Zulassungsbescheinigung
in der Zulassungsbescheinigung steht drin... " zulassungsbescheinigung ist ungültig "entwertet und eingezogen gemäß § 12 Abs 4 FZV bzw entwertet und ausgehändigt gemäß § 12 Abs 5 FZV
da ich heute mir ein auto gekauft hatte und zuhause dieses erst gelesen habe.
Wie lautet die Frage? Wenn du ihn mit den entwerteten Papieren anmeldest kriegst du die neuen.
Ich hab gerade gut ausgeschlafen, deshalb
hier eine "Antwort" auf nichtgestellte Frage.
Das ist nun mal so. Wenn Du ein Auto abmeldest und
die Zulassungsbescheinigung wieder mitnehmen willst,
dann wird sie entwertet, damit kein Unfug getrieben
werden kann.
Da Du offenbar zu Hause angekommen bist, ist die
Frage irrelevant, ob Du das Auto als "angemeldet"
übernommen und dann ohne Zulassung gefahren bist.
Da müssten dann auch die Stempel von den Nummern-
schildern runter sein.
Bei der Anmeldung auf Deinen Namen gibts eine neue
Zulassungsbescheinigung.