Was kostet eine Gebrauchtwagenüberführung aus Polen?
Guten Tag,
mein Großvater ist vor einem Jahr in Polen gestorben. ER hatte dort einen Nissan, den er vor max. 10 Jahren gekauft hat. Dieser Wagen ist in Polen noch angemeldet.
Da ich noch kein Auto besitze wollte ich diesen aus Polen nach Deutschland holen. Da er noch über ein gültiges Kennzeichen verfügt und auch noch die Versicherung bezahlt wird, dachte ich mir man könne den Wagen ohne Überführungskennzeichen nach NRW fahren. Meine Frage ist nun ob es so einfach geht? Kann ich denn Wagen dann in Polen abmelden und in Deutschland einfach anmelden? Da ich zwischenzeitlich in Irland bin (5Mon) wollte ich zunächst nur das nötigste erledigen und den Wagen eig erst nach meiner Rückkehr anmelden und solange ihn nur in Polen abmelden. Ist dies so einfach möglich und was für Kosten komme nauf mich zu? Gelesen hab ich dass für EU-Importe keine MwSt beim Gebrauchtwagen kauf anfällt, bzw er ist ja dann nicht mal gekauft?
Vielen Dank für die Antwort.
Markus
Wenn er erst in Polen abgemeldet ist, dann brauchst Du ein Überführungskennzeichen.
Für eine Anmeldung hier brauchst Du den Nachweis,
das das Dein Eigentum ist - etwa Kaufvertrag, aber
das geht ja nicht.
Frag am besten bei der von Dir avisierten Zulassungsstelle hier, was die von Dir haben wollen.
Das wird manchmal unglaublich unterschiedlich gehandhabt.
Schau mal hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
Informier' Dich zunächst mal, ob es in Polen überhaupt so etwas wie Abmeldung/Stilllegung eines KFZ gibt; das wird in den EU-Ländern unterschiedlich gehandhabt: In Frankreich z.B. gibt es sowas nicht, da wird beim Verkauf/Eigentümerwechsel ganz einfach ein Doppel-Querstrich mit der handschriftlichen und unterschriebenen Bemerkung des bisherigen Eigentümers 'verkauft/übergeben am [Datum]' versehen .. und dann hat der Erwerber Tage Zeit, das Fahrzeug umzumelden, falls er eine gültige Versicherung nachweisen kann.
Fakt ist:
- Meldest Du das Auto in Polen ab, darfst Du nicht mehr mit dem Fahrzeug und den alten Kennzeichen/Fahrzeugpapieren fahren; Du brauchst dann international/EU-weit gültge Überführungskennzeichen.
Den Eigentumsnachweis kannst Du auch erb ringen, indem Du einen Erbschein, Testament Deines Opas o.ä. Dokument vorlegst ... bzw. eine Bestätigung der (dokumentierten) Erben Deines verstorbenen Opas vorlegen kannst, dass Dir das Fahrzeug übereignet/verkauft o.Ä. wurde.
Falls eine Abmeldung/Stillegung des Autos in Polen erforderlich ist, gäbe es noch die Möglichkeit, die Fahrzeugpapiere zu evtl. dort noch vorhandenen Verwandten, Bekannten, Freunden mit der Bitte zu senden, das Fahrzeug für Dich abzumelden; anschließend brauchst Du aber zur Wiederzulassung die Origianlpapiere wieder zurück; sonst ist in Deutschland keine Wiederanmeldung möglich .. die ausländischen Papiere werden bei Wiederzulassung in Deutschland - die natürlich nicht sofort erfolgen muss, sondern durchaus erst Jahre später erfolgen könnte - eingezogen.
Alles Weitere zum Zulassungsprocedere von aus einem EU-Mitgliedsstaat eingeführten Fahrzeug findest Du in dem bereits von @fuxfan geposteten Link:http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
Eine andere rechtliche Frage ist noch, ob Du als Deutscher bzw. mit deutschem Erstwohnsitz überhaupt ein (Privat)Fahrzeug mit ausländischen (hier: polnischen) Kennzeichen in DEUTSCHLAND fahren darfst; diesbezüglich bin ich ob der momentanen Rechtslage überfragt. Es sind schließlich "ein paar Kilometer" von der deutsch-polnischen Grenze bis nach NRW. oO
Oh ja, immer wieder gerne das Ding mit dem Eigentumsnachweis.
Sollte man nicht allmählich auch die Zulassungsstellen darüber informieren, dass sie ein derartiges Dokument verlangen müssen. Was jeder weiß, sollten die doch auch wissen und endlich mal anwenden, damit das auch stimmt was jeder weiß.
Sonst läuft sich einer die Haken krumm, um das zu besorgen und niemand auf der Zulassungsstelle will es sehen.
Und dann auch bitte gleich in Brüssel Bescheid geben, damit so einige Verträge verändert werden, damit das mit der Ummeldung eines Fahrzeugs aus anderen EU-Ländern auch so gehandhabt wird, wie viele wissen.
Es gibt keine Vorschrift, dass der Fahrer eines Autos auch der Halter sein muss.
Wäre auch ziemlich blöd, denn dann dürfte man nie ein Firmenauto, Leihwagen oder auch nur mal eben Papas / Mamas Auto fahren.
Warum sollte er also nicht ein zugelassenes Auto mit gültigen Papieren und seinem Führerschein von Polen nach Deutschland fahren dürfen?
Und die Zulassungsstelle interessiert es wirklich nicht, wer vom wem warum und für wie viel das Auto erhalten hat, das einer da zulassen will. Wozu auch?