Motorwechsel mit Mängeln
Vor 3 Wochen liess ich in einer freien Werkstatt einen Austauschmotor inc. Kupplungskit einbauen, Kosten ca. 2500 Euro.
Nach Abholung des Autos verlor ich innerhalb einer Woche das Komplette Getriebeöl, ein Simmering der Antriebswelle war lt. einer Werkstatt beschädigt.
Da dabei Oel auf die Kupplung gekommen sein muss, rutsch diese nun komplett durch.
Die Werkstatt weigert sich nun, mir die Reparatur des Simmerrings und einer neuen Kupplung zu erstatten. der Schaden soll zuvor schon gewesen sein, was definitiv nicht war, da mein ganzer Stellpatz voll vom Oel ist.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Da fehlen noch ein paar Daten zur Vorgeschichte:
Hast Du den Motor mit Getriebe besorgt oder die freie Werkstatt?
War diese Einheit neu, gebraucht, generalüberholt, usw.?
Wurde die Kupplung separat gewechselt oder alles komplett (z. B. aus einem Unfallwagen) montiert?
Hallo Opelfan wie soll duch den def Simmering die Kupplung beschädigt werden.Im Bereich der Getriebeglocke ist nur der Smmering der Hauptwelle.Aber keine achswelle.
Gruß Hans
Hallo
Sowohl Motor und Kupplung und die ganze Montage war ein Paket .
Der Motor wurde von der Garage überholt und ich habe eine Garantie von 12 Monaten darauf.
Wie gesagt, das Auto wurde komplett abgegeben und so wieder geholt.
Der alleinige Werkstatt-Inhaber bestreitet etwas mit dem Oelverlust zu tun zu haben.
Ich kann aber bezeugen, dass zwar der Motor schlecht lief, aber definitiv kein Oel verlor.
[Zitat]
Die Werkstatt weigert sich nun, mir die Reparatur des Simmerrings und einer neuen Kupplung zu erstatten.
[/ZitatEnde]
DAS war ja dann wohl der berühmte Schuss ins Knie ... den Du Dir selbst gesetzt hast und nun auf den Kosten sitzen bleibst:
EHE Du eine Drittfirma mit der Beseitigung eines Schadens bei evtl. vorgelegenem Gewährleistungsanspruch gegen den ERSTreparateur (Montagebetrieb, der Motor- und Kupplungswechsel durchgeführt hat) beauftragst, MUSST Du Diesem zunächst Gelegenheit geben, den Schaden selbst in Eigenregie zu beheben.
Ihm jetzt im Nachhinein eine Reparaturrechnung zu präsentieren; und durch eben diese Reparatur dem Erstreparateur die Möglichkeit nimmst, seine Gewährleistungshaftung überprüfen zu können, ist dieser KOMPLETT AUS DER HAFTUNG .. und damit Übernahme der (aktuellen) Reparaturkosten RAUS .
Diiie Messe ist gesungen; die Reparatur darfst Du nun auch aus eigener Tasche begleichen.
Über das ob und wie oder vielleicht eines evtl. vorhanden gewesenen Reparaturfehlers des Erstreparateurs braucht man daher gar nicht mehr zu diskutieren; die "Sache" ist tot, aus & vorbei.
Über all diese Einzelheiten braucht man gar nicht zu lamentieren/diskutieren .. oder was auch immer.
Die Sache ist durch einen 'Schuss ins eigene Knie' aus, tot & vorbei.
Begründung siehe meinen Threadbeitrag hierzu.
Alles uninteressant; so wie Du schreibst, hast Du die Reparatur des Ölverlustes am Simmerring bereits durch eine weitere Werkstatt beheben lassen, ohne dem Erstreparateuer gelegenheit zur evtl. Mängelbehebung zu geben; damit ist Dieser aus ALLER HAFTUNG unwiderruflich RAUS.
Du hast das falsch verstanden. Nachdem ich die 600 km weit entfernte Werkstatt mit dem Oelverlust konfrontiert habe, erhielt ich per mail das ok, den Schaden beheben zu lassen.
das Auto war defintiv nicht mehr in der Lage, die Strecke auf eigener Achse zu fahren
Erst als ich den Inhaber mit der Diagnose konfrontiert habe, kam das Argument, dass er das vor Ort ansehen möchte, und beim Tausch die Simmeringe gar nicht betroffen sein könnten.
Diese müssen aber definitv aus-und eingebaut werden
Nein, das glaube ich auch nicht. Er schreibt
ja, er habe "da angefragt und das ok zur
Schadensbehebung bekommen". Vielleicht müssen wir uns mit Tipps, wie: "bring in die
Werkstatt und lass machen", zurückhalten.
Dieser alexandermustang jedenfalls könnte
auf den Gedanken kommen, von uns dann die
Bezahlung der Reparatur zu verlangen.
Das ändert absolut NIX an den Fakten; im Zweifelsfall hätte der Erstreparateur halt eben die 600km weit fahren müssen, um sich an dem nicht mehr fahrfähigen Auto den Schaden anzusehen.
Ein wie auch immer geartetes "OK" -- zu WAS eigentlich genau??? - per eMail hat absolut keine Rechtskraft, da ohne Unterschrift, Firmenstempel o.Ä. versehen.
Was meinst Du denn, wie viele gefakete eMails im Netz rumschwirren .. und auf genau diesen umstand wird sich dieser Herr Erstreparateur dann auch berufen.
Die Kosten für Anwalt und Gericht kannst Du Dir sparen .. damit wird nur 'gutes Geld dem Schlechten hinterhergeworfen'
Es bleibt dabei: Die Sache ist aus, Tot vorbei.
Leider wird Dir da wohl Niemand eine günstigere Prognose stellen können ... zumindest keine Seriöse
FALLS der Erstreparateur noch in der Haftung gewesen WÄRE, läge es dann zudem an Dir, nachzuweisen, dass der Schaden an einem Simmerring einer Getriebewelle direkt ursächlich mit dem Einbau eines Austauschmotors bzw. der Kupplung zusammen hängt .. und das wiederum würde mindestens genau so schwierig werden, dies - per teurem Sachverständigengutachten auf DEIN Risiko - nachzuweisen; am Getriebe wurde schließlich "offiziell" nicht gearbeitet. Wenn trotzdem alleine durch die Montagearbeiten ein evtl. eh schon marode gewesener Simmerring das Zeitliche gänzlich segnet, ist das IMMER persönliches Risiko des Fahrzeughalters .. und nicht das der ausführenden Werkstatt.
Es gibt eben immer noch so etwas wie 'allgemeines Lebensrisiko' .. und genau darunter fallen solcherlei Dinge; die sind auch nicht versicherbar oder die Behebung/Kostenübernahme mittelbar eingetretener 'Kollateralschäden' einklagbar.
Wenn nur der Motor getauscht wurde, nicht aber das
Getriebe, dann hat die Werkstatt recht. Der
Simmering an der Antriebswelle war nicht Gegenstand der Reparatur. Der kann durchaus schon vorher
kaputt gewesen sein, oder aber er ist erst nun indicht geworden, aber nicht durch oder wegen des
Motortausches.
Obendrein hatte der "Erstmonteur" keine Gelegenheit,
den Schaden zu "begutachten" und evtl. selbst zu
beheben.
Du gehst ja auch nicht zum Bäcker und sagst, Du habest bei der Konkurrenz ein Brot gekauft, weil
ja geschlossen war, und nun schmeckt das nicht,also
soll er das bezahlen.
Danke, Hans
Nach solch einem anschaulichen Beispiel hab' ich gesucht, um dem Fragesteller die Sachlage etwas verständlicher zu machen; aber er wird's wohl immer noch nicht glauben wollen.
Er sollte besser froh darüber sein,das überhaupt jemand auf solch eindeutige Sachen antwortet,egal wie man es dreht,schiebt und wendet,das Ergebnis bleibt immer gleich.
Laß ihn doch. Außerdem könnten das ja auch welche lesen, die ähnlich gestrickt sind -
geistig meine ich. Die stellen denn solche Fragen nicht mehr.
Ja loooogisch