Getriebe oder Kupplungsgeräusch?
Hallo zusammen
Mein RAV 4 Bj. 12/2011 ( neuestes Model XA3 ) 2,2 Diesel 150 PS macht nach dem der Motor warm ist ein Schleifgeräusch.
Und zwar nur dann wenn eingekuppelt ist. Trete ich die Kupplung durch so ist das Geräusch weg.
Es hört sich an als wenn irgend ein Lager nicht in Ordnung wäre.
Und je wärmer der Motor wird, dh. je länger ich fahre , wird das Geräusch lauter. Bei kaltem Motor ist fast nichts zu hören.
Meine Kilometerleistung ist gerade mal bei 2000.
Die Toyota Werkstatt sagt nichts dazu bzw.sie meinen sie hören kein Geräusch.
Vielleicht kann man mir hier weiter helfen.
Wäre sehr dankbar.
nabend,
da wir hier keine tonübertragung haben wird es sehr schwer das geräusch zu diagnostizieren. ein etwaiger fehlerbereich wäre sehr gross, wenn wir raten würden. aber da du ja erst 2000 km gefahren bist, würde ich es unter beobachtung behalten und bei verschlimmerung zum händler fahren und das auf garantie reparieren lassen.
gruss blacklion406
Hallo, mal zum Technischen: Wenn das Geräusch nur im eingekuppleten Zustand zu hören ist, ist der Fehler ganz klar "nach" der Kupplung. Also irgendein Lager der Haupt oder Vorgelege-welle deines Getriebe. Ölstand prüfen. Danach gehtst du wie beschrieben vor. Gruß Hill
Ich hab das selbte, meiner hat schon 78.000km/h (Renault Twingo 2 bj.2007) runter und die Kupplung Klackert/Schleift ebend so, wie bei dir beschrieben..
Und ich war beim Händler, der meinte es sei irgendwas an der Kupplung - Was genau könnte er nur sagen, wenn er es sich genauer anschaut, abe er konnte mir nur sagen, dass es nichts ernstes ist.. und ich fahr auch schon 2000-3000km damit, egal
Also bei mir ist bis jetzt nicht passiert.
Zunächst würde ich den Händler auf Nachbesserung drängen - schriftlich sogar. Bei nicht Besser-
werdung das ganze nochmal. Dann würde ich mich an Toyota-Deutschland wenden mit der Frage, ob in dem Fall auch eine ander Toyota-Werkstatt diesen
Garantiefall (das is das nämlich)erledigen könne -
die schriftliche Ablehnung mit vorweisen.
Dann käme eine Wertminderung, oder gar Rückgabe des
Autos in Betracht. Notfalls gar ein Anwalt.
Garantie ist Garantie und einen offensichtlichen
- in diesem Fall hörbaren, nicht sichtlichen -
Fehler muß man nicht hinnehmen.