Transportkosten bei Mängelbeseitigung
Habt ihr schon einmal die angefallenen Transportkosten zur Beseitigung eines Mangels beim Verkäufer geltend gemacht? Grundlage hierzu ist:
BGB§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Das wird nichts, das basiert auf einem Verständnisfehler.
Der Verkäufer hat SEINE Kosten, die IHM entstehen zu tragen, "fremde" Kosten jedoch nicht zu übernehmen.
Hallo
Gibt es -überhaupt- einen schriftlichen Vertrag ?
Wer ist Verkäufer(mit seinen Bedingungen/Gewähreistungen)
Wer ist Transporteur(mit seinen Bedingungen/Gewärleistungen)
Wie,Wer,u.Was ist zu welchem Zeitpunkt zu Schaden gekommen ??