Motor Störungsanzeigenleuchte leuchtet immer wieder auf
Habe im Januar einen chevrolet Matiz gebraucht gekauft und bereits nach der ersten längeren Fahrt leuchtete die Störungsanzeigenleuchte (Motor). Ich ließ das Auto in der Chevroletwerkstatt untersuchen, dort wurden die Zündkerzen ausgetauscht. Alles schien ok. Das wiederholt sich seit dem mehrfach. Inzwischen ist die Zündspule ausgetauscht und nun schon wieder die Zündkerzen. Nach nur einem Tag ist das Problem nun schon wieder da. Weiß mir keinen Rat mehr. Kann hier ein Motorschaden vorliegen? Der hört sich aber normal an. Die Werkstatt scheint nicht beriet zu sein, größere Reparaturen vorzunehmen. Kann ich ggf. den Wagen wieder dem Händler ohne Wertverlust zurückgeben?
Ist denn die Werkstatt und der Autohändler der selbe Laden?
Wenn nicht,hast Du denn dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben?
Da das erste halbe Jahr der vorgeschriebenen Gewährleistung abgelaufen ist,mußt Du jetzt nachweisen,das der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
auch den Unterschied zur Garantie beachten
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
Auch wenn die Bedingungen für eine Wandlung erfüllt sind,so müssen Abstriche für die gefahrenen Kilometer gemacht werden.
Dein gesamtes Geld wirst Du also definitiv nicht zurück bekommen.
Hallo kraeker,
Werkstatt und Händler sind identisch. Möglichkeiten der Nachbesserung hatte er dreimal. Auch eine Werkstatt am neuen Wohnort ebenfalls Chevrolet, konnte das Problem nicht lösen. Muss ich den Händler davon in Kenntis setzen, wenn ich eine andere Werkstatt auswähle und mein Händler die Kosten übernehmen soll?
Vielen Dank für deine Hilfe.
MichelausLoeneberga
Der Händler muss keine fremden Werkstattkosten übernehmen.
Er muss den Mangel selbst beseitigen oder zB. auch eine Werkstatt mit der Beseitigung beauftragen.
Ich würde allerdings jetzt dem Verkäufer die Rückgabe erklären, da mehrmals der Versuch der Mängelbeseitigung gescheitert ist und eine Nutzung mit diesem Mangel nicht zumutbar ist.
Gleich mit Terminvorschlag, wann er den Wagen abholen kann und das Geld mitbringen soll.
Zur Aufrechnung kommen alle Ausgaben des Käufers, das sind der gezahlte Kaufpreis, die Zulassungskosten (Gebühren und Kosten der Nummernschilder) und Ausgaben für Wartungen, Inspektionen, TÜV-Unterscuhung, ... soweit sie tatsächlich notwendig geworden sind und der sogenannte "optimale Autofahrer" bzw. Fahrzeughalter sie ausgeführt hätte.
Dazu gehören auch Reparaturen, die auf technischen Defekten oder Verschleiß beruhen (zB. Bremsbeläge ersetzen lassen), jedoch keine Unfallschäden oder auf "Schönheitsempfinden" beruhende Dinge (zB. neue Sitzbezüge, Fußmatten, ... Duftbaum).
In Gegenrechnung kommt die Nutzung und die beträgt üblicherweise pauschal 0,67% vom Kaufpreis je 1.000 Kilometer gefahrene Strecke.
Sofern Deine Angaben stimmen,ist also die Wandlung des Kaufvertrages berechtigt.
Den Ablauf der Wandlung hat ja der Hosenmatz,Tschuldigung der Zufriedene natürlich,bestens erklärt.
Der Händler wird sich üblicher Weise etwas sträuben,muß dem aber zustimmen.
Ich hatte das mal bei einem Opelhändler durch.
Da ich unmittelbar nach der Wandlung aber ein anderes Fahrzeug aus seinem Bestand kaufen wollte,lief alles ohne Probleme,und zum "neuem" gabs auch noch ein Extra dazu.
Grüße