Kupplungsschaden
Kupplung???bei automatik äääähhhmmmm
also die Reibscheiben des 1 ganges oder der wandler?
ist das ruckeln beim vor UND zurücksetzen dann der wandler sonst reibscheiben des gangrades
Hallo,
ich besitze einen Dodge Journey,EZ 2009,
km-Stand 75000,Automatik-Getriebe,brav alle vorgeschriebenen Inspektionen.
Bei'm Wiederanfahren,nur bei warmem Motor,ruckelt es erbärmlich.Erste Diagnose der Werkstatt:Kupplung defekt.
Bei Garantie 2+4 keine Garantie auf die
Kupplung.Kosten insgesamt ca.3000.-€.
Hat jemand Ähnliches erlebt oder einen
Vorschlag zur 2.-Diagnose?Garantie und
Kulanz werden lt.Dodge-Zentrale nicht gewährt.Wer hat noch einen Rat ?
hehe
Geile (Fach?!)werkstatt, die bei 'nem Fahrzeug mit Automatikgetriebe 'nen Kupplungsschaden diagnostiziert.
Da würd' ich mir doch glatt 'ne Kompetentere (Werkstatt) suchen
btw
Wurde denn mal gecheckt, ob da genügend ATF (Getriebeöl) drinne ist .. und das Öl nicht etwa zu heiß wird?!
Ich weiß auch nicht,wo bei einer Automatik die
"Kupplung" steckt.75000-Inspektion war vor 2 Wochen,da sollte ja alles gecheckt sein.Werde jetzt eine andere Werkstatt aufsuchen.Danke !
Vielen Dank für die Antwort,werde sie
in die nächste Werkstatt mitnehmen.
Viele Grüße
25.04.2012
Habe eben 2200.-€ für den Drehmomentwandler abge-
gedrückt - nach 3 Jahren und 75ooo km,Garantie 2+4!
Dodge/Fiat verweigert jede Garantie oder Kulanz,an-
geblich Verschleiss-Sache.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder einen Rat,wie ich weiter vorgehen Kann ?
Falls Getriebeschäden nicht unter die "Garantie 2+4" fallen, ist nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bzgl. Garantieleistungen schon mal Essig.
Da die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei EZ 2009 bereits abgelaufen ist, bist Du au die - IMMER freiwillig - gewährte Kulanzleistung des Herstellers angewiesen.
Diese ist NICHT einklagbar ... und der Hersteller kann auch frei entscheiden, ob und in welchem Umfang Diese gewährt wird - UND welche Voraussetzungen (Kilometerleistung, Fahrzeugalter, lückenlose Inspektionsnachweise etc.) zu erfüllen sind.
Falls Du die Reparaturrechnung bereits bezahlt hast - und zwar OHNE schriftliche Vorbehaltserklärung - hast du jetzt eh' eine zu Wahrscheinlichkeit Null tendierende Chance, von Deinem Geld auch nur Einen Cent wieder zu sehen.