Behinderung der Garagenzufahrt
Um in meine Garage zu fahren, muß ich eine Anliegerstraße befahren und dann in einem rechten Winkel in meine Garage abbiegen. Dazu mußte ich immer den "Luftraum des Nachbargrundstücks" im rechten Winkel benutzen.
Jetzt hat mein Nachbar diesen Raum mit Pflanzkübel zugestellt.
Ein zügiges Befahren ist nicht mehr möglich. Ich muß rangieren und hin und her fahren.
Als Notfallmediziner muß ich Tag und Nachts (je nach Dienst-Einteilung) in kürzester Zeit im Krankenhaus sein.-sodaß dieses eine große Einschränkung bedeutet. Gibt es da gesetzliche Grundlagen?
Hallo "Zufriedener",
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Ich glaube, da ist etwas von mir falsch rüber gekommen..., ich möchte es nicht bequem haben und auch keinen Dienstherrn bitten, mir da zu helfen.
Mir geht es darum, dass Beiträchtigungen und Erschwernisse, nicht unbedingt hingenommen werden müssen...oder doch???
Ob Nachts im Dienst oder als Sonntagsfahrer,- muß ich plötzliche, willkürliche Beeinträchtigungen hinnehmen..??
DAnke und vielen Gruß
Eine Berechtigung, über fremde Grundstücke zu fahren, um die eigene Garagennutzung bequemer zu haben, nö. Es gibt ja nicht mal Bevorrechtigungen im öffentlichen Straßenbereich.
Allerdings gibt es da schon etwas gesetzliches in Bezug auf Rufbereitschaft. Du hast doch dann Sorge zu tragen, Dich so zu verhalten, dass keine für Dich absehbaren oder Dir bekannten Einschränkungen oder Behinderungen zu einer Verzögerung führen.
Ganz konkret, wenn Du tatsächlich Rufbereitschaft hast, dann müsstest Du abfahrbereit vor der Tür parken und Dich nicht selbst in eine leicht vermeidbare Zeit-Verzögerung bringen.
Da es bei diesem Thema auch schon zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen zwischen Klinikleitung und Notfallpersonal gekommen ist und sich regelmäßig das Notfallpersonal eine blutige Nase geholt hat, würde ich hier eher den Ball ganz flach halten.
Hier geht es schon um die Begriffe "grob fahrlässig" oder auch "billigend in Kauf genommen", denn Dir ist die Situation und deren Auswirkungen für Deine Einsatzbereitschaft wohlweislich bekannt.
Es gibt Ärzte hier in Berlin, die sind auf ähnliche Ideen gekommen und haben jetzt einen Aufenthaltsraum mit Schlafplatz in der Klinik während ihrer Rufbereitschaft.
Fahrbahn und deren Grenzen dürfte eindeutig sein, StVO auch und alles, was darüber hinweg geht, benötigt Blaulicht, Martinshorn, einen protokollierten Einsatz-Auftrag der Rettungs- oder Polizeileitstelle für exakt diese Fahrt und im Schadensfall unaufgefordert einen sofortigen Bericht, warum eine bestimmte Ausführung an dieser Stelle "alternativlos" und die eingetretene Schädigung unvermeidbar war.
Auto draußen parken, den eigenen Gartenzaun einkürzen und schon im Bereich des eigenen Grundstücks für eine Erleichterung beim Rangieren sorgen, ... es gibt viele Möglichkeiten.
Eine Behörde oder den Dienstherrn damit zu konfrontieren, also dass sich andere um weitere andere kümmern müssen, damit Du es bequemer hast - ist da eher "taktisch ungeschickt".
Sagen wir mal so:
Ein fremdes Grundstück nicht befahren zu können, ist keine Behinderung, es dennoch zu befahren kann als Besitzstandstörung (umgangssprachlich auch "Hausfriedensbruch") verfolgt werden.
Es wird vermutlich auf einiges Unverständnis stoßen, wenn Du eine Behinderung bemängelst, an einer Örtlichkeit, deren Nutzung für Dich eine strafbare Handlung ist.
Dein "Anspruchsbereich" für §1 StVO begrenzt sich ausschließlich auf den Bereich, wo diese StVO auch Geltung für Kraftfahrzeuge entfaltet: der vorhandenen Fahrbahn.
Um diesen Umstand für Dich leichter erfassbar zu machen, sind vermutlich und auch nachvollziehbar diese Pflanzkübel auch aufgestellt worden.
Da der Aufstellort der Pflanzkübel nach Deiner Beschreibung auf dessen Grundstück erfolgt ist, was sollte daran unzulässig sein? Auch Du darfst "plötzlich und willkürlich" innerhalb Deines Grundstücks irgendwelche Pflanzkübel aufstellen. Ich vermute, dass Du dies schon häufig aus purem Egoismus und Eigennutz gemacht hast.
Ich weiß nicht so ganz, was Du alles in Bewegung setzen würdest, wenn Dein Nachbar eine Bereinigung der Bepflanzung Deines Grundstücks von Amts wegen veranlassen würde, um dann regelmäßig durch Deinen Vorgarten zu rangieren.
Wenn Deine Garage so angeordnet ist, dass zwingend das Befahren eines fremden Vorgartens zu deren Nutzung notwendig ist, dann ist doch wohl etwas bei der baulichen Strukturierung und Gestaltung Deines Grundstücks schief gelaufen.
Bevor man derartige Dinge öffentlich macht und auf den Amtsweg schickt, sollte man auch kurz darüber nachdenken, ob in dem Zusammenhang nicht eigene Pflichten und Anforderungen aus der StVO, dem BGB und dem Baurecht existieren und auch uneingeschränkt erfüllt werden.
Nie vergessen: Einer Sache, die so richtig in Bewegung gesetzt wurde, ist es immer egal, wem sie letztendlich über die Füße kullert.
Oder auch einfacher: Wer den Köter von der Kette lässt, sollte aufpassen kein Kotelett in der Hosentasche zu haben.