Feuerwehreinsatz
Guten Morgen liebe Forummitglieder,
ich weiss so langsam kein Rat mehr und wende mich daher an Euch.
Uns ist gestern ein Hydraulikschlauch der Servolenkung geplatz und die ganze Flüssigkeit lief aud die Strasse und das mehrere Meter entlang.Als meine Frau und ich dies bemerkten,stoppten wir sofort den Wagen und riefen die Feuerwehr,die die Strasse ordentlich mit Granulat bestreuten.Tja....die Krönung ist natürlich,das wir für den Einsatz der Feuerwehr jetzt 380,00Euro bezahlen müssen.Daher habe ich jetzt meine Frage,der Wagen ist mit einer Teilkasko versichert,würde diese für den Schaden aufkommen ?
Welche Versicherung könnte ich dafür in Anspruch nehmen ?
Oder werde ich nun doch selbst zur Kasse gebeten ?
Vielen Dank im voraus , liebe Forummitglieder,
Lg.Kucki
Die Berechnung der Einsatzkosten ist hier grundsätzlich möglich. Kostenfrei sind nur deren Grundaufgaben, das ist Brandbekämpfung und Menschenrettung.
Eine technische Hilfestellung ist nur dann kostenfrei, wenn sie in direktem Zusammenhang mit den beiden vorgenannten Dingen steht.
Das Aufschneiden vom Dach, um an ein Unfallopfer zu kommen, ist kostenlos, das Aufräumen der Unfallstelle nicht.
Allerdings ist die Kostenberechnung eine Kann-Bestimmung und da die Feuerwehr eine kommunale Angelegenheit ist, entscheidet jede Gemeine, ob sie eine Rechnung stellt oder nicht.
Da der Fahrzeughalter für derartige Kosten haftet, bekommt der auch die Rechnung.
Und jetzt kommt es auf viele Feinheiten an:
- Die KFZ-Haftpflicht zahlt sämtliche Kosten, die im Rahmen eines verschuldeten Unfalls entstehen (ist hier nicht) oder die im Zusammenhang mit der Betriebsgefahr des Fahrzeugs in Zusammenhang stehen (ist hier).
Zwei "aber":
Aber nicht, wenn auf der Rechnung "Bergekosten" steht,
dann geht das über einen eventuell vorhandenen Schutzbrief, der Fahrzeugbergung beinhaltet,
oder an die eigene Haftpflicht, wenn man ein entsprechendes Zusatzpaket abgeschlossen hat,
oder man wendet sich an den Sachbearbeiter, der die Rechnung verfasst hat und lässt aus der "Bergung" eine "technische Hilfeleistung, Sicherung Gefahrenstelle, Abstreuen von ausgetretenem Öl" machen
Aber immer wenn die Haftpflicht eintritt, steigt auch die SF-Klasse
manchmal auch die Teilkasko,
da muss man prüfen, ob das in der eigenen inkludiert ist, entweder "serienmäßig" oder als Zusatzmodulmanchmal auch die Privat-Haftpflicht
üblicherweise gibt es die sogenannte "Benzinklausel": ausgeschlossen ist alles, was in Verbindung mit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs steht.
Dazu finden sich in jedem Versicherungsvertrag aber Erläuterungen, wie das genauer abgegrenzt ist. Nicht selten ist auslaufendes Öl oder Kraftstoff mit Bestandteil des Schutzes.
Zahlungspflichtig ist man als Halter, nun muss man ziemlich schnell viel prüfen und überlegen, an wen man das ggf. weiter reicht.
Nicht vergessen, den in der Rechnung genannten Sachbearbeiter bei der Feuerwehrverwaltung/ Kommune darüber zu informieren, dass man dies zur Regulierung an die Versicherung abc, Anschrift und Rufnummer, weitergeleitet hat, die das unter der Schadensnummer 123 bearbeitet.
Versicherung braucht immer länger, dann wartet der auch und rückt einem nicht gleich mit Mahnungen auf die Pelle.
Hallo....,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Du hast mir damit sehr geholfen.
Dir und Deiner Familie wünsche ich und Frau,alles GUTE.
Lg.kucki