Mehrwertsteuererstattung
Ich habe 2008 einen Jahreswagen gekauft und Mehrwertsteuer bezahlt.
2010 hatte das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden. Von der Versicherung wurde vom Wiederbeschafungswert die Mehrwertsteuer abgezogen und der Restwert als Verrechnungsscheck ausgestellt.
Ich habe mir dann ein Neuwagen gekauft und wieder Mehrwertsteuer bezahlt.Jetzt wurde mir von einer Bekannten erzählt, das ich die einbehaltene Mehrwertsteuer von der Versicherung unter vorlage des neuen Kaufvertrages zurückfordern kann.
Hat jemand das schon mal gemacht bzw. wann ist die Frist dafür abgelaufen?
Auf in den Versichrungsunterlagen findet man dazu nichts!
Wird (vorab) fiktiv auf Gutachtenbasis unter Einbehalt der MwSt abgerechnet, hat man immer einen Anspruch auf Nachregulierung dieser (vorerst) einbehaltenen MwSt. Der Anspruch ist "klassisch BGB", also 3 Jahre.
Bei einem Reparaturschaden nur in der Höhe, wie man tatsächlich auch Mehrwertsteuer gem. Ausweisung auf der vorgelegten Rechnung (Teile oder Werkstattlohn) bezahlt hat.
Bei einem Totalschaden auch dann, wenn man keine MwSt bei der Neubeschaffung ("Nachbeschaffung") bezahlt hat, zB. bei einem Gebrauchtwagen von Privat; oder wenn man nur einen sehr geringen Mehrwertsteuerbetrag bezahlt hat, zB. bei der Differenzbesteuerung eines Gebrauchten von einem Händler.
Bei der Erstattung interessiert nicht, wie viel man tatsächlich an MwSt gezahlt hat, sondern ausschließlich der reine Bruttobetrag des neuen Fahrzeugs, da das Gutachten bei dem Totalschaden ebenso auf den Bruttobetrag berechnet wurde.
Erst die Versicherung hat den (Brutto-)Fahrzeugwert in einen Netto- und einen MwSt-Wert "zerlegt" und nun muss sie das jetzt bei der Nachregulierung ebenso handhaben.
Rechnung bzw. Kaufvertrag bei der Versicherung einreichen, erstattet wird der MwSt-Betrag, der sich aus dem Brutto-Kaufpreis ergibt, maximal auf den Betrag begrenzt, der bei der fiktiven Abrechnung einbehalten wurde.
(BGH vom 1. März 2005 Az. VI ZR 91/04, ADAJUR-Dok.Nr. 63616)