Ummeldeflicht
Danke " Lo" für die Info, aber es gibt in Deutschland eine Versicherungspflicht das heißt die zuständige Versicherung haftet immer, bis zu einem bestimmten Punkt! Und das ist die Zwansgabmeldung / Zwang- Stillegung und die kann von der Versicherung beim StvA beantragt werden, wenn ein Vers. Kunde die Beiträge nicht zahlt und, wie in diesem Fall der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet. Den Auftrag zum eintreiben des Geldes oder der Zwang- Stillegung erhält dann der Gerichtsvollzieher. Aber, vielleicht ist das auch von Kreis zu Kreis oder Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber ist auch egal! Übrigens ein Beispiel: Mir wird mein Auto geklaut, ich melde das der Polizei und dem StvA. und natürlich meiner Versicherung. Ich besitze das Fahrzeug nicht mehr, ich fahre das Fahrzeug nicht, ich hab dem Fahrer / Dieb auch keine Vollmacht zur Nutzung erteilt und trotzdem haftet meine Versicherung für alle Schäden die der Fahrer/ Dieb mit meinem Fahrzeug verursacht. Auf Kosten meines Schadenfreiheitsrabattes. Leider schon mal erlebt, allerdings mit dem Auto meines Arbeitgebers.
Aber Gott sei Dank müssen wir ja auch nicht immer einer Meinung sein, das würde ja extrem langweilig!MfG
rama
@rama
Jooo, langweilig wollen wir's hier ja nicht werden lassen.
Wenn Dir der Fall mit dem KFZ-Diebstahl und den sich daraus ergebenden Versicherungs- und Haftungsfragen persönlich bereits untergekommen ist, dann wird das für einen solchen Fall so gehandhabt werden.
Dein geschildertes Procedere im Rahmen der Zwangsstillegung ist grundsätzlich auch nachvollziehbar; nur habe ich es im Saarland bereits auf die von mir geschilderte Art erlebt. "Opfer" der Zwangsstillegung war das Auto meines Bruders, da er die Haftpflichtprämie nicht bezahlt hatte und der Aufforderung der Zulassungsstelle, die Fahrzeugpapiere zurückzugeben und die Kennzeichen entstempeln zu lassen, nicht nachgekommen war. Ihm wurde damals zunächst schriftlich untersagt, das Fahrzeug weiter im öffentlichen Verkehrsraum zu betreiben, da der Versicherungsschutz erloschen sei. Nach nicht all zu langer Zeit der Nichtreaktion standen dann zwei nette Herren in grüner Kostümierung mit dem "EntstempelKit" auf der Matte.
Wie dem auch sei: Wir sind keine Rechtsanwälte oder Richter; sollen die sich damit rumschlagen, wenn unser lieber Themenstarter hier am Wochenende mit einem eventuell nicht mehr versicherten Fahrzeug gegen den Baum fährt
In diesem Sinne - - Häbbi Wiekend
habe mir am 30.07.08 nen gebrauchtwagen gekauft.bis wann muss ich es ummgemeldet haben???? und wie is das mit der versicherung, habe z.Z noch keine. DArf ich trotz allem mit dem Auto fahren???
Du solltest das Fahrzeug schnellst möglich, also gestern (31.07), heute(01.08) oder spätesten Montag(04.08), in max.3 Werktagen, es sei denn, es ist was anderes mit dem Vorbesitzer vereinbart, auf Deinen Namen ummelden!
Du fährst zur Zeit mit dem Versicherungsschutz des Vorbesitzers. Und der kann, wenn Du das Auto nicht umgehend auf Deinen Namen ummeldest, das Fahrzeug auch durch einen Gerichtsvollzieher im Auftrag des Straßenverkehrsamtes zwangabmelden lassen. Das wird dann "ein ganz klein wenig" teurer!
MfG
rama
Ich meine Du hast acht Tage Zeit, den Wagen umzumelden. Das müßte aber auch im Kaufvertrag stehen bzw. mit dem Verkäufer abgesprochen werden, da so lange noch das Risiko auf seinen Namen läuft.
Aber ohne Versicherung darfst Du ihn nicht mal öffentlich abstellen.
Er muß zumindest Haftpflicht-versichert sein, das andere Risiko trägst Du dann selbst.
Na klar, wenn der Wagen noch dazu nicht versichert ist, mußt Du so lange wie möglich im Namen des Vorbestizers rumfahren. Dann ist wenigstens der dran, wenns kracht.
Mann, Mann, Mann, was treibt sich heute so rum auf dera Welt?
Verstehe aber auch den Vorbesitzer nicht ganz. So gutmütig darf man heute einfach nicht mehr sein.
@Bestatter
So "gutmütig" ist der aber meist nur einmal!
....und das selbst einmal schon zuviel sein kann, belegt ja der Fragesteller auf eindrucksvolle Weise!
Na dann aber hurtig zur Zulassungsstelle; es ist schon Freitag Nachmittag!!
Innerhalb 3 Werktagen ist ein Fahrzeug umzumelden - das ist neben den behördlichen Bestimmungen vor Allem im Versicherungsvertragsgesetz so geregelt; und da Samstag auch ein Werktag ist, ist morgen der 3. Tag ... sooo, und jetzt finde mal 'ne Zulassungsstelle, die Dir jezt das Auto noch auf Deinen Namen umschreibt.
Du wirst ja dem Vorbesitzer eine Übernahmebestätigung mit Datum und Uhrzeit für dessen KFZ-Haftpflichtversicherung unterschrieben haben, die dieser der Versicherung zwecks Endabrechnung für das an Dich verkaufte Fahrzeug vorlegt; und danach erlischt dann spätestens morgen, Samstag 2.08.2008 24°°h der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Dies teilt die Versicherung auch der Zulassungsstelle mit, so dass Dein neu gekauftes Auto ab Montag zur Entstempelung der Kennzeichen in der Fahndungsdatei der Polizei steht.
Meine Meinung zu der Sache: Du bist mir ja ein "lustiger Vogel" ... Kaufst Dir ein Auto, bekommst es netter/naiver Weise vom Verkäufer mit dessen Zulassung und Versicherungsschutz übergeben ... und hast Dich bis heute nicht mal um eigenen Versicherungsschutz, geschweige denn Ummeldung bemüht?!
... oder hat Dir der Verkäufer das Auto mit entstempelten Kennzeichen übergeben??? -- In dem Fall stehst Du bereits jetzt mit einem Bein im Gefängnis, wenn Du das Auto auch nur einen Meter auf öffentlichen Straßen bewegst; Abstellen auf öffentlichem Grund ist dagegen "nur" 'ne Ordnungswidrigkeit.
Geschieht Dir ganz Recht, dass Du jetzt am Wochenende ohne versichertes Auto dastehst.
Sofort Ummelden....
Alles andere wäre einfach inakzeptabel...
Beste Grüße!
Hallo "Lo" stimme Dir weitgehend zu, allerdings erlischt der Versicherungsschutz leider nicht automatisch, sondern erst nach der Zwangsabmeldung durch den Gerichtsvollzieher. Und man spricht von drei Werktagen, der Sa. wird von den meisten Versicherungen großzügig nicht mitgerechnet.
MfG rama
@rama
So weit ich informiert bin, kommt zur Zwangsstilllegung und Kennzeichenentstempelung nicht der Gerichtsvollzieher, sondern die Polizei ... und zwar stante-pede nach Beauftragung durch die Zulassungsstelle, dass der Versicherer den Versicherungsschutz für das Fahrzeug widerrufen hat; da wird kein Gericht/Gerichtsvollzieher für bemüht.
Wenn ich als Versicherungsnehmer (VN) mein Fahrzeug bei der Versicherung als verkauft abmelde und die durch den Käufer unterschriebene und datierte (mit Uhrzeit)Übernahmeerklärung im Original aushändige, erlischt der Versicherungsschutz nach besagten 3 Werktagen (excl. je nach Gesellschaft der Samstag - das ist aber Kulanz des Versicherers); der bisherige VN ist dann aus dem Schneider. Ausnahme: Auf dieser Übernahmeerklärung erklärt der KÄUFER explizit, die Vorversicherung fortführen zu wollen. Dann wendet sich die Versicherung umgehend mit einem Versicherungsantrag an den Käufer - dessen Anschrift geht aus der Übernahmeerklärung hervor.
Anders sieht es mit der KFZ-Steuerpflicht aus: Hier erlischt die Steuerpflicht des bisherigen Fahrzeughalters erst mit Ab-/Ummeldung - egal ob zwangsweise oder "freiwillig". Pech haben schon öfter mal Verkäufer gehabt, wenn der Wagen trotz Fahndung nicht auffindbar ist; z.B. wenn er ins Ausland verbracht wurde. Dann zahlöt er u.U. bis zum St. Nimmerleinstag KFZ-Steuer für ein Fahrzeug, das nicht mehr sein Eigentum und vielleicht gar nicht mehr existent ist.
Deshalb Vorsicht: Übergib' Dein Auto nie angemeldet an Dritte - egal ob fremd oder "gut bekann". Gerade diese "guten Bekanntschaften" haben schon oft enttäuscht ... und Kosten, Ärger und Lauferei verursacht.