Automaticgetriebe blazer s10 Bj94 160 ps
Hallo. Könnt ihr vieleicht helfen? Hab gestern einen Blazer probegefahren beim schalten in den 4 WD betrieb gab Fahrzeug brummendes Geräusch von sich und lies sich erst nach dem stehenbleiben und kurzem zurückschieben wieder in den 2 WD betrieb schalten. ist das normal?
Nein.
was könnte kaputt sein
was könnte kaputt sein?
Das sollte nicht Dein Problem sein; einfach den Wagen NICHT kaufen; die Reparatur dürfte den Zeitwert dicke überschreiten (wirtschaftlicher Totalschaden)
- Das ist nicht normal.
- Da ist das Getriebe nicht in Ordnung
- Da hat der Eigentümer des Autos ein
Problem. - Warum sollten wir Dir helfen, einen Fehler an
einem Auto zu finden, das nicht einmal Deines ist? - Laß es stehen und kauf es nicht.
das problem ist,dass wir den kaufvertrag unterschrieben und 100,-angezahlt haben. uns hat die vernunft verlassen bei der probefahrt.
Das ist natürlich Sch... Für solche Rechtsfragen gibts hier kompetente Leute,die
Dir sicher was sagen werden.
Geschlossene Verträge gelten - eigentlich ganz einfach.
Vertrag durchlesen, ob Rücktrittsklauseln existieren und wie weit sie nutzbar (vorteilhaft) für einen sind.
Ansonsten gilt: Wer unbegründet zurücktritt, ist gegenüber den Verkäufer schadensersatzpflichtig (entgangener Gewinn, Kosten für erneute Verkaufsanzeigen, ...).
Pauschal kann der Verkäufer 15% vom vereinbarten Verkaufspreis verlangen.
Mehr, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass sein tatsächlicher Schaden höher ist.
Weniger, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der beim Verkäufer entstandene Schaden geringer ist.
Ein begründeter Rücktritt vom Vertrag wären Dinge, die man nach den Kauf erfährt und den Kauf objektiv nachvollziehbar nicht zumutbar machen, zB.:
nicht genannter Unfallschaden,
verdeckte Mangel, die arglistig verschwiegen wurde,
eine unmittelbar, also gemeinsam mit dem Kaufvertrag abgeschlossenen Finanzierung (verbundene Verträge), die vom Kreditinstitut nicht gewährt wird,
Als unbegründete und damit schadensersatzpflichtige Rücktrittsgründe gelten zB.:
kein Geld zur Verfügung, weil Oma für einen solchen Wagen nichts dazu gibt, eingetretene Arbeitslosigkeit, Frau schwanger und dieser Wagen zu klein oder zu teuer,
kein Interesse mehr am Wagen, weil man es sich noch mal überlegt hat, weil man ein besseres Angebot woanders gefunden hat,
oder eben auch, weil ein bereits vor dem Kauf bekannter Mangel im Nachhinein als wirtschaftlich zu riskant erscheint oder geworden ist.
Somit als Einschätzung anhand der hier gemachten Angaben:
Fahrzeug abnehmen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und 15% Schadensersatz zahlen, ggf. auch mehr oder weniger. Vielleicht kann man mit dem Verkäufer auch über die Schadensersatzhöhe verhandeln und ohne Beweisführung einen geringeren Betrag vereinbaren.
Gleiches Problem hatte der 'Meister' hier .. die Antworten haben auch heute noch Gültigkeit :
vielen Dank für die schnellen Antworten !
ich werde das auto auf keinen fall kaufen.der verkäufer ist mechaniker und hat uns erklärt ,dass das bei dem baujahr ganz normal ist mit dem allrad.
is ja ein amerikaner .hat halt 2dumme gefunden ,die noch ans gute glauben .schade drum .
bin aber glaub ich geheilt von diesen tollen autos da wir zu wenig erfahrung haben .
gruß frau vom schnautzibär
Ich weiß nun nicht so ganz, wo und wem man antworten soll, daher nur hier:
Um Missverständnisse zu vermeiden, hier ("dort" vielleicht auch) wurde bereits ein Kaufvertrag unterschrieben.
Es geht nicht darum, den Wagen nicht zu kaufen, der ist bereits gekauft, es geht darum, den (getätigten) Kauf nun rückgängig zu machen.
Man sollte sich auch mit der Klärung sputen, denn mit dem Verkauf kann der ehemalige Eigentümer (Verkäufer) ab dem zweiten Tag nach dem Kauf auch noch Standgebühren für das nicht abgeholte Fahrzeug berechnen und die kommen auf die pauschale Entschädigung noch dazu.
Bis zum Kauf kann man sich genüsslich nach hinten lehnen, aber ab dem Kauf hat man den schwarzen Peter und täglich steigen die Kosten.
Ein "wollen wir doch mal sehen" oder ein "soll der doch strampeln" kostet das Geld vom Käufer.
schnautzibär ist bei der arbeit darum versuche ich für ihn zu erfahren wie wir aus dem ganzen am besten rauskommen.
hab mir nur gedacht ,der verkäufer hat ja ganz offensichtlich gewusst,dass der allrad -oder getriebe-nicht in ordnung sind.
versteckter mangel der arglistig verschwiegen wurde ?
Ein Mangel, der vor dem Kauf aufgefallen ist und über dem man sich mit dem Verkäufer unterhalten hat, war weder versteckt, noch hatte der Verkäufer dazu geschwiegen. Dass er eine vermutlich falsche Information gegeben hat ist auch nicht "arglistig".
Bei dieser Begrifflichkeit sind Mängel gemeint, wie zB. ein Unfallschaden, der dem Verkäufer bekannt war.
verschwiegen, weil ein derartiger Mangel zu den Pflichtauskünften gehört, die ohne Nachfrage genannt werden müssen. Das betrifft aber nur die Pflichtangaben und das sind Unfallschäden und eine vorhergehende Nutzung als Fahrschulwagen oder Polizeifahrzeug
versteckt, wenn das nicht so ohne weiteres erkennbar gewesen ist,
wenn es vor dem Kauf erkennbar war, dann nichtarglistig, ("absichtlich") wenn der Verkäufer davon wusste, wenn der Verkäufer davon nichts wusste, weil derjenige, der ihm den Wagen verkauft hat auch nichts genannt hat, dann ist es keine Arglist mehr.
Es mag ja sein, dass hier der Verkäufer ein wenig "windig" war und vielleicht einen größeren Mangel beschönigt hat.
Aber das war alles vor dem Kaufvertrag, man hätte jederzeit aufstehen können und den Wagen nicht nehmen oder weitere Informationen einholen können um dann eine Entscheidung treffen zu können.
Dass hier nun "vorschnell" unterschrieben wurde, ist jetzt aber nichts, was man dem Verkäufer an den Hacken hängen kann.
haben den verkäufer kontaktiert und er versicherte uns noch einmal, dass das bei importierten amerikanischen autos so ist.er zeigt mir die betriebsanleitung wo das angeblich auch so beschrieben ist und wenn wir ihn nicht kaufen wollen können wir vom kauf zurücktreten .er behält die 100 ,- als aufwandsentschädigung .da mir das auto so sehr gefällt hab ich noch immer ein kleines funkerl hoffnung dass es vielleicht so sein könnte .
danke noch einmal für eure bemühungen .
wäre unser erster unvernünftiger
[Zitat]
... wäre unser erster unvernünftiger
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Ein 18 Jahre alter Chevy der erste 'vernünftige' Wagen??? Na DANN seid ihr ja Kummer gewohnt. oO
Und Jooo: Bei amerikanischen 4WD-Autos ist das normal, dass man die immer ein bisken zurückschieben muss, damit die zusätzlich angetriebene Achse abgeschaltet werden kann.
grööööhl ... selten so 'nen Stuss gehört
du hast recht -kummer sind wir gewohnt .
im nächsten leben werd ich mechaniker und dann kauf ich mir einen chevy.
Die Eigenschaft eines Autos, und dazu gehört auch "empfehlenswert oder nicht", ist nicht abhängig vom Beruf des Käufers. Ein faulender Backenzahn wird auch nicht empfehlenswert, wenn er im Mund von einem Zahnarzt sitzt.