Zu viele Personen im Auto - konsequenzen ?!
Hallo Forum,
mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man zu 6. in einem Auto erwischt wird, welches für 5 Personen zugelassen ist?
Danke, Grüße
Auf jeden Fall darf der 6. zu Fuß weiter gehen, das ist mir mal passiert, nur so viele Leute wie Gurte vorhanden sind und wie viele Sitzplätze ausgewiesen sind. Außerdem könnte der Wagen dann auch das zulässige Gesamtgewicht übersteigen.
Naja um das Auto mach ich mir eigentlich weniger Sorgen, da 'saßen' wir auch schon zu siebt drin. Hätte mich eigentlich nur mal von rechtlicher Seite aus interessiert, was passiert wenn man erwischt wird. Dass die sechste Person dann laufen muss ist wohl das kleinere Übel, ich meinte eher Bußgeld etc.
Grüße
Für die "überzählige" Person ist die Fahrt zu Ende.
Bußgeld kommt darauf auf, wie alt diese "überzählige" Person ist:
Erwachsene haften für sich selbst
- 30 Euro Verwarnungsgeld für jeden, der nicht angeschnallt ist, gilt zB. auch in Reisebussen
Für Minderjährige ist der Fahrer für eine ordnungsgemäße Sicherung in der Verantwortung:
Ein Kind nicht angeschnallt
- 40 Euro + 23,50 + 1 Punkt
Mehrere Kinder nicht angeschnallt
- 50 Euro + 23,50 + 1 Punkt
Kind zwar angeschnallt, aber nicht korrekt gesichert, der fehlende oder falsche Kindersitz
- 30 Euro bei einem Kind
- 35 Euro bei mehreren Kindern
Achso, zum Thema Lasten und Gewichte, das ist nicht minder interessant für den Fahrer:
Die Strafen im nicht gewerblichen Bereich sind zwar geringer als im gewerblichen Güterkraftverkehr, aber es gibt da noch das Verbot der Weiterfahrt.
Mehr als 10% Überladung und die Fahrt ist an Ort und Stelle zu Ende, auch wenn nur zwei Leute in einem 5 Sitzer sitzen, die beiden jedoch zu einer japanischen Kampfsportgruppe gehören.
Es zählen dabei alle drei Grenzen: vordere Achslast, hintere Achslast, Gesamtgewicht. Ist eines davon mehr als 10% über Limit, dann muss erst ausgeladen werden.
Hallo catchrisblau,
die Probleme sind doch völlig anderer Natur. Was
ist denn wichtiger, Verwargelder / Bußgelder oder
die Sicherheit der Passagiere ?? Ich halte es für
unverantwortlich mehr Personen in einem Fahrzeug zu
befördern, als für die richtige Sicherung zugelas-
sen sind. Ich möchte nicht in Deiner Haut stecken
wenn nach einem Unfall (ob selbst verschuldet oder
durch Fremdeinwirkung) die gerechtfertigten Forde-
rungen nach Schmerzensgeld / Renten auf Dich zu-
kommen. Denn diese mußt Du als Fahrzeugführer immer
selbst zahlen, denn Du hast ja mehr Leute mitge-
nommen als Zulässig waren.
Mal abgesehen das ich das für völlig "Dumm" halte
sich so im Straßenverkehr zu benehmen, solltest Du
dir mal Gedanken über Deine Einstellung zu anderen
Menschen machen für die Du in dieser Situation die
Verantwortung übernimmst.
Bei einem Unfall ist die ungesicherte Person wie
ein Rammbock der durch das Fahrzeug katapultiert
wird. Schau Dir auf YouTube mal entsprechende
Filmchen an, dann verstehst Du ggf. was in so einer
Situantion für Kräfte frei werden.
Ein Körper von 50 KG wird bei einem Aufprall mit
nur 30 KM/h zu einer tödlichen Bedrohung für alle
Insassen.
Denk mal drüber nach...................
Allzeit Gute fahrt wünscht tumleh13861
Ich frage mich immer, wo solch merkwürdige Dinge einer Haftung (Schadensersatz) für den Fahrer her kommt, das ist komplett falsch.
Es gilt wie überall das "Täterprinzip" bzw. "Verursacherprinzip", danach wird Schuld (Strafe) und Haftung (Schadensersatz) geregelt.
Bei einem nicht schuldhaft verursachten Unfall trägt die Haftung "der Andere", der Verursacher des Unfalls. Auch für die Schäden und Verletzungen von einem nicht angeschnallten Mitfahrer im "unschuldigen" Fahrzeug. Hätte er, "der Andere" den Unfall nicht verursacht, dann wäre es auch zu keiner Verletzung gekommen - so einfach ist die Ausgangsposition.
Es geht hier zusätzlich jedoch um schwerere Verletzungen und dadurch höheren Schadensersatz, wenn jemand nicht angeschnallt war. Für diese zusätzlichen, "unnötigen" Kosten haftet dann derjenige, der "Verursacher" dieser Kosten ist.
Da ein Erwachsener für sich selbst verantwortlich ist, ob er sich nun angurtet oder nicht, haftet er auch selbst für Schäden, die als Folge davon verursacht wurden.
Bei seinen eigenen Schäden (Verletzungen) kommt es gegenüber dem Verursacher zu einer Schadensteilung (Haftungsteilung). Üblicherweise zu 2/3 der eigentliche Unfallverursacher und zu 1/3 man selbst.
Hier kann es auch zu anderen Verteilungen kommen, je nach individueller Situation. Aber nie mehr als 50% für den Nicht-Angeschnallten, weil immer erst der Unfall und damit "der Andere" den Auslöser geliefert hat.
Bei Schäden oder Verletzungen, die die nicht angeschnallte Person verursacht hat, weil sie nicht angeschnallt war, kommt es ebenso zu gleicher Schadensteilung.
Hauptsächlich, zu 2/3 haftet "der Andere", weil der den Unfall verursacht hat und ohne diesen Unfall nichts passiert wäre, aber zu 1/3 die nicht angeschnallte Person.
Also zB. klassisch den Vordermann das Rückgrat gebrochen, weil man vom Rücksitz losgeflogen ist, zahlt vorrangig die Versicherung von Unfallverursacher, aber eben auch anteilig der nicht angeschnallte Mitfahrer.
Der Fahrer des "unschuldigen" Fahrzeugs zahlt nur dann diese Mithaftungsanteil, wenn er als Fahrer für das nicht angeschnallt sein auch verantwortlich ist, also bei Kindern.
Aber auch hier zahlt der Fahrer keinen Cent selbst, also aus eigener Tasche, sondern die Haftpflichtversicherung (des Fahrzeugs). Dafür ist sie da, das ist deren Pflicht aus dem Pflichtversicherungsgesetz.
Auch ohne Regressmöglichkeit, weil der Fahrer keine Straftat begangen hat und auch keine anteilige Forderung, weil dem Fahrer keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Er hat den auslösenden Unfall nicht mal fahrlässig verursacht, er hat ihn überhaupt nicht verursacht.
Ist so ein Unfall selbst verursacht, dann sieht das auch (noch) nicht viel anders aus.
Für sämtliche Schäden, die nicht vorsätzlich verursacht sind, haftet die ("eigene") Haftpflichtversicherung - das ist deren gesetzlich vorgegebene Aufgabe.
Und das auch für Schäden (Verletzungen), die sich nicht angeschnallte Mitfahrern zugezogen haben. Den "1/3-Eigenanteil", der durch das Nichtanschnallen entstanden ist, zahlt ein erwachsener Mitfahrer selbst. Das Anschnallen liegt ausschließlich in seiner Verantwortung, durch Missachtung verursachte Schäden hat er damit auch zu tragen.
Bleibt dann nur der "Eigenanteil" bei dem Personenkreis, für dessen Anschnallen der Fahrer selbst verantwortlich ist, er die sogenannte "Garantenstellung" hat, also die mitfahrende Kinder (auch Behinderte).
Aber auch hier gilt erst mal die gesetzliche Verpflichtung der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs - jedoch mit einer Einschränkung: bei grober Fahrlässigkeit.
Steht der Unfall oder das Nichtanschnallen in Zusammenhang mit einer groben Fahrlässigkeit durch den Fahrer, dann ist er mit in der Haftung von diesem "Eigenanteil"
Aber auch erst bei "grober Fahrlässigkeit", nicht schon bei "einfacher Fahrlässigkeit". Das Nichtanschnallen eines mitfahrenden Kindes ist üblicherweise eine einfache Fahrlässigkeit, das klassische Missachten von Rechts-vor-Links ebenso.
Es müssen weitere, schwerwiegende Fehler des Fahrers vorhanden sein, dass eine "grobe Fahrlässigkeit" auch vorhanden ist. Bei der Unfallursache zB. die Missachtung einer roten Ampel bei mehr als eine Sekunde Rotphase, oder bei der Anschnallpflicht, wenn man zB. das Kind nicht angeschnallt hat, oder zwar bemerkt hat, dass das Kind den Gurt geöffnet hat und man nicht bei nächster Möglichkeit angehalten und das Kind wieder korrekt angeschnallt hat.
Danke, dass Du diesen oft missverstandenen Sachverhalt mal so klar und deutlich auseinander gefieselt hast - liebe Admins, bitte in die FAQ aufnehmen unter "Haftung und Versicherung" oder so!
Hallo hosenmatz,
das ist ja toll das Du sooooooooo viiiiiiiel dazu
sagen kannst. Klar und unbestritten ist aber das
der Fahrzeugführer die Verantwortung für die
richtige Nutzung des von ihm geführten Fahrzeugs hat. Oder ????
Daraus folgt das er auch für Schäden haftet die
durch sein Fehlverhalten entstehen. Es ist unbe-
stritten das es als "Grob Fahrlässíg" gilt wenn die
Zahl der zugelassenen Insassen überschritten wird.
Wie gesagt der Fahrzeugführer haftet.
Lass das mal von Deiner Versicherung prüfen, die
werden Dir schon den Zahn ziehen, von wegen die
zahlen schon und wenn nicht alles, dann vielleicht
??? % vom Schaden.
Du schreibst doch selbst wie das die Versicherung
sieht, lies doch mal den letzten Absatz in Deinem
Beitrag.
Ich denke man sollte solche Leute die so unver-
antwortlich mit dem Leben der Mitfahrer umgehen
mal zu MPU schicken und danach zur Notaufnahme
ins Krankenhaus. Dort wird einem dann sehr schnell
klar das nicht die Kosten das wichtige sind,
sondern Leib und Leben der Mitmenschen.
Ich könnte nicht damit leben, zugelassen zu haben
das ein Freund / Freundin oder Familienmitglied
durch mein verschulden verletzt oder gar getötet
wird. Denn dafür sollen die Regeln sein.Ich hoffe
das dieser Unfug mit falschen Ratschlägen oder
großen Texten über Versicherung ja / nein nicht zu
einem tragischen Ende führt. Bevor Ihr über die Rechfertigung eines Gesetz oder STVO Verstoßes nachdenkt, denkt lieber erst mal darüber nach ob
Ihr mit den Folgen leben könnt.
Allzeit Gute fahrt wünscht tumleh13861
Hallo hosenmatz,
hiermit akzeptiere ich deinen "Anschiß".
Es sollte kein persönlicher Angriff sein.
Trotz allem wünsche ich Dir
"Allzeit Gute und unfallfreie Fahrt"
tumleh13861
Um das Allgemeinwissen mal aufzuschlüsseln:
Natürlich trägt der Fahrzeugführer die Verantwortung und er trägt auch die Haftung, wenn durch eine missachtete Verantwortung Schäden entstehen, genauer der Fahrzeughalter und für den die Fahrzeugversicherung - aber das ist hier nicht.
Verantwortung für die Einhaltung der Sitzplätze trägt der Fahrer - nach §21 StVO. Auch Strafe, wenn er dieser Verantwortung nicht nach kommt - Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 97 mit 5 (fünf) Euro Verwarnungsgeld - das ist alles.
Die Betrachtung aufgrund einer Mithaftung wegen grober Fahrlässigkeit gibt es erst mal nicht. So eine Verletzung oder beim Nichtanschnallen oder "Überfüllung" und damit verbundene Verletzungs-"Erhöhung" ist keine Ursache, sondern ausschließlich die Folge eines Geschehens einer ganz anderen Ursache.
Es beginnt alles mit einem falschen Verhalten, was zu einem Unfall führt, der Unfall dann zu einer Verletzung führt. Die Betrachtung wegen grober Fahrlässigkeit ist zwar richtig, aber nicht im Bereich der Beladung, sondern in dem falschen Verhalten, welches ursächlich zum Unfall geführt hat.
Dem Fahrer könnte es zwar bewusst sein (Definition grobe Fahrlässigkeit), dass hier eine höhere Schädigung eintreten könnte/ wird, aber ich muss nicht damit rechnen, dass aufgrund der von ihm als Fahrer zugelassenen Überfüllung des Fahrzeugs ein Unfall passiert. Nur weil ich eine Person zu viel mit nehme, wird mir nicht die Vorfahrt genommen.
Ursache und Wirkung beachten und die Ursache ist immer der Beginn, der zu einer Schädigung führt. Eine Überfüllug führt zu keiner Schädigung, ein Stoppschild missachten schon.
Wenn ich als Fahrer an der schadensauslösenden Unfallursache keinerlei, überhaupt keine aktive Mitwirkung habe, kann ich niemals fahrlässig oder gar grob fahrlässig daran beteiligt sein.
Dass hier ein höherer Schaden / Verletzungen entstanden sind, weil jemand nicht angeschnallt war, das liegt in der Verantwortung von demjenigen (Volljährigen), der sich nicht angeschnallt hat.
Das sind erwachsene Leute mit eigener Verantwortung für sich selbst. Das Auto ist keine Haftanstalt, Mitfahrer keine Inhaftierten und der Fahrer ist kein Aufseher, dem die Mitfahrer weisungsgebunden sind.
Auch verlieren die Mitfahrer nicht ihre grundgesetzlich zugesicherten Freiheiten. Gerade wegen einer "Kollision" mit dem Grundgesetz kann es für den Bereich Anschnallpflicht der StVO keine Verantwortung für den Fahrer geben, dafür müsste der Fahrer Bestimmungsrechte in der Art einer Vormundschaft über diese Personen erhalten.
Der Fahrer könnte zwar über das "Hausrecht" im Fahrzeug diese Personen nicht mit nehmen, oder die Fahrt nicht durchzuführen. Aber wenn er trotzdem er sie trotzdem mit nimmt und fährt, überträgt sich nicht die Eigenverantwortung der Mitfahrer auf den Fahrer.
Die (erwachsenen) Mitfahrer haben schließlich ebenso die Entscheidungsfreiheit nicht einzusteigen bzw. mit zu fahren, wenn kein Sitzplatz bzw. Sicherheitsgurt mehr frei ist.
Und hier wird es dann auch mit einer Verantwortung und Haftung aus selbst moralischer Sichtweise mehr als grenzwertig:
Wieso sollte der Fahrer haften, wenn sich der (erwachsene) Mitfahrer nicht anschnallt und der Mitfahrer damit eine auch deutlich schwerere Verletzung bei einem Unfall grob fahrlässig bis ganz bewusst in Kauf nimmt?
Ein "Ja, weiß ich, ist mir aber egal, es wird schon nichts passieren" nennt sich juristisch "billigend in Kauf genommen" und läuft als indirekter Vorsatz, und dann soll ein Anderer für diese frei getroffene Entscheidung haften - was soll das für eine Moral sein?
Danke, wirklich interessant das mal genau zu wissen. Grüße
Sei nicht päpstlicher als der Papst. Ich mache sowas normalerweise nicht !
1. hat es mich einfach nur mal interessiert und
2. handelt es sich um einen 'Promilleweg' und eine Fahrstrecke von vier Kilometern zwischen zwei 200-Einwohner Dörfern.
Ich weiß was auf vier Kilometern alles passieren kann, etc. pp.
Aber es ist ein besserer Feldweg und wie gesagt, ich wollte einfach mal wissen wie das von rechtlicher Seite aus gesehen wird.
Grüße
Ich nehme auch manchmal mehr Leute mit als zulässig. Wenn es danach ginge wie Herr Moralapostel tut, dürfte man ja keinen Schritt mehr auf die Straße setzen.
allerdings .. !
achso?
Um das Mal klarzustellen, das geht vor allem an dich, du Experte: 97 ist nicht die TB-Nummer, sondern die Nummer im Bkat.
Einen Tatbestand über zu viele Personen auf dem Rücksitz gibt es nicht. Wie hier schon treffend festgestellt ist das insoweit auch nicht strafbar, sind jedoch Personen nicht angeschnallt zahlen diese jeweils 30€.
Kommt es mit den vier Personen auf dem Rücksitz jedoch zum Unfall, wird es zuerst mal für die Insassen sehr gefährlich und zweitens greift dann der 23 (1) StVO und es hagelt Bußgeld und Punkte.
Grüße
121.100 Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person. ( B - 1 ) 5,00 €
§ 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
Ich wusste nicht, dass ein PKW mit 4 Rädern zu den Krafträdern zählt.
Mit den Personen und der Kausalität WENN etwas passiert geb ich dir recht, das war mein Fehler in der Formulierung, TB-Nummer haste ja trefflich erkannt.
So...und bezüglich welcher Vorschrift soll ich mich an die Regierung wenden? Hilf mir da nochmal.
Darf ich mal fragen, was du beruflich macht?
Grüße
*machst
Ich finde es auch ganz logisch, dass derjenige, der sich nicht anschnallt, die Strafe erwartet. Schließlich kann der Fahrer schlecht verhindern, dass zum Beispiel hinten jemand den Gurt nicht anlegt.
Aber wenn er mehr Leute mitnimmt als zugelassen, dann ist es natürlich schon irgendwie seine Schuld.
Könntet Ihr das vielleicht nicht hier diskutieren ? Ich bekomm' jedes mal so 'ne beschissene E-Mail wegen einer Frage die schon lange geklärt ist ... ?! Danke.
Hallo!
Hab mal ein bisschen gesucht... in manchen Foren sind einige der Meinung, dass es eigentlich kein Problem darstellt, wenn zu viele Personen im Auto sind. Solange die Sicht des Fahrers, bzw. der Fahrer bei der Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert wird, können mehr Leute mitfahren als Gurte vorhanden sind. Allerdings kann es durchaus sein, dass Polizisten bei der Kontrolle die Überladung als Gefährdung ansehen und die überzählige Personen aussteigen lassen. Bin mir nicht sicher, ob man auf diese Frage eine eindeutige Antwort geben kann...
Natürlich ist das problematisch - immer.
Über §21a StVO muss jeder Insasse einen Gurt anlegen.
Das mag für den Fahrer selbst (erst mal) völlig unproblematisch sein, da jeder Volljährige für sich selbst verantwortlich ist und der Volljährige, der nicht angeschnallt ist, auch den Verstoß begeht und das Bußgeld zu zahlen hat.
Gibt es "überzählige" Insassen, mehr Leute als Gurte, dann ist für diese Leute die Fahrt zu Ende.
Dem FAHRER ist es nicht verboten, mehr Insassen mitzunehmen, als Sitzplätze, genauer Gurte vorhanden sind. Der Fahrer bleibt straffrei.
Dem MITFAHRER ist es verboten mitzufahren, wenn er sich nicht anschnallen kann. Der Mitfahrer muss die Strafe zahlen und aussteigen.
Für den Fahrer wird es direkt problematisch, wenn durch Personen die Übersicht oder Bedienung des Fahrzeugs nicht mehr vollumfänglich und uneingeschränkt möglich ist, oder das Gesamtgewicht bzw. Achslasten überschritten werden.
Das hat aber nicht unbedingt etwas mit zu vielen oder nicht angeschnallten Personen zu tun, das kann auch mit einer von der reinen Menge zulässiger Personenanzahl unzulässig werden.
Hmmm- hätte da doch mal noch ´ne Frage:
Was ist, wenn ich zwar einen 5 sitzer habe, aber nur 2 Sitze eingebaut habe und nehme eine dritte Person im frei gewordenen Laderaum mit.
Die Gurte sind zwar noch vorhanden, würden aber nicht viel Sinn machen.
Hat Jemand ´ne Idee?