Getriebeschaden - Gewährleistungsfall?
Guten Abend,
ich hätte da mal eine frage zwegs Kfz - Garantie bzw Gewährleistung.Ich habe mir mitte April ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft dieses Auto hat nun einen Getriebeschaden. Nun würde mich interessieren wie das nun abläuft muss ich für das neue GEtriebe aufkommen oder kann ich das bei dem besagten Händler rechtens machen da ich den Wagen gerade mal 3 Monate habe. Wenn ich richtig informiert bin dann muss er mir ja mindestens 1 Jahr eine Gebrauchtwagengarantie geben bzw wenigsten eine Gewährleistung oder sehe ich das falsch? Da ein Getriebe nicht als Verschleißteil zählt müsste ich dieses doch auf REchnung des Händlers reparieren lassen können bzw das Auto wieder zurück geben und mein gezahlten Kaufpreis wieder zurück verlangen.
Das Auto ist ein Renault lagune Grandtour 2.0 16V 139Ps ca.150.000km.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen da ich auf das Auto angewiesen bin da ich zur Arbeit fahren muss.
Mit freundlichen Grüßen
T.Wendel
Wenn überhaupt, dann musst Du dem Händler eine Gelegenheit zur Reparatur geben.
Bei einem 98er Laguna dürfte das allerdings in etwa so viel Aussicht auf Erfolg haben, wie eine Ehe mit Lady Gaga.
Reparieren lassen geht ganz sicher nicht. Erst muß der Händler selber die Möglichkeit haben. Nur, wenn
der nicht kann oder will, darfst Du mit seinem Einverständnis jemanden anderen dran lassen.
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Da ein Getriebe nicht als Verschleißteil zählt müsste ich dieses doch auf REchnung des Händlers reparieren lassen können bzw das Auto wieder zurück geben und mein gezahlten Kaufpreis wieder zurück verlangen.
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Falls Du auch nur Eines von dem, was Du hier vorhast, in die Tat umsetzen willst, handelst Du Dir multiple Knieschüsse ein .. und zwar ins eigene Knie.
Der (gewerbliche) Verkäufer muss Gelegenheit haben, den Schaden selber zu richten; einfach woanders reparieren lassen und dem Verkäufer die Rechnung präsentieren sorgt dort nur - berechtigter Weise - für Lacher .. und zwar gleich zweifach: Der Händler ist aus sämtlicher Haftung raus - und auf den Kosten für die Reparatur bleibst Du auch noch sitzen.
Erst nach zweimaligem erfolglosem Reparaturversuch besteht überhaupt erst mal die theoretische Möglichkeit, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung zurückzugeben. Bei 'nem 14 Jahre alten Wagen wünsche ich Dir für SOLCHE Verhandlungen schon jetzt starke Nerven.
Ich kann Lo nur zustimmen.
Nimm Kontakt mit dem Händler auf und frage wie du jetzt vorgehen sollst.
Mit Garantie hat das alles nichts zu tun. Du kannst eine Sachmängelbeseitigung verlangen.
Allerdings mußt du einen Kaufvertrag haben in dem steht das du das Fahrzeug von einem Händler gekauft hast und nicht von privat. Dann muß der Händler beweisen, dass das Getriebe bei Übergabe in Ordnung war. Dabei ist es unerheblich wie alt der Wagen ist oder wie viel km er drauf hat. Hätte er diese gesetzliche Gewährleistung aus dem Wege gehen wollen hätte er das Auto in den Export verkaufen müssen.
Die kosten für Gutachter etc. und den Ärger wollen viele Händler vermeiden. Deswegen hast du ganz gute Karten mit dem Händler einig zu werden.
Vorausgesetzt es ist ein seriöser Händler. Denn wenn er es drauf ankommen läßt mußt du rechtliche Schritte eingehen und in Vorkasse für Anwalt und Gutachter treten. Da viele Käufer (vielleicht auch du) diesen Ärger aus dem Weg gehen wollen kommt der Händler fein raus.
Du merkst schon:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Sachen.
Erst einmal in die Garantie-Unterlagen schauen, was unter Getriebeschäden steht.
Eventuell mußt Du dich anteilig an den Reparaturkosten beteiligen, aber das wirst Du dann sehen.
Des weiteren: Immer dort reklamieren, wo gekauft.
Das heißt, Du mußt dem Händler die Chance geben, den Wagen zu begutachten (lassen).
Wenn Du das nicht machst, bleibst Du voll auf den Kosten sitzen.
Und noch etwas: Ein Getriebe ist kein typisches Verschleißteil wie Bremsbeläge oder Filter, bei denen ein Ende abzusehen ist.
Es unterliegt aber einem Verschleiß.
Nach meinem Wissen unterliegt das Getriebe der Gewährleistung. Das bedeutet er hat ein Recht auf Sachmängelbeseitigung. Wie du weißt hat das nichts mit Garantie zu tun. Der Händler entfernt den defekt und rechnet selbst mit der Garantieversicherung ab (sofern eine besteht).
So war es bei meinem Zweimassenschwungrad auch. Da hat der Händler nur auf die "hohe" von 120000 km hingewiesen und meinte das es bei dieser keine Sachmängelhaftung mehr gibt.
Als ich ihn darauf hinwies das es nichts mit der Laufleistung zu tun hat mußte er sich bei seinem Chef erkundigen. Nach drei Minuten kam er wieder mit der Einsicht das er keine Wahl hat.
höhe der Laufleistung meinte ich natürlich
danke für die schnelle antworten. werde mich morgen mit dem Händler auseinandersetzen mal schauen was der so von sich gibt wegen sachmängelhaftung. fals er sich quer stellt muss ich mich halt mit meinem anwalt auseinandersetzen. nochmal danke für die antworten