Parkdauer
Vor unserem Grundstück, aber auf öffentlicher Strasse bleiben Fremdparker oft wochenlang ohne das Fahrzeug zu bewegen ,stehen. Wie lange darf man parken bzw stehenbleiben ? Gibt es dazu Vorschriften ?
Vielen Dank für Antworten !
Solange das Auto eine gültige Zulassung und der Parkplatz keine zeitliche Begrenzung hat, darf dort jede/r bis zum Nimmerleinstag parken.
Ausgenommen davon sind:
Anhänger bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, die haben eine "zeitliche Begrenzung" von 2 Wochen
LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, die dürfen in reinen Wohn-, Kur- oder Erholungsgebieten (siehe Zuweisung im Bebauungsplan) nicht regelmäßig geparkt werden. Als "regelmäßig" gilt üblicherweise länger als 3 Tage.