Polizei bemängelt Beleuchtung
Tag liebe Leute,
wenn mir nachts nicht die Polizei begegnet wäre, dann würde ich jetzt immer noch auch abends ohne Licht an meinem Fahrrad auskommen. Denn das hat, dank der tollen Ausleuchtung der Straßen, seit letztem Sommer immer klasse geklappt. Nur erlaubt ist das halt nicht und man muss eine Fahrradbeleuchtung haben. Also habe ich mir diese über ein Forum, das sich auf Computer spezialisiert hat, besorgt. Da stand zudem auch, dass Blinken beim Licht untersagt ist und es gleichmäßig ausgestrahlt werden müsste. Oder nicht? Nur ein Stirnband mit Licht sei da wohl eine Ausnahme. Aber so ganz sehe ich da noch nicht durch. Erklärt mir das doch bitte noch mal im Detail!
Ich danke euch vielmals
Das sollte ausführlich genug sein:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
Recht so... Hoffentlich war das Bussgeld nicht zu billig. Wegen Leute wie dir die ohne Licht unterwegs sind oder meinen irgendwelche Glühwürmchen an den Lenker zu basteln muss jeder anderer Verkehrsteilnhemer doppelt aufpassen. Bau dir einen Dynamo an dein Fahrrad und entsprechende Lampen und alles wird gut. Ich hack dir doch jetzt nicht irgendwelche Sachen auseinander, das bekommst du auch schon selbst hin.
Hallo, was soll dir erklärt werden? Die StVZo oder StVo? Oder dein ablehnendes Verhalten innerhalb der Verkehrscomunity? Hill
Ach, ich liebe solche Radfahrer. Bei Tag tragen sie die tollste "Warnkleidung" in rot oder gelb/grün.
Das ist ganz ungeheuer sportlich, so zu zwei oder gar zu dritt nebeneinander auf der Fahrbahn daher zu wackeln.
Nachts fahren sie unsichtbar für andere Verkehrsteil-
nehmer und schimpfen dann noch, wenn die Ordnungshüter ihnen die Leviten lesen. Das Bußgeld
sollte höher angesetzt werden, als die Kosten für ein Taxi.
Fahrradbeleuchtung ist eigentlich ganz einfach, unverständlich wird es nur dann, wenn man der Vorschrift nicht glauben kann, aber es stimmt tatsächlich: Fahrräder müssen eine schlechte Beleuchtung haben, nur die ist sowohl zulässig, wie auch vorgeschrieben:
Beleuchtung ist eine Dynamo-gespeiste Beleuchtung, vorne der klassische Scheinwerfer mit der nur funzeligen Glühbirne, hinten rotes Rücklicht.
Auch wenn dies aufgrund der LED-Entwicklung alles nur noch Steinzeit ist, das muss wirklich so.
Fahrrad muss immer diese Beleuchtung fest angebaut haben, auch wenn man niemals bei "dunkel" fahren würde.
Zusätzlich erlaubt ist es, wenn diese klassische Dynamobeleuchtung über eine sogenannte "Standlichtschaltung" durch eine integrierte Batterie verfügt.
Zusätzlich erlaubt ist EIN abnehmbarer Batterie- oder Akku-betriebener Frontscheinwerfer.
Bein Rennrädern unter 11 kg Gewicht kann die Dynamo-Beleuchtung dann entfallen, wenn eine zugelassene Batteriebeleuchtung inkl. passendem Ersatzakkus mitgeführt werden. Auch am hellen Tag mitten im Sommer.
Die Beleuchtungseinrichtungen müssen fest montiert sein, dürfen während der Fahrt nicht vibrieren können, weiterhin müssen sie zugelassen sein und das ist dieses wellenförmige Symbol.
Und das war es schon, zwar noch die üblichen Reflektoren, aber an "aktivem" Licht ist nicht mehr, nicht weniger und nichts anders zugelassen.
Nichts was blinkt oder zuckt und auch nicht, wenn es sehr gute Beleuchtungen im Fahrradzubehör gibt, die die Erkennbarkeit eines Radfahrers und auch seine "Sehfähigkeit" der Fahrbahn tatsächlich deutlich verbessern.
Wie? Die Karbidlampen sind nicht mehr erlaubt?
Also soweit ich weiß muss die Fahrradbeleuchtung durchgängig leuchten und darf nicht blinken. Stirnlampe allein gilt nicht. Zusätzlich darf man sie aber natürlich verwenden.