Bezahltermine
Muss bis zum 30ten der Stadt 35€ wegen falschparken zahlen. Habe am 29ten via online banking von Volksbank auf Sparkasse überwiesen. Können jetzt rechtlich gültige Bußgelder für mich entstehen wenn das Geld zwar am 29ten abgebucht wurde aber am 30ten nicht beim Empfänger ist?
Können schon. Werden aber höchstwahrscheinlich nicht.
Servus
Wenn du am 29ten biss um neun gebucht hast haben sie gleich am nächsten tag das geld das geht gans schnell über Onlinebanking, mache ich selber nur
Und wegen den einen Tag regen die sich nicht auf ich selber musste auch schon zahlen aber war grad nicht möglich. da habe ich dort angerufen das dass geld später kommt und gut war:) da hat sich keiner aufgeregt.
mfg Vwfreak
Entscheidend ist das Datum des Auftrages!! Nicht das Datum der Wertstellung oder Gutschrift. Hill
Vorab um keine Unruhe auszulösen, hier konkret auf die Frage: alles in Ordnung, da passiert nichts weiter.
Aber grundsätzlich:
Als "bezahlt" gilt, wenn der Empfänger über den vollen Betrag vorbehaltlos verfügen kann.
Banklaufzeiten hat der Absender zu berücksichtigen. Bei Vermerken wie "nur unter Vorbehalt" gilt die Rechnung als nicht bezahlt. Auch gilt vollständig oder garnicht, eine Zahlung von nur einem Teilbetrag gilt als "nicht bezahlt" (wenn nicht vorab irgendwelche Teilzahlungen oder Einbehalte vereinbart wurden).
Es gibt zwar (seit etwa einem Jahr ein Gesetz, dass innerhalb der EU die Banklaufzeit (maximal) einen Arbeitstag betragen darf, aber wenn dies nicht klappt, dann ist es kein Problem des Empfängers.
Für den Empfänger gibt es nur ein "habe ich" oder "habe ich nicht". Der Empfänger kann (darf) weitere Kosten, wie zB. Mahngebühren gegen den Zahlungspflichtigen berechnen.
Der Zahlungspflichtige hätte einen Schadensersatzanspruch gegen das von ihm beauftragte Geldinstitut. Die Überweisung ist ein Auftrag (ein Vertrag), somit besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (der Überweisung) und dem Geldinstitut und aus fehlerhafter Vertragserfüllung einen Schadensersatzanspruch. Der Empfänger hat keinen Vertrag mit (Auftrag an) ein Geldinstitut, somit keine Ansprüche gegen die Bank.
Konkret zum realen Leben und der Fragestellung: das macht keiner. Jeder Empfänger wartet einige wenige Tage auf den Geldeingang über die reine Zahlungsfrist hinaus.
Es wäre zwar juristisch möglich, ab Stichpunkt 24 Uhr weitere Schritte einzuleiten, aber Schadensersatz (zB. durch Zinsverluste) besteht dann für 2 Tage und der Aufwand wegen dieser 2 Tage ist viel größer, als der Nutzen.
Üblicherweise gibt es bei Verwarnungsgeldern eine "Nachfrist" von 4 Tagen, bevor das als Ablehnung des Verwarngeld-Angebots gewertet wird und ein Bußgeldverfahren gestartet wird.
Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir sehr.
Grüße,
Gerrit