Anhängerkupplung Schrauben Drehmoment
Hallo, ich habe die M10(8.8) Schrauben vom AHK versehentlich bis 88 Nm statt 52 Nm angezogen. Ist das schlimm oder kann man das so lassen?
Danke mfG
Da das keine Dehnschrauben sind, würde ichs lassen.
Nur, was spricht dagegen - eben weils keine Dehnschrauben sind - die nochmal zu lösen und mit
52 Nm anzuziehen? Hast Du irgendwas "zerdrückt" beim anziehen?
Ich würde sie austauschen.
Dieses 8.8 (oder wie auch immer) gibt die Lastgrenzen einer Schraube an.
Die erste Zahl mal 100 ist die Streckgrenze in N/mm², wird diese Grenze überschritten, wird die Schraube überstreckt. Es beginnen innere Strukturveränderungen, also Risse, die die Zugfestigkeit der Schraube reduzieren. Die Schraube wird ja nach Überlastung beim Anziehen dann deutlich früher brechen.
Eine Schraube mit 8.x hat eine Streckgrenze von 8x100= 800 N/mm² (Kerndurchmesser)
Die erste Zahl mal der zweiten Zahl mal Zehn gibt die Dehnfestigkeit an. Mit Überschreiten dieser Grenze beginnt sich die Schraube zu dehnen. Das ist für die Stabilität der Schraube und damit Schraubverbindung kein Problem.
Es muss ab diesem Wert "nur" berücksichtigt werden, dass ein weiteres, "festeres" Anziehen nicht mehr vollständig den Anpressdruck erhöht, sondern auch ein Teil der Kraft zur Dehnung der Schraube verloren geht, wichtig bei der Konstruktionsberechnung.
Weiterhin darf eine Schraube, die über ihre Dehnfestigkeit angezogen wurde, nicht wieder verwendet werden. Wie eine "echte" Dehnschraube ist sie bereits "überdehnt" worden. Sie werden zwar nicht brechen, aber durch diese "Vor"-Dehnung lässt sich nicht mehr sicher bei erneuter Verwendung vom Anzugsmoment auf die benötigte, gewünschte Presskraft schließen.
Eine 8.8 Schraube hat eine Dehnfestigkeit (Dehngrenze) von 8x8x10= 640 N/mm² (Kernduchmesser)
...
Eine Schraube mit M10 und Regelgewinde (Steigung 1,5) und der Klassifizierung 8.8 hat ein Norm-Anzugsmoment von 49 Nm. Mit diesem Wert wird die Dehngrenze von 640 N/mm² erreicht. (Bei Feingewinde M10x1.25 wären es 54 Nm).
Da in der Situation der Montage einer AHK nicht optimal Stahl auf Stahl liegt, sondern auch "energieverzehrende" Lackschichten immer vorhanden ist, wird das Anzugsmoment wenige Prozentpunkte erhöht, daher kommen dann die vorgeschriebenen 52 Nm Anzugsmoment zustande.
Jetzt raus aus dem Theoriekram und zur leider harten Realität dieser Fragestellung:
Hier wurde nicht mit 52 Nm (=640 N/mm²) sondern mit 88 Nm angezogen. Grob über dem Daumen mit Dreisatz entspricht das einer Zugbelastung von rund 1.100 N/mm².
Unabhängig von irgendwelchen Verlusten durch Dehnung, Lackschichten, ... liegt man damit immer noch ganz satt über der Streckgrenze, der absoluten Last-Grenze von 800 N/mm².
Damit hat die Schraube massive Strukturschäden erlitten und deren noch mögliche Belastungsfähigkeit bis zum Bruch ist erheblich reduziert worden.
Ich würde sie austauschen.
Vielen Dank für die Antworten.
Die AHK ist von gdw.
Ich habe die Schrauben jetzt erneuert und korrekt angezogen.
Noch ne Frage, wegen dem ABE.
Gilt diese Anbauanleitung:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cts=1331577840402&ved=0CCwQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.kfzpoint.de%2Fmontageanleitung%2Fahk%2Fbmw0738.pdf&ei=_kNeT9eDIY3Jswa3nMjqCw&usg=AFQjCNFcoi9AQvF4LGumOrXu7V-5sLfARw&sig2=GyTDS6HY09_dUwz1LNAEZA
auch als ABE oder brauche ich da was anderes?
Die AHK muss ja nicht mehr eingetragen werden, eine ABE reicht ja aus. Nur ich finde nichts anderes im Internet außer das im obrigen Link. Also reicht das??
Vielen Dank,
mfG und einen schönen Abend noch
Die (angebliche) Eintragungsfreiheit einer AHK ist eine stark einseitig reduzierte Version der Realität.
Dass diese "Kurzversion" für viele Hobbyschrauber erhebliche Vorteile hat, mag für die Verbreitung dieser Variante gesorgt haben - hat aber dann doch nur begrenzt mit der Realität zu tun:
- Typgeprüfte Teile ("E-Zulassung", ein "E" gemeinsam mit einer Zahl in einem Kreis, gefolgt von einer 5stelligen Zahl; muss auf dem Bauteil-Typenschild vorhanden sein) sind am zugehörigen Fahrzeug eintragungsfrei, sofern das Fahrzeug in dem zugehörigen Bauteilebereich dem Serienzustand entspricht.
"Bauteilebereich" ist alles, was direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Bauteil selbst, dessen Anbau oder dessen Nutzung hätte.
Bei einer AHK wäre dies zB. eine Tieferlegung des Fahrzeugs, da sich damit die Höhe der Kugel über Boden reduziert und unter der vorgeschriebenen Mindesthöhe liegen kann. Oder auch ein vorhandener Gastank durch den die Befestigung nicht so wie vorgeschrieben durchgeführt werden kann.
Abweichungen vom Serienzustand in dem Bauteilbereich oder Abweichungen vom vorgeschriebenen Einbau lässt die Typprüfung ("E-Zulassung") erlöschen, entweder positive Abnahme und Eintragung oder unzulässig.
Hat die AHK eine geringe Anhängelast und/oder Stützlast (siehe Typschild), als in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dann hat eine Änderungseintragung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen.
Zu einer Prüfstelle, ein entsprechendes Dokument zur Vorlage bei der Zulassungsstelle anfertigen lassen (etwa 40 Euro), dann zur Zulassungsstelle und neue Fahrzeugpapiere ausstellen lassen (etwa 15 Euro).
Teile mit ABG (allgemeine Bauartgenehmigung) sind eintragungsfrei, wenn die Auflagen in der Bauartgenehmigung vollständig erfüllt sind.
Abweichungen von den Vorgaben der ABG lässt diese Genehmigung erlöschen, eine Abnahme und damit Erklärung der Zulässigkeit ist grundsätzlich nicht möglich.
Teile mit ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) sind eintragungsfrei, WENN in der ABE die Eintragungsfreiheit genannt ist UND ALLE dort genannten Auflagen erfüllt sind.
Abweichungen lassen die ABE erlöschen, Abnahme und Eintragung notwendig
Bauteile mit Technischem Gutachten oder auch als Teilegutachten bezeichnet (TG), müssen grundsätzlich abgenommen und eingetragen werden.
.......................
Somit:
Entweder hat das Ding eine E-Zulassung (siehe Typenschild)
UND das Fahrzeug hat KEINE Abweichungen des Serienzustands in dem Bauteilebereich,
UND das Ding wurde entsprechend der Einbauanleitung angebaut,
UND die Lastwerte der AHK sind nicht geringer als die in den Fahrzeugpapieren,
- dann und nur dann ist es eintragungsfrei
Oder hat eine ABE, ABG, TG - dann lesen, was da drin steht und den Vorgaben entsprechend handeln.
Was Du da gefunden hast, ist nur die Anbauanleitung und nutzt
- nichts.
Entweder das Ding hat so ein E-Zeichen auf dem Typschild der AHK oder Du musst Dich an den Hersteller wegen Unterlagen zur Zulässigkeit wenden.Vermutlich kann auch TÜV oder Dekra vorab informativ weiter helfen.