Nutzungsentschädigung- Unfall
Hallo zusammen, habe wieder mal eine Frage: Also hatte letzten Monat ein Unfall 100%ig nicht Schuld (Er fuhr mir hinten rein)
Der Gutachter sagte mir das mein Pkw durch den Unfall Wirtschaftlich Totalschaden ist.
Daraufhin habe ich mir für eine Woche eine Pkw angemietet (was ja mein Recht ist dachte ich mir) Mein Gutacter sagte mir das ich für die Rechtliche Woche eine Nutzungsentschädigung bekommen würde (da ich ja Berufstätig bin und irgendwie auf die Arbeit muss)
Habe also das Pkw nur einer Woche gemietet und wollte für die andere Woche sozusagen das Geld von der Versicherung, da mein Mum mir ihren Pkw gab (man hat ja max. 14 Tage anrecht darauf, entweder Mietauto oder aber Nutzungsentschädigung)
Nun rief ich heute bei der Gegnerichen Versicherung an um mich zu Informieren, was ich alles Reichen muss für die Rechtliche Woche damit ich "Entschädigt" werde. Die Unhöfliche Frau am Apparat sagte mir, dass ich nur eine Nutzungsentschädigung bekomme, wenn A. Mein Pkw in der Reparatur wäre (was aber nicht ist da das Fahrzeug nicht mehr Verkehrstüchtig ist) und B. Wenn ich nachweisen kann das ich mir eine Neue Pkw angeschaft habe, also Sie bräuchten dann den Kaufvertrag.
Daraufhin sagte ich, dass ich gerade nicht Finanzell in der Lage bin mir ein neues Pkw anzulegen (hat sie ja auch garnichts anzugehen eig. Was ich mache) daraufhin sagte Sie das ich dann kein Anspruch darauf hätte...
Mein Gutachter sagte mir jedoch das ich ganz wohl Recht hätte bis zu 14 Tage endweder ein Mietwagen oder aber das Geld (Nutzungsentscädigung zu bekommen) dafür...
Nun bin ich verzweifelt da mir die Frau von der Versicherung sagte, dass ich die Kosten für das Mietauto selbst tragen werde, da Sie dies nicht Fianzieren, weil mein Auto nicht in der reparatur wäre und ich keine "Neubeschaffung" eines Pkw mache/habe ...
Was ist den nun Richtig???
Ist bissl. Kompliziert geschrieben sorry, hoffe ihr könnt mir weiter Helfen .
Thank
Richtig ist es, zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu gehen. Der steht Dir zu, den muss die Versicherung des Unfallverusachers bezahlen.
Der prüft und kümmert sich, ohne juristische Hilfe geht Dir immer einiges an Geld verloren.
Achso:
Man sollte grundsätzlich immer daran denken, dass Reden zwar Silber aber Schweigen Gold ist und gem. diesem allgemeinen Spruch man auch die Kommunikation mit der Versicherung durchführt.
Es war ein sehr großer Fehler, der Versicherung mitzuteilen, dass man keine Neuanschaffung vor hat - denn damit ist tatsächlich ein Anspruch auf "Nutzungsentschädigung" erloschen.
Eine Nutzungsentschädigung fällt nur dann an, wenn auch eine Nutzungsausfall erfolgt, also eine "Ruhezeit" in der Nutzung eines Fahrzeugs aufgrund einer notwendigen Reparatur oder einer Neubeschaffung zu überbrücken ist.
Bei einem Totalschaden gibt es keine Reparatur, und wenn dann auch keine Neubeschaffung eines Fahrzeugs erfolgt, dann gibt es keine Unterbrechung in der Nutzung eines Fahrzeugs und damit kein Entschädigungsanspruch.
Da irrt dann auch der Gutachter (nicht sonderbar verwunderlich, denn der ist KFZ-Gutachter und kein Fachanwalt Verkehrsrecht). Die 14 Tage in der Gesamtheit sind auch nicht korrekt. 14 Tage sind der Entschädigungszeitraum für die Suche nach einem neuen Fahrzeug. Diese Suche kann aber erst beginnen, wenn man von der Notwendigkeit einer Suche in Kenntnis gesetzt wird, und diese Inkenntnissetzung erfolgt erst mit dem Erhalt des Gutachtens.
Bekommt man das Gutachten erst 4 Tage nach dem Unfall in die Finger, beträgt der Entschädigungszeitraum insgesamt 18 Tage. Erst nach 4 Tagen erfährt man, dass man einen neuen Wagen benötigt und dafür bekommt man dann 14 Tage "Suchzeit" erstattet.
Hier ist der beauftragte Fachanwalt interessant, denn der kann zumindest für die Wartezeit bis zum Erhalt des Gutachtens eine Nutzungsentschädigung verlangen. Und mit sehr viel Glück die dusselige Information über keinen Neukauf als "nur ein Missverständnis" darlegen, denn natürlich suchst Du intensiv einen neuen Wagen - dass die Suche mehrere Jahre dauern könnte, geht die Versicherung nichts an.
Also ganz zügig zu einem Fachanwalt, und das am Besten noch gestern als heute!
Aber die Frau von der Versicherung meinte, ich müsste ein Kaufvertrag vorlegen (von dem neuen Pkw evt.)
Werde mich am Montag bei einem Anwalt Informieren