Absterben
Ich schließ das hier mal ab.
Anhand ihres umfangreichen Postings erkennbar,scheint das,daß beste zu sein.
Ich denke mal das jeder hier sich seine eigene Meinung bilden kann.
In diesem Sinne.
Habe für meinen Sohn einen Fiat Stilo erstanden.
BJ 2003 mit 125000 km.
Ich habe ihn in einer werkstatt gekauft und der Besitzer der Werkstatt hat ihn nur im Kundenauftrag verkauft.
Er weiß anscheinend nichts über das Auto.
So nun zum Fehler. Das Auto stellt aus heiterem Himmel auf einmal ab.
Wann weiß man nie. Ist schon passiert bei tempo 160 Km/h und an der Ampel.
Es bringt dann immer ein Haufen Fehlermeldungen aber alle werkstätten finden nichts. Mein Sohn hat inzwischen Angst weiter zu fahren. Was soll ich tun???
Hallo papa60 da hat der Verkäufer wohl etwas verschwiegen aus diesem Grund würe ich auf argwillige Täuchung hin das Fahrzeug wieder zurück geben. Es sei denn Du hast Zeit und Geld auf deine Kosten den groben Fehler suchen zu lassen.
GrußHans
Der grundsätzliche Fehler bei diesem Kauf waren folgende Dinge:
1)es ist ein Stilo
2)hast du ein Auto beim Händler gekauft, allerdings nur im Kundenauftrag. Damit hast du keine Gebrauchtwagengarantie und der Händler ist fein raus.
Da bist auf einen alten Verkäufertrick hereingefallen, wenn der eine Krücke vom Hof haben will. Das hat wenig mit arglistiger Täuschung zu tun. Der braucht das Auto gar nicht zurück zu nehmen.
Aus meiner Sicht hast du nun 2 Möglichkeiten: Den Fehler finden und beheben lassen und die Kiste so schnell wie möglich verkaufen(da Stilo) o. jetzt direkt abgeben, ist dann aber nur noch was für den Export und dann einen vernünftigen fahrbaren Untersatz zu kaufen.
Hallo Leute hat den schon einer den Kaufvertrag von Papa 60 gelesen ? Da kann doch noch alles möglich sein.?
Gruß Hans
Der Trick mit im Kundenauftrag dient einzig und allein dazu die Garantie zu umgehen.
Gern wird auch " nur für Export " dazugeschrieben.
Nehme alles in Zahlung außer Schwiegermütter und Puntos kann man oft bei ebay lesen und macht deutlich was von dieser Art Fahrzeugen zu erwarten ist.
Der Fehler kann nur eine Lapalie sein, wahrscheinlicher ist es aber ,dass es eine langwierige und zudem teure Geschicht wird.
Da muss so ziemlich alles mögliche gecheckt werden. Von der Spannungsversorgung der Benzinpumpe bis zum Wackelkontakt an etlichen Stellen...
Ist schon mal der Fehlerspeicher ausgelesen worden ?
Mit der Benzinversorgung würde ich anfangen. Parallel zur Pumpe ein Messgerät anschließen und im Fehlerfall schauen ob die Pumpe Spannung hat.
Ich wünsche viel Spass und Geduld.
Zitat anwalt.de :
"Verkauf im Kundenauftrag"
Vorsicht gilt bereits in der Anbahnungsphase, wenn das Angebot offenkundig von einem professionellen Händler ausgeht und dieser betont, dass der Verkauf "im Kundenauftrag" erfolgt. Hintergrund ist, dass Händler die Gewährleistung auch bei Gebrauchtfahrzeugen nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen können, für Mängel somit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kauf haften. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt zudem in der Regel eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss notfalls beweisen, dass ein bestimmter Mangel beim Kauf nicht vorhanden war. In Kenntnis dieser Umstände versucht manch ein Händler, seine Tätigkeit als die eines bloßen Vermittlers auszugeben: Der Kaufvertrag zwischen "Kunde und Kunde" ist ein Privatkauf, ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung hier also möglich. Nur im Ausnahmefall - d.h. wenn das wirtschaftliche Risiko des Kaufvertrages eigentlich beim Händler liegt - macht die Rechtsprechung eine Ausnahme.
Vorsicht ist auch geboten bei Anzeigen, die ein Kfz ausführlich beschreiben, dann jedoch (in einem Nebensatz) mitteilen, dass alle Angaben "ohne Gewähr" sind. Auch hier wird zumeist versucht, die Verantwortung für die Darstellung einem anderen, d.h. einem Nicht-Vertragspartner, zuzuweisen. In vielen Fällen werden derartige Relativierungen aber nicht als Haftungsausschluss anerkannt.
- "Verkauf nur für Export" oder "Verkauf nur an Händler"
Das unter 1. Gesagte gilt auch hier. Da das Verbot eines völligen Gewährleistungsausschlusses über Allgemeine Geschäftsbedingungen nur für Verbrauchergeschäfte gilt, teilen Händler gerne bereits in der Anzeige mit, dass sie das Kfz nur an Händler oder aber für den Export verkaufen. Erwirbt ein Verbraucher das Fahrzeug und enthält der Vertrag keine Klarstellung, dass es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, treten regelmäßig Schwierigkeiten bei der Gewährleistung auf. Der Händler wird sich darauf berufen, dass ihm die Verbrauchereigenschaft des Käufers verschwiegen wurde und er den Vertrag mit einem Verbraucher nicht geschlossen hätte. Der Erwerber läuft dann Gefahr, Gewährleistungsansprüche zu verlieren.
Zitatende
Die Frage hier ist aber warum im Kundenauftrag verkauft wurde ?
Wohl weil der Wagen Mängel hatte und das ist worauf es ankommt.
Ich habe niemals von Betrug gesprochen. Auch in meinem angeführten Zitat wird Betrug ,schon gar nicht vörsätzlicher Betrug, erwähnt.
Vielleicht stört Sie ja, die Formulierung " einzig und allein.. ".
Lediglich dass dieses, ich nenns jetzt mal " Instrument", gerne dazu verwendet wird Gewährleistungsansprüche ( im Volksmund auch Garantie genannt ) zu umgehen.
Bevor Sie darauf hinweisen. Ich weiß ,dass Garantie und Gewährleistung zwei Paar Schuhe sind.
Ist es nicht so, dass ein gewerblicher Verkäufer generell verpflichtet ist, mindestens ein Jahr lang Sachmängelhaftung zu geben, Auftrag hin oder her?
Dann fiele die Beweisführung leichter, denn es ist schwer vorstellbar, dass so ein schwerwiegender Fehler nicht aufgefallen ist, auch dem Vorbesitzer nicht, der bei Verkauf des Autos auch verpflichtet ist, auf derartige Mängel hinzuweisen (auch als Privater).
Oder aber es ist wirklich eine Fiat-Macke . . . in dem Fall: "Schmeiß weg!"