Parken im Wohngebiet
Ich fahre einen Ford-Transit.Beim einparken schaut er so weit vor, deshalb stelle ich die Hinterräder auf die Begrenzung. Ohne damit jemand zu behindern. Das Heck vom Auto steht im Gebüsch.Der Hausmeister meinte ich könnte Ärger mit dem OA bekommen, aber nicht vom Vermieter. Stimmt das ?
... kommt drauf an, wem die Parkfläche .. und auch das "bedrängte Gebüsch" gehören
... und ob durch Deinen Parkstil Fußgänger behindert werden; z.B. durch Zuparken eines öffentlichen Gehweges.
PKW-Parkbuchten sind nun mal nicht für 'nen Transporter gedacht .. daher passt das Ding da auch nicht rein.
Mit einer derartigen Beschreibung kann man nun nicht so sonderlich viel anfangen. Das Einzige, was mir dazu einfällt:
Ein Fahrzeug muss sich immer vollständig innerhalb einer Parkbegrenzung befinden und so ein Gebüsch ist auch grundsätzlich tabu zum Parken.
Vermieter hört sich nach einer angemieteten Privatfläche an und auf solch einer Fläche kann natürlich der Eigentümer oder dessen Berechtigter auch eine Handhabe haben.
Letztendlich ist eigentlich doch auch ziemlich egal, von wem es nun Mecker gibt. Wenn es aus mindestens einer Richtung berechtigt Mecker geben kann, sollte sich an einer "kritisierbaren" Situation recht zügig etwas ändern.
Danke für Eure Antworten, ich hab mir schon zur Sicherheit 15,-€ für die Ordnungswidrigkeit zur Seite gepackt ! lach. . . .