Motorschaden Peugeot 308 SW
Mein Peugeot 308 SW 150 HTP hat nach 69000 km einen Turboladerschaden. Diverse Reperaturen mit "Abgasanlagen" Deffekt habe ich ebenfalls schon überstanden. Der Wagen wird derzeit von Peugeot bewertet um mir ein Angebot zu unterbreiten für einen neuen Wagen.
Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, frage ich, ob jemand schon Erfahrung mit einer "Wandlung" dieser Art hatte.
Die Wandlung nennt sich Rücktritt (vom Kaufvertrag) und läuft beim Leasing nicht viel anders als bei einem "richtigen" Kauf.
Im Rahmen der Sachmangelhaftung ("Gewährleistung") zweimalige Aufforderung zur Nachbesserung, sollte das scheitern und ist eine weitere Nutzung nicht zumutbar, dann erklärt der Leasingnehmer dem Verkäufer den Rücktritt von Vertrag
- erster feiner Unterschied: man schickt eine Kopie dieser Rücktrittserklärung an den Leasinggeber zur Kenntnisnahme.
Kommt es dann zum Rücktritt, wird die Aufrechnung gemacht, Nutzungsentschädigung 0,67% vom Kaufpreis je gefahrene 1.000 km plus eventueller Wertverluste aufgrund Unfallschäden und dies in Anrechnung mit Kosten wie durchgeführte, notwendige Reparaturen (zB. Bremsbeläge) und bezahlten Gebühren (zB. Zulassungskosten)
- zweiter feiner Unterschied: diese Abrechnung wird zwar gemeinsam mit dem Händler erstellt, aber dann zur Leasinggesellschaft geschickt und mit denen dann abgerechnet (Leasingsonderzahlung plus geleistete Leasingraten).
In wie weit hier aber ein Rücktritt überhaupt möglich ist, immerhin beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre und die sind schon einige Zeit abgelaufen, muss erst mal geprüft werden.
0,67% mal 69(.000) sind nun auch schon 46%, die hier als Nutzung angerechnet werden. 50% sind der übliche Wertverlust bei solch einem Fahrzeug nach 3 Jahren und ob sich ein Rücktritt überhaupt rechnet, sehe ich aufgrund der hohen Kilometer allerdings auch nicht so unbedingt.
Ein "gutes Angebot" könnte wirtschaftlich tatsächlich um einiges besser sein, als ein Rücktritt. Abgesehen vom Stress und Arbeit, eine Rücktrittserklärung wird von keinem Verkäufer widerspruchslos und nur freundlich nickend geschluckt.
Vielen Dank für die Ausführlichkeit. Genau das wird gerade von Peugeot erarbeitet, ein "gutes Angebot".
Aber soweit ich informiert bin, kann der Kunde ja zu dem finanziell nicht schlechter gestellt werden als mit laufendem Leasing.
mfg Streuner
In welcher Beziehung oder zu was "nicht schlechter gestellt werden"?
Bei der Rückabwicklung einer Finanzierung darf man nicht schlechter gestellt werden, aber Leasing ist keine Finanzierung. Keine Eigentumsübertragung mit Ratenkredit über den Kaufpreis, sondern eine Abgeltung der Nutzung.
Und ein neuer, anderer Vertrag darf sehr wohl auch "schlechter" sein, als ein vorhergehender Vertrag. Hier existiert kein Kontrahierungszwang, der erste Vertrag verpflichtet nicht zum Abschluss eines weiteren Vertrags.