Bezeichnung inZulassung für eintragung scheibenfolie
Möchte gern wissen, wie die Ziffer oder Eintragung in der Zulassung für abgedunkelte Scheiben heißt.
Da gibt es nichts.
Entweder hat eine Folie eine ABG (allgemeine Bauart-Genehmigung) und ist entsprechend den Vorschriften verklebt, dann ist sie eintragungsfrei zulässig.
Hat eine Folie keine ABG und/ oder ist nicht entsprechend den Vorschriften verklebt, dann ist sie nicht zulässig und kann auch nicht per Eintragung für zulässig erklärt werden.
Was dem Gesetz nach verboten ist, kann kein Sachverständiger für erlaubt erklären, dafür müssten Sachverständige Gesetze für unwirksam erklären können, das können sie aber nicht.
Es gibt zwar ein paar eher merkwürdige Eintragungen, aber das ist nur eine Eintragung (Fahrzeug hat ...) aber keine Zulässigkeitserklärung (... zulässig mit ...). Taugt vielleicht noch dafür, einen älteren Dorfpolizisten zu irritieren, aber das war es dann auch schon.
Es gibt einen Trick, um aus einer nicht zulässigen Folie einen, oder genauer mehrere zulässige Aufkleber zu machen, aber auch hier erfolgt keine Eintragung.
Wozu auch, Aufkleber benötigen keine Zulassung und auch keine Eintragung. Oder schon mal in den Fahrzeugpapieren den Eintrag
"zul.m. Aufkl. -Baby an Bord-"
irgendwo gesehen?
*lach...
"zul.m. Aufkl. -Baby an Bord-"
geil!!!