Hallo,
wir haben seit heute ein größeres Problem. Am 30.November 2011 haben wir einen Antara 2.0 Diesel (Erstzulassung Dezember 2006) bei einem kleineren Autohändler für fast 12.000 EUR (91.000 km) gekauft. Das Auto sah richtig gut aus und fuhr auch klasse. Bei der Anmeldung erfuhren wir, dass der Antara bereits einmal in der Rückrufaktion stand ("Radmuttern lösen sich und Stahlfelgen brechen, so stand es in der Rückrufaktion). Das wurde dann auch von der Werkstatt behoben. Jetzt, nach ca. 4 Monaten, sind weitere erhebliche Mängel aufgetreten. Laut Werkstat: Radlager links, und das Getriebe. Komplettschaden. Reparaturpreis Getriebe: 5.000,- bis 7.000,- EUR.
Seit vier Tagen bereits steht jetzt der Antara in der Werkstatt; wir fahren mit einem Leihwagen zur Arbeit und der Verkäufer sucht den Kaufvertrag und will sich wahrscheinlich vor der Reparatur drücken. Die Werkstatt meinte, dass der Verkäufer rechtlich in der Schuld stünde, in der einjährigen Garantie die Reparatur zu übernehmen. Doch bei einem Kostenpunkt von über 7.000,- EUR ist wahrscheinlich auch der Autoverkäufer nicht zur Reparatur zu bewegen. Was also jetzt tun.
Wir können auch keinen Anwalt konsultieren, da wir keine Rechtsschutzversicherung haben.
Was soll jetzt passieren, wenn sich der Verkäufer weigert, uns behilflich zu sein?
Für einige Anregungen und Hilfestellungen wäre ich Euch sehr dankbar.
S.J.