauern.
Für den Verkäufer wird das auch nicht unbedingt billiger, denn der gibt beim Notar eher mehr Geld für die EE aus, als wenn er selbst bei der Zulassungsstelle eine neue ZB2 beantragt.
Wenn man das alles zusammen fasst, dann hat der Käufer einiges an zusätzlichen Laufereien und das Risiko von Überraschungen, und für den Verkäufer wird das auch nicht billiger oder bequemer, wenn es von ihm korrekt gemacht wird.
Es sollte daher immer darauf gedrängt werden, dass der Verkäufer selbst erst die ZB2 besorgt, bevor es zum Verkauf kommt.
Es besteht ja die Möglichkeit einer Vertragsschließung in der Art, dass man hier eine Bedingung mit auf nimmt:
Der Verkäufer besorgt noch die ZB2 und wenn die nicht innerhalb 2 Monaten dem Käufer ausgehändigt wird, dann wird der Vertrag ungültig. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unter vollständiger Erstattung des Kaufpreises und aller nachgewiesen bisherigen Kosten des Käufers in Zusammenhang mit dem Erwerb, für zB. durchgeführte Reparaturarbeiten, Garagenmiete, ... wieder abzuholen.
Ich vermute allerdings, dass sich dann die Spreu vom Weizen trennt und sich der Verkäufer lieben einen anderen Käufer suchen wird, der das Fahrzeug auch ohne Papiere kauft.
Super, vielen Dank!
Ich leite das so weiter und denke damit bleiben keine Fragen mehr offen.
Persönlich würde ich von dem Handel sowieso die Finger lassen, denn ich denke das vorhandene Papiere auch den Wert des Fahrzeuges erhöhen würden.
Also stellt sich mir die Frage warum der Verkäufer sich nicht die Papiere schon längst selbst besorgt hat und somit mehr an dem Wagen verdient?
Irgendwie riecht das für mich nach Fisch.
Aber vielleicht sehe ich auch Gespenster.
Aber das soll nicht mein Problem sein, da soll sich mein Kollege mit rumschlagen.
Nochmals Danke!
Alles liebe,
Blecky
Kommt immer auf weitere Umstände an.
Oftmals nur reine Bequemlichkeit. Die Kiste soll weg,
- nicht noch Laufereien erzeugen,
- ohne stundenlang in Ämtern herumzusitzen
- nicht noch 80 Euro kosten,
- nicht frühesten in 6 Wochen.
Und irgendwelche Seppel findet man immer, die sich für 200 Euro ein voll geiles Auto aufbauen wollen.
Siehe den Parallel-Thread mit dem Pedalen: Kosten sind nie gerechtfertigt und immer unverschämt und schuld sind ohnehin immer die anderen. Kann man ja fest dran glauben, nutzt aber nichts, weil man dann doch laufen und bezahlen muss.
Bei halbwegs "neueren" Fahrzeugen stinkt der Fisch allerdings schon öfter.
Dinge wie irgendwelche Trennungen vom Partner, wo man schnell mal den "gemeinsamen" Wagen verkauft; laufende Finanzierungen, bei denen man nicht unbedingt vorher bei der Bank wegen der hinterlegten ZB2 nachfragen will; ...
Das alles ist auch nicht mehr so selten.
Da ich zwei linke Hände habe ist diese Versuchung bisher immer an mir vorbei gegangen.
Aber stimmt schon, WENN ich schrauben KÖNNTE, - wer weiß...!