Parken seitlich von einer Feuerwehreinfahrt
wer bestimmt den Abstand von dem Schild.
Feuerwehreinfahrtfreihalten" wann geibt es ein Bußgeldbescheid. Wo darf man noch stehen?
Sag' mal:
In welcher Fahrschule warst DU denn gewesen???
Bei einer Feuerwehr-Einfahrt oder -Zufahrt gibt es nur einen einzigen Unterschied zu einer "normalen" Einfahrt: Es existiert ein ("absolutes") Haltverbot. Bei einer "normalen" Einfahrt existiert "nur" ein Parkverbot.
Ansonsten gelten die üblichen Vorschriften wie bei jeder Einfahrt, also üblicherweise in der Breite bestimmt durch den abgesenkten Bordstein. Wobei "abgesenkt" nicht nur die Bordsteine sind, die vollständig "tief" stehen, sondern auch schon die Bordsteine gelten, die schräg stehen, also von "hoch" zu "tief" verlaufen.
Ein derartiges Schild ist immer nur ein zusätzlicher Hinweis zu der eigentlichen Einfahrt. Ist keine Einfahrt deutlich erkennbar, dann ist auch keine Einfahrt vorhanden, egal welche Schilder da stehen.
Diese Schilder selbst müssen amtlich angeordnet sein, diese Anordnung mit Nennung der anordnenden Behörde muss sich direkt auf dem Schild befinden. Entweder als Siegelplakette oder als deutlicher Aufdruck auf dem Schild selbst, zB.:
http://www.hannover.de/feuerwehr/data/downloads/Merkblaetter/feumerkk02.pdf
http://imgc.classistatic.com/cps/blnc/111014/943r1/42064eb_23.jpeg
http://www.f1online.de/premid/003926000/3926123.jpg
http://www.toool-factory.com/artikelbilder/18Verkehrsschild_nach_STVO_Typ_1_Nr_3000_Feuerwehrzufahrt_53_5778_g.jpg
Schilder, auf denen keine amtliche Anordnung erkennbar vorhanden ist, haben keine Wirkung.
Ein direkt in der StVO vorgegebenes, katalogisiertes Verkehrszeichen, wie zB. bei der Bushaltestelle mit Zeichen 224
http://xrot.surfingpartner.net/ebay/schilder/gross/224-50.gif
gibt es nicht, somit gibt es in der StVO auch keine Angaben dazu über irgendwelche besonderen Breiten. Wie zB. bei der Bushaltestelle mit den +/- 15 Metern.
Bedarf es bei einer Feuerwehrzufahrt auch nicht, denn dieses Schild verändert nur das Parkverbot zu einem Halteverbot, und der "Eigentümer der Einfahrt" darf selbst dort nicht stehen, aber mehr nicht.
Wie bei jeder Einfahrt darf man parken oder nicht, nur gibt es statt eines Bußgeldes wegen Missachtung eines Parkverbotes nun ein erhöhtes Bußgeld wegen Missachtung eines Halteverbotes - und es darf auch sofort auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.
Im Parkverbot darf nur bei tatsächlicher Behinderung oder Gefährdung auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.