Wiedereinmal "Alte" Klasse 4 - 125ccm
Hallo,
ich hätte einmal eine Frage, welche hier zwar schon öffters gestellt und auch beantwortet wurde. Aber mein Fall liegt da etwas anders. Darum stelle ich die Frage neu. Hier erst einmal der Zeitliche Ablauf meiner Führerscheinhistorie:
Klasse 4 - Prüfung bzw. ausgestellt 1.4.1980
Klasse 3 - erworben 1983
Klasse 3 - wegen Alk. abgegeben (6 Mon.) und neu zugeteilt 1987
Hatte den "alten Grauen" FS abgegeben.
Bei Neuzuteilung habe ich den Rosaroten FS bekommen. Ich hatte damals nicht darauf geachtet, welche Klassen eingetragen wurden, da ich nicht wusste, dass aus dem alten 4er mitlerweile der 1A wurde. Jetzt wollte ich mir evtl. eine 125ccm Maschine zulegen. Es wurde mir allerdings gesagt, dass ich durch
den Enzug meines FS und die Wiederzuteilung 1987 den 1A bzw. alten 4er nicht mehr hätte. Dass, wenn ich meinen Autoführerschein vor dem 1.4.1980 gemacht hätte, dann 1987 eine Neuzuteilung bekommen hätte, ich nicht mehr "automatisch" die 125ccm Klasse fahren darf, leuchtet mir ja ein. Aber den alten 4er hatte ich ja mit Prüfung usw. erworben. Die können mir doch nicht einfach einen FS aberkennen, oder liege ich da falsch? Wenn ich meinen 1A vor meinem Autoführerschein gemacht hätte (z.B. 1982) und hätte den FS dann abgegeben, hätte ich den 1A ja nach Neuzuteilung auch noch besessen und dürfte heute A1 bzw. 125ccm fahren??? Kann mir da jemand eine einigermaßen "rechtssichere" Antwort geben?
Viele liebe Grüße
Peter
Mach einen Info- oder Beratungstermin bei der Fahrerlaubnisbehörde, sprich Deine Erfahrungen mit "Rollern" an, und dann wirst Du erfahren, was und wie.
Eine Alternative wären auch die MP3 (ist Bezeichnung einer Fahrzeugart). Das sind diese "neuen" 3-Räder mit den zwei Vorderrädern. Ist der Radabstand größer 420mm, dann darf (muss) man die mit Klasse B fahren.
Bei einer Neuerteilung bekommt man die Klassen erteilt, die man auch vorher hatte UND bei der Neuerteilung auch beantragt hat.
Ich vermute mal, weil das in 99% derartiger Fälle so ist, dass bei der Neuerteilung vergessen wurde, den A1 zu beantragen.
Eine "Aberkennung" einer einzelnen Erlaubnisklasse gibt es nicht. Möglich wäre es, dass Du die Klasse zwar beantragt hast, aber die Behörde vergessen, diese auch im Rahmen der Neuerteilung zu erteilen. Diese Fälle sind aber extrem selten.
Macht auch keinen sonderlichen Unterschied für die aktuelle Situation: Du hast keinen A1, fertig.
Den A1 erhältst Du jetzt, wie man Fahrerlaubnisklassen immer bekommt: man beantragt sie. Somit musst Du zu Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") und die Klasse beantragen.
Da Du bereits im Besitz der Klasse warst, wird es es ein "vereinfachtes Verfahren" sein:
keine Erste Hilfe, die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" haben keine Befristung, einmal abgelegt ist das lebenslang gültig,
Sehtest muss gemacht werden, das Ding hat nur 2 Jahre Gültigkeit und der letzte abgegebene dürfte länger her sein,
keine Ausbildung in der Fahrschule, ist bereits gemacht und verfällt auch nicht,
und Prüfung ist so eine Sache.
Es gibt keine pauschale Pflicht zu einer Prüfung mehr, so wie früher nach 2 Jahren.
Aber es gibt eine "Kann-Bestimmung", wenn der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt sind, dass begründete Zweifel dafür bestehen, dass bestimmte Fähigkeiten nicht (mehr) vorliegen, kann sie eine (Über-)Prüfung anordnen.
Somit kann eine praktisch Prüfung verlangt werden, sehr wahrscheinlich sogar. 25 Jahren keine Fahrpraxis auf motorisierten Zweirädern sind ein berechtigter Zweifel.
Somit kann eine theoretische Prüfung für den Bereich Motorrad, diese Zusatzblätter, angeordnet werden. Vermutlich, in 25 Jahren hat sich in dem Bereich auch einiges geändert.
Es kann auch eine vollständige Theorie-Prüfung angeordnet werden, also auch der allgemeine Teil. Das ist zwar üblicherweise ausgeschlossen, weil Du aufgrund täglicher Fahrpraxis den allgemeinen Teil kannst. Aber wenn das Punktekonto ein sattes Guthaben aufweist und dieses Können der allgemeinen Fähigkeiten dann doch nicht so toll ist, dann auch das.
Wenn es zu einer Prüfungsauflage kommt, dann musst Du zu einer Fahrschule. Die wird mit Dir natürlich nicht nur die Prüfung machen, sondern auch ein paar Fahrstunden, damit Du soweit fit bist, die Prüfung auch zu bestehen.
Aber eben keinerlei Pflichtstunden mit Autobahn und Dunkelheit und auch auch keine Theorie-Pflichtstunden, sondern nur eine reine Prüfungsvorbereitung.
In dem Rahmen ist es allerdings zu überlegen, ob der notwendige Aufwand dann für den A1 überhaupt lohnt, oder man nicht gleich die "große" Klasse A macht.
Ich würde zur Führerscheinstelle und mich erst mal informieren, anrufen und Termin machen, dann hat der Sachbearbeiter auch in die Akte gesehen und kann recht gut Auskunft geben.
Dann ggf. zu einer Fahrschule und sich über Aufwand und Kosten für den A1 oder gleich A schlau machen - und dann entscheiden.
Hallo,
vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Die letzten 25 Jahre bin ich allerdings immer noch Mokick bzw. Roller gefahren. Daher dürfte das praktische Fahren nicht das Problem darstellen. Da nun meine Arbeitsstelle weiter von zuhause entfernt ist, wollte ich mir evtl. einen 125ccm Roller zulegen, dafür allerdings nicht die horrenden Summen für einen Führerschein 1A bzw. 1 ausgeben. Daher meine Überlegung.
Vielen Dank
Peter