Parken gegenüber einer bushaltestelle
darf ich gegenüber einer bushaltestelle parken.auf beiden seiten befindet sich bordsteine.auf der rechten seite die bushaltestelle.strasse aus pflastersteine.muss zwischen mein fiat und dem bus 3,05m sein.danke im vorraus
Dafür ist § 12 StVo zuständig. Guckstu hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot#Parkverbot_nach_.C2.A7_12_StVO
Wenn Du dort parkst, dann müssen 3,05 Meter oder mehr frei sein, also genauer einparkst, oder vielleicht noch leichter verständlich: Wer zuerst kommt, malt zuerst.
Es gibt kein Park- oder Halteverbot gegenüber von Bushaltestellen, sofern dort nichts extra ausgeschildert ist. Die Bushaltestelle hat keine Wirkung auf die gegenüberliegende Straßenseite.
Wenn Du dort parkst und im Moment des Einparkens auch 3,05 Meter frei sind, zB. weil kein Bus an der Haltestelle steht, dann darf gehalten und geparkt werden.
Wenn Du dort parken möchtest und an der Haltestelle steht ein Bus und es bleiben nun keine 3,05 Meter oder mehr übrig, dann ist dort Halteverbot.
Wenn Du dort geparkt hast, also dort stehst weil 3,05 Meter frei waren und nun ein Bus kommt und halten möchte und es blieben keine 3,05 Meter oder mehr frei, dann darf der Bus dort nicht halten.
Ein Haltestellenzeichen ist keine Ausnahme vom Halteverbot aus §12 Abs.1 Satz 1 StVO (Haltverbot an engen Stellen). Der Busfahrer würde sich dann ordnungswidrig verhalten.
Wer zuerst (an)kommt, der malt (parkt) zuerst, wer als Zweiter kommt, hat auf seiner Seite ein (absolutes) Haltverbot (und wartet, bis der Bus weiter gefahren ist).
man oh man,das gibt es nur in D.-Land.
Und alle B.-Fahrer sind -ohne- Bandmass/Zollstock unterwegs...
...ein nicht mehr länger zu zumutender,gefährlicher Zustand .Da bekommt doch das -Wort-..öffentl. "Nahverkehr",eine ganz andere Bedeutung.
Schau an,schau an,Danke für die Auskunft.
Ich dachte schon mit ner Warnweste bin ich gut gerüstet aber das ich noch ein -serienmässiges- Bandmass dabei haben --muss--,ist mir neu ! Ich muss mal nach dem gesetzlich (StVO) geregelten Paragraphen nach fragen??(Jeder Fahrzeugführer ?)
Dann werd ich mal die Werzeugkiste gleich im Auto -festwachsen- lassen.
Deshalb wird bei Delikten u.Unfällen im Strassenverkehr,ein --Heer-- von Anwälten benötigt/beschäftigt.
...wieso Fahrschule..?
hab auf nem Shetland-Pony angefangen,bin
über ne 250ér ETZ auf nen Skoda MB 1000
übergesprungen u. gucke seit dem ob an der
Ampel,oben oder unten - Licht an - ist.
Du hast mir aber den
"Bandmass-Paragraphen" noch nicht genannt.
Hallo Hosenmatz..
Ich hab ,ungelogen,hier u. da mal etwas geschlafen(meine Freundinnen wissen es),aber in Physik hab ich aufgepasst.
Ich mache auch -keine Welle-,versprochen!
Ich wollte ja -nur-die schriftliche Grundlage für das erforderliche -mit führen-eines "Bandmasses",als verantwortlicher Fahrzeugführer,von Dir wissen.Es ist mir schon klar,das ich die 3,05 m auch mit Bastel-Holz-Stäbchen aus der Kita ausmessen könnte.
Also,...wir einigen uns mal,das es für das -mit Führen- eines Bandmasses...-keine- gesetzliche Vorschrift gibt,..OK ?