Beschilderung der Zonen
Hallo! ich war der Meinung,das für Vororte noch
freie Durchfahrt gilt,aber bei uns in Heidenheim,
stehen die Schilder schon vor Heidenheim in
Heidenheim/Schnaitheim und vor Mergelstetten/
Heidenheim.Meine Tankstelle liegt nach dem
Vorortschild etwa 150 Meter weiter in Schnaitheim in Richtung Heidenheim,also in der
Verbotszone für mein WOMO,ohne eine Plakette,weil es für das Baujahr 1992 keine gibt.
Kann ich mich beschweren ,weil meiner
Meinung nach die Schilder nicht dem Gesetz
entsprechend aufgestellt wurden?
Man kann sich jederzeit über alles beschweren. Nur frage ich mich, gegen welches Gesetz die Beschilderung vertoßen soll?
Welches Gesetz?
Dass die Kommunen und Gemeinden Zonen einrichten dürfen und ggf. haften, wenn sie es nicht machen, findet sich im BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und den zugehörigen 36 Einzelverordnungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
Wie die Schilder ausgestaltet sein müssen (aussehen), findet sich in der dem Straßenverkehrsgesetz zugehörigen Straßenverkehrsordnung - Anlage 2 Vorschriftszeichen - Zeichengruppe 44ff, Zeichen 271.1 und 270.2:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
Wie die Schilder aufgestellt werden müssen (Abstand zur Straße, Windsicherheit, ...), findet sich in den RSA-95 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
http://www.rsa-95.de/
Wo die Schilder aufgestellt werden, legt jede Gemeinde im Rahmen der ihr gegebenen und auch grundgesetzlich vorgeschriebenen Eigenverantwortung und unter Einhaltung der Verordnungen aus dem BImSchG allein aus dem "per ordre de mufti" selbst fest.
Einen "gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellungsort", nach dem ein "genau hier und keinen Meter Abweichung" vorgeschrieben ist, gibt es nicht. Daher kann der Aufstellungsort weder gegen eine Vorschrift (Gesetz oder Verordnung) verstoßen, noch "falsch" sein.
Wie wäre denn der hier?
http://www.dpf-company.com/kontakt.php
Hallo! Vielen Dank für Ihre Bemühungen und den
zahlreichen Antworten,man kann nur noch dazulernen.
Mir ging es im Grunde nur darum,das in unserer
Zeitung geschrieben wurde,die Umweltzohnen gelten
nur für die Innenstädte und nicht für die Randge-
biete und Vororte.
So kann man sich täuschen.
In der Presse findet sich vieles, auch viel merkwürdiges.
Müsst man mal beim Verzapfer nach fragen, ob er keine Ahnung hat, keine Lust oder eine politische (Aus-)Richtung mit der Art der Berichterstattung verfolgt.