Widerruf möglich?
Hallo,
habe da mal eine dringende frage.
meine freundin hat sich wollte sich am vergangenen freitag bei einem vertragshändler ein paar autos anschauen. clever wie der händler nun ist, hat er ihr natürlich gleich ein auto aufgeschwatzt. sie hat einen kaufvertrag unterschrieben. sie wollte ursprünglich 4000 ausgeben. jetzt hat sie jedoch ein auto für 5900 an der backe! 4000 soll sie anzahlen und den rest finanzieren. jedoch hat der händler sie eine finanzierung ohne genaue daten (rückzahlungsplan) unterschreiben lassen, weil sie noch meinte, sie weiss noch nicht genau, was sie monatlich zurückzahlen könne und würde dann am montag vorbei kommen und dann könne man alles genau regeln. wie ist jetzt hier die gesetzeslage, kann sie vom kauf und der finanzierung zurücktreten?
im vertrag steht wörtlich: "an diese bestellung ist der käufer höchstens bis 10 tage, bei nutzfahrzeugen 2 wochen gebunden. der kauf vertrag ist abgeschlossen, wenn der v erkäufer die annahme der bestellung innerhalb der jeweils genannten fristen schriftlich bestätigt oder die lieferung ausführt. mündliche nebenabreden bestehen nicht."
des wieteren steht da:"eine abschrift dieser urkunde (mit bedingungen) sowie die versicherungsgarantiebedingungen habe ich heute erhalten." was jedoch nicht der fall ist!!!
auch hat sie keine kopie des finanzierungsvertrages erhalten!!!!
jetzt nochmals meine frage: kommt sie hier ohne weiteres wieder raus? sie hat gestern morgen im autohaus angerufen und gesagt, dass sie vom vertrag zurücktreten möchte. die antwort des autohauses war: man müsse erstmal schauen, was am auto schon gemacht worden sei (ausgemacht waren neuer tüv, au, kundendienst sowie ein neuer zahnriemen) und man sich dann wieder melden würde. dies war jedoch nicht der fall.
kann das autohaus hierfür etwas verlangen?
Bei einem Kaufvertrag mit Teilzahlung/ Finanzierung kann Deine Freundin innerhalb von 14 Tagen von dem Finanzierungsangebot zurücktreten. Da die Finanzierung Gegenstand und /oder Bestandteil des Kaufvertrages ist, ist auch der Kaufvertrag damit hinfällig und verliert seine Gültigkeit. Rücktritt nur per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich abgeben und den Empfang bestätigen lassen. In dem Schreiben eine kurze, aber mögliche Frist zur schriftlichen Antwot setzen, in dem der Händler bestätigt, dass er den Rücktritt vom Kaufvertrag akzeptiert.Wenn es Probleme gibt, schnell zum Anwalt.
Wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich auf dies Möglichkeit innerhalb der 14 Tage Frist hingewiesen hat verlängert sich diese Frist automatisch. Aber das sollte man nicht ausnutzen.
Warum hat Deine Freundin unterschrieben das sie eine Kopie des Darlehensvertrages erhalten hat, wenn sie Ihn nicht hat? Diese Kopie solltet Ihr auf jeden Fall auch anfordern und dann bei der betreffenden Bank ebenfalls vom Darlehensantrag zurücktreten!!!! ACHTUNG - Beachtet das Datum auf dem Kaufvertrag, von diesem Datum aus habt Ihr 14 Tage Zeit!!!!!
MFG
rama
ich möchte eigentlich keinen händlernamen und keine marke nennen. oder tut dies etwas zur sache???
super, danke für die schnelle antwort!
hab nur noch eine kurze frage.
sie war wie gesagt am freitag letzte woche im autohaus. der verkäufer versprach das auto mit neuem tüv, au, kundendienst und neuem zahnriemen. gestern morgen hatte sie dann gegen 9.30 uhr bei ihm angerufen und gesagt, dass sie das auto nicht nehmen kann. in dieser zeit kann der händler ja eigentlich garnicht alles versprochene erfüllt haben, oder? und selbst wenn, muss sie jetzt für diese kosten aufkommen? und wenn ja, dann doch sicher nicht zu 100%, oder? denn der nächste käufer zahlt es doch dann sowieso mit... oder irre ich mich da???
Wenn Ihr von Euerm Recht gebrauch macht und innerhalb der 14 Tage vom Darlehensangebot/ Vertrag und dem Teilzahlungs- Kaufvertrag / Bestellung zurücktretet, habt Ihr keine weiteren Verpflichtungen. Wenn Ihr Sorge habt, wendet Euch an einen Anwalt, meist reagieren die Firmen schon auf das erste Schreiben , und das kostet so ca. 50,- bis 90,- EURO das ist gar nicht so teuer.
MfG
rama
danke rama,
hast mir wirklich sehr geholfen!!!!
Vielleicht sollte sie darüberhinaus aber generell in Zukunft ihre Unterschriftenhand ein wenig weniger locker sitzen haben.
Der Verkäufer kann in dem Fall nichts an "Schadenersatz" für bereits erledigte zugesagte Arbeiten am Fahrzeug geltend machen, da er die vereinbarten Arbeiten vor Übergabe in seinem eigenen Interesse (Stichwort: Sachmägelhaftung) selbst hätte durchführen müssen, um das Fahrzeug verkehrssicher und voll gebrauchsfähig zu übergeben. ...[Zitat]neuer tüv, au, kundendienst sowie ein neuer zahnriemen[Zitat]...
Ich nehme eher an, dass der Händler damit einer Preisverhandlung aus dem Weg gehen wollte bzw. Argumente für deren Abwehr gesucht hat und die Arbeiten längst erledigt sind.
Aber ein Tipp: Nimm' Deiner Freundin nächstens alle Schreibutensilien weg, wenn sie sich ein Auto "anschaut"
Guten Tag, Investition für alle.
Wie sind Sie und Ihre Familie? Ich hoffe, dass alles gut für Sie geht alle.
Ich bin Herr FRANZ MORSINK, ich stamme aus Frankreich,
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Herr Franz MORSINK