Getriebe defekt - Autoverkäufer blockt ab
Hallo,
wir haben seit heute ein größeres Problem. Am 30.November 2011 haben wir einen Antara 2.0 Diesel (Erstzulassung Dezember 2006) bei einem kleineren Autohändler für fast 12.000 EUR (91.000 km) gekauft. Das Auto sah richtig gut aus und fuhr auch klasse. Bei der Anmeldung erfuhren wir, dass der Antara bereits einmal in der Rückrufaktion stand ("Radmuttern lösen sich und Stahlfelgen brechen, so stand es in der Rückrufaktion). Das wurde dann auch von der Werkstatt behoben. Jetzt, nach ca. 4 Monaten, sind weitere erhebliche Mängel aufgetreten. Laut Werkstat: Radlager links, und das Getriebe. Komplettschaden. Reparaturpreis Getriebe: 5.000,- bis 7.000,- EUR.
Seit vier Tagen bereits steht jetzt der Antara in der Werkstatt; wir fahren mit einem Leihwagen zur Arbeit und der Verkäufer sucht den Kaufvertrag und will sich wahrscheinlich vor der Reparatur drücken. Die Werkstatt meinte, dass der Verkäufer rechtlich in der Schuld stünde, in der einjährigen Garantie die Reparatur zu übernehmen. Doch bei einem Kostenpunkt von über 7.000,- EUR ist wahrscheinlich auch der Autoverkäufer nicht zur Reparatur zu bewegen. Was also jetzt tun.
Wir können auch keinen Anwalt konsultieren, da wir keine Rechtsschutzversicherung haben.
Was soll jetzt passieren, wenn sich der Verkäufer weigert, uns behilflich zu sein?
Für einige Anregungen und Hilfestellungen wäre ich Euch sehr dankbar.
S.J.
Wenn der Verkäufer nicht will, dann werdet Ihr an einem (Fach!-)Anwalt nicht vorbei kommen.
Hier ist bereits einiges hart an der Kante, vermutlich sogar bereits auch schon darüber hinweg und auf dem "guten" Weg, eventuell tatsächlich vorhandene Ansprüche sich komplett selbst zu zerschießen:
Der Wagen gehört nicht in eine Werkstatt, sondern zum Verkäufer. Wie er eine Mängelbeseitigung durchführt, obliegt ausschließlich ihm, fremde Rechnungen muss er nicht tragen, selbst wenn er vollständig und uneingeschränkt in der Haftung wäre.
Es handelt sich vermutlich nicht um eine Garantie sondern um die gesetzliche Gewährleistung, hier sollte man sehr vorsichtig sein, was diese Werkstatt so erzählt. So wie es beschrieben wurde, haben die selbst keine große Ahnung von dem Thema.
Den Mietwagen müsst ihr ohnehin immer selbst tragen, der Verkäufer haftet (wenn überhaupt) ausschließlich für Kosten, die unmittelbar mit der Mängelbeseitigung zu tun haben. Wenn Ihr einen Miet- oder auch Werkstattersatzwagen nutzt, dann beseitigt dies nicht den Mangel, somit besteht auch kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Ihr habt im Schadensersatzrecht die Kostenminderungspflicht (Obliegenheit) zu beachten, verursacht Ihr unnötige bzw. unberechtigte oder überhöhte Kosten, nur weil diese ein Anderer "ohnehin" erstatten muss, dann erlöschen sämtliche Ansprüche, auch die, die berechtigt waren.
Viele Dinge liegen hier bereits so weit im individuellen Bereich, dass eine allgemeine oder auch fiktive Erläuterung nicht weiter gemacht werden kann und mehr als satt eine unzulässige Rechtsberatung darstellen würde.
Einigt Euch zügig mit dem Verkäufer, oder geht umgehend zum Fachanwalt, bevor Ihr selbst durch eigene fehlerhafte Handlungen vermutlich schon vorhandene Ansprüche vernichtet.
"...und will sich wahrscheinlich vor der Reparatur drücken."
"Was soll jetzt passieren, wenn sich der Verkäufer weigert, uns behilflich zu sein? "
Hat der Verkäufer mitgeteilt, daß er keine Gewähr leisten wird?
Weil erst dann besteht überhaupt irgendwelcher Frage- bzw. Handlungsbedarf.In wessen Werkstatt steht der Wagen? Ist das nämlich nicht die des Verkäufers, oder eine vom Verkäufer benannte, habt Ihr das Ding wahrscheinlich sowieso an der Backe.
Ein gebrauchtes Antara Getriebe mit ähnlicher Laufleistung kostet ca. 350€, (vorsichtshalber gleich noch ein neuer Kupplungssatz für 100€ dazu, aber den müsst Ihr in jedem Fall bezahlen, denn er ist ja nicht defekt), also ca. 450€. Der Austausch dürfte in gut 3-4 Stunden erledigt sein.
Wie kommt ein Reparaturpreis von 5-7000€ zustande, wenn die Reparatur für ca. 1000€ erledigt werden kann?