Kaufvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe privat ein Auto gekauft.
Der VErtrag war ein gewöhnlicher ADAC Kaufvertrag von Privat zu Privat.
Der Satz "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" war ebenfalls Bestandteil in diesem Vertrag.
Allerdings hat der Verkäufer darauf bestanden den folgenden Satz :"Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen." herauszustreichen.
Nun ist direkt nach dem Kauf das Licht defekt. Auch hat mir eine Werkstatt bestätigt, dass das Auto überall nachlackiert/nachgebessert wurde.
Welche Ansprüche habe ich? Was bedeutet es wenn er den oben genannten Satz herausstreicht? Habe ich die Möglichkeit vom Kauf abzutreten und alles Rückgängig zu machen?
Freundliche Grüße
An Deiner Stelle hätte ich eine solche Verbraucherschutzeinschränkung erst gar nicht akzeptiert und hätte ihm den Wagen incl. seinem dubiosen Kaufvertrag 'einfach auf dem Hof stehen lassen'; zumal dann ja bei solchem Ansinnen der Verdacht nahe liegt, der Verkäufer wolle einen Mangel verschweigen.
Andererseits haben wir in Deutschland Vertragsfreiheit ... und daher ist der Vertrag - da weder sitten- noch gesetzeswidrig - uneingeschränkt rechtsverbindlich; selbst Schuld, wenn Du sowas unterschreibst.
Deine vage Aussage 'Licht defekt' würde Dich allerdings auch nicht besser stellen, wenn besagter Passus NICHT gestrichen wäre ... es sei denn,die Scheinwerfer z.B. wären auf Grund abgebrochener Halterungen aus der Karosserie gefallen -- UND der Verkäufer wusste um diesen Defekt resp. eventuellen Unfallschaden.
ok, und jegliche nachbesserungen? wie sieht es damit aus, die hat er uns verschwiegen!
Kann man da gar nichts machen?
Zitat:
"Welche Ansprüche habe ich?"
Keine, nach bisheriger Schilderung handelt es sich um Verschleiß bzw. übliche Alterung. Das wäre ohnehin nicht durch eine gesetzliche Gewährleistung - wäre sie denn vorhanden - erfasst.
Zitat:
"Was bedeutet es wenn er den oben genannten Satz herausstreicht?"
Nichts.
Das ist ausschließlich ein Hinweis, eine Erläuterung, dessen Streichung oder Beibehalten ohne jede Auswirkung ist.
Zitat:
"Habe ich die Möglichkeit vom Kauf abzutreten und alles Rückgängig machen?"
Anhand der bisherigen Erläuterungen nicht.
Kann und will ich voll unterstreichen. Ich wäre sofort aufgestanden und nach Hause gegangen.
Waren Sie, als Sie das Auto gekauft haben gerade kurzzeitig blind?! Wenn eine Werkstatt das Licht "reparieren" soll und dabei sieht das die Karre überall geflickt ist, dann muss das sehr offensichtlich sein, da niemand mehr die Zeit hat sich aufgrund eines Glühlampenwechsels das gesamte Fahrzeug auf Beschädigungen anzuschauen, vor allem interessiert das da auch keinen, der Auftrag lautete Glühlampe wechseln.
Und wenn jetzt kommt "das hat man nicht gesehn" glaub ich das noch weniger, da die Werkstatt den Wagen ganz sicher nicht mit nem Magneten abgelaufen ist.
Hab eher die Vermutung, das Sie keinen Bock mehr auf den Wagen haben, weil bei Vertragsunterzeichnung ein Passus gestrichen wurde (verursachte ein flaues Gefühl im Magen, aber man konnte nicht anders), dann gleich ein Defekt eintrat und dann hat man noch in aller Ruhe bemerkt wo überall Macken sind und zu guter letzt sind womöglich die Kosten für Steuer, Versicherung höher als ausgemalt. Jetzt will man die Karre, mit der man "total über den Nuckel" gezogen wurde um jeden Preis wieder loswerden und sucht Fehler beim Verkäufer.
Sie haben unterschrieben, die Vertrags-Vorlagen vom ADAC sind in Ordnung und anerkannt und schützen Verkäufer sowie Käufer in gewissen Maße. Den Rest dazu hat Hosenmatz bereits gesagt.