Händler hat gekauftes Auto nicht mehr
hallo,
habe letzte Woche einen Hyundai mit Tageszulassung beim Händlerr verbindlich mit unterschriebenem Kaufvertrag gekauft. Heute bekomme ich einen Anruf, dass das Auto bereits anderweitig verkauft sei, und er kein gleiches Fahrzeug mehr hat, nur mit höherwertiger Ausstattung und dadurch natürlich auch teurer. Ich will aber nicht mehr bezahlen, als den festgelegten Preis - muss der Händler nicht für gleichwertigen oder höheren Ersatz zum vereinbarten Preis sorgen ?
Hallo
So etwas höre/lese ich zum ersten mal!!
Das sind ja Mafia-Methoden.Frechheit ohne Grenzen!
Wenn Du Ausdauer u. Lust dazu hast,kannst Du den Händler verklagen mit Unkostenerstattung.Das ist aber sehr lang atmig,lohnt sich nicht(für Dich),u.der Händler lacht sich kaputt.
Such Dir einfach einen neuen Händler mit nem anderen Auto(ist für Dich der einfachste Weg).
Seh zu,das Du den Händler (auch im Handelsregister),u.im Net auf die "schwarze Liste"setzt!
Nennt sich "moderne Zeiten", passiert immer öfter und hat nichts mit frech zu tun.
Autos werden heute an vielen verschiedenen Stellen angeboten, da sind mehrere große Online-Börsen (mobile, autoscout, ...), drei bis vier Online-Vermittler (Carneoo, ...), die Online-Zusammenarbeit mit allen Hyundai-Vertragshändlern, da das Fahrzeug im Pool eingetragen ist, und dann kommen noch die eigenen Verkäufer, der eine mit einem Kunden auf dem Hof, der Zweite auswärts bei einem Kundenbesuch und der Chef selbst am Telefon.
Um so mehr Stellen ein Fahrzeug gleichzeitig angeboten wird, um so größer ist nicht nur die theoretische Chance, sondern auch die Realität, dass praktisch zeitgleich mehrere Leute ein und das selbe Fahrzeug kaufen.
Dass es dann auch (fast) immer ein eher billiges Fahrzeug trifft und dann nur teurere Fahrzeuge als Alternative bleiben, ist normal und keine große Verschwörung.
Die Nachfrage nach eher billigen Ausstattungen ist nun mal wesentlich höher als bei den Fahrzeugen mit Vollausstattung und entsprechend hohem Verkaufspreis.
Was hier sofort als Mafia-Struktur eines Händlers identifiziert wurde, ist nichts weiter als die natürliche Folge der aktuellen Zeit mit Internet und der Notwendigkeit an vielen Stellen ein Fahrzeug anzubieten und dem Zwang möglichst schnell ein Fahrzeug umzusetzen, weil jeder Tag zum einen Geld kostet, zum anderen geringe Umsatzzahlen den Einkaufsrabatt reduzieren lassen und man die Fahrzeuge dann eben nicht mehr so billig anbieten zu können.
Natürlich ist der Verkäufer zu Schadensersatz verpflichtet, wenn man einen Kaufvertrag hatte. Aber ausschließlich Schadensersatz, keine Strafgebühren oder Rachezuschläge und man selbst darf keinerlei Vorteile daraus erhalten.
Ein höherwertiges Fahrzeug zum gleichen Preis des geringwertigen Fahrzeugs ist daher als Anspruch ausgeschlossen.
Ein berechtigter Schadensersatzanspruch wäre zB., wenn man ein identisches Fahrzeug finden würde, welches etwas mehr kostet oder auch weiter entfernt steht. Die Mehrkosten des Kaufpreises oder auch die Fahrtkosten (es muss die günstigste Verbindung sein) zur Abholung aus weiterer Entfernung müssen dann von "ursprünglichen" Verkäufer erstattet werden.
Bei der Vergleichbarkeit muss man aufpassen, dass es auch in allen Bestandteilen vergleichbar ist. Das ist nicht nur die reine Fahrzeugtechnik mit Motorisierung und Ausstattung, sondern auch alle anderen, preis-entscheidenden Dinge wie zB. Ausstellungsfahrzeug, Tageszulassung, Vorgängermodell, ...
Bei Schadensersatz ist auch immer die Schadensminderungspflicht zu beachten, nicht angemessene oder unnötige Kosten lassen einen Schadensersatzanspruch vollständig erlöschen. Das übliche Verhalten, erst mal etwas mehr zu fordern um dann noch einen Verhandlungsspielraum zu haben, geht beim Schadensersatz in das eigene Knie, fordert man "erst mal" mehr, verliert man alles.
Als Erfahrungsbericht kann man diesen Doppelverkauf natürlich in entsprechenden Internetbereichen veröffentlichen.
Kommen da dann allerdings irgendwelche Unterstellungen oder Unfeinheiten rein, die nicht beweisbar sind, kann einem das erheblich auf die Füße fallen. Anonymität nutzt nicht viel, wer sich über einen Doppelverkauf bei dem Händler beschwert, da bleiben nicht viele zur Auswahl. Wer das verfasst hat oder zumindest dafür verantwortlich ist, den hat der Händler heute selbst angerufen.
Du hast mich falsch verstanden.Mit -lachen-,meinte ich den jahre langen gerichtlichen Weg,welchen -Latisso- einschlagen könnte.Das sich der Händler irgend wo ein Eigentor (ist auch noch in Frage gestellt)geschossen hat,hat er ,wahrscheinlich,nicht bedacht.Vielleicht ist der verkaufte Wagen ,in Verwandschaft oder für mehr Geld,veräussert worden!?Irgend einen trefftigen Grund muss es ja geben.
Auf keinen Fall kann man so mit seiner Kundschaft um her springen.Wenn sich das rum spricht...gute Nacht.
Ok.ich gebe Dir wieder Recht,ich ,als Nicht-Autoverkäufer,habe diese Vielfalt einfach -nicht-bedacht.Deswegen reden wir ja.
So,ich nochmal...
Ich wurde so eben ein leuchtend Überzeugt!
Ich nehme die -Mafia- u. die - Frechheit- zurück!
Aber die alte -Verschwörung- bleibt !
hallo Hosenmatz,
vielen Dank für deine erschöpfende Antwort, so kann ich jetzt mit mehr Sicherheit am Montag meinen Händler aufsuchen und die Sache klären.
hallo henry1962
Ich habe es in meiner ersten Erregung genauso gesehen, wie du, finde die Antwort von "Hosenmat" jedoch sehr sachlich und überzeugend - werde versuchen das Beste daraus zu machen
vielen Dank für die schnellen Antworten, hier das Ergebnis nach meinem gestrigen Händlerbesuch:
Der Händler hat bei Hyundai nochmal einen Neuwagen geordert, wir diesen 1 Tag zulassen, und dann auf mich umschreiben - das Fahrzeug entspricht exakt dem zuerst gekauften. Es dauert jetzt zwar etwas länger, aber mit dieser Lösung bin ich einverstanden, zumal sich auch am Preis nichts ändert . . .
danke für deine hilfreichen Beiträge, in Sachen Garantie hast du Recht, da bin ich jetzt deutlich besser gestellt, da der ursprünglich gekaufte Wagen Erstzulassung (Tageszulassung) im Oktober 2011 hatte, gab es für dieses Fahrzeug von Hyundai 3 Jahre Garantie.
Für Fahrzeuge ab Zulassung 2012 gibt es 5 Jahre Garantie, was bei mir jetzt zutrifft, insofern habe ich von dem Fehler (Doppelverkauf) sogar profitiert . . .
so, jetzt noch mein Abschlußbericht:
es hat doch noch alles geklappt, das Auto wurde vom Händler am 28.03.12 kostenlos auf mich zugelassen, es ist nagelneu und jetzt mit 5 anstatt zerst mit 3 Jahren Garantie. Ich habe letztendlich (bis auf die längere Lieferzeit) von dem Doppelverkauf profitiert . . .
Für eure Anregungen und Hinweise noch mal vielen Dank
Na dann immer knitterfrei Fahrt mit dem Wagen.