Gebrauchtwagengarantie ford focus 2009
Hallo!
Ich würde gerne wissen ob es für einen Ford focus Traveller 5/2009 mit 65000km noch eine herstellergarantie gibt?
Nein.
Eine Ford Gebrauchtwagengarantie würde man beim Kauf des Fahrzeuges über einen Ford-Händler bekommen
http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien
Google hätte auch in diesem Fall geholfen oder die Internetseite von FORD!
Kann schon möglich sein, Verkäufer fragen.
sofern der vorbesitzer die garantie durch wartung bei einer fremden werkstatt nicht verwirkt hat sollte die noch bis mai gültigkeit haben...
gruss blacklion406
wir haben aber schon 2012, also war sie bis Mai 2011 gültig. Ford gibt nur 2 Jahre Garantie auf Neuwagen.
Ist es nicht so, dass die Garantie nicht erlischt, wenn die Fremdwerkstatt nach Herstellervorgaben gearbeitet hat?
Zum möglichen Erlöschen der Garantie:
1) eine übliche Herstellergarantie erlischt nicht, wenn sie nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde. Eine Vorgabe, die eine Pflicht zur Vertragswerkstatt beinhaltet, hat keine Wirksamkeit.
Hier liegen aber bereist mehrere Fallstricke bereit:
"üblich" beinhaltet ausschließlich die 2 oder auch 3 Jahre "Basis"-Garantie
"Herstellergarantie" bedeutet auch Hersteller oder gem. EU-Recht auch der EU-Importeur als Garantiegeber. Ist der Garantiegeber jemand anderes, zB. der deutsche Importeur, oder der deutsche Händlerverband, oder ein Versicherungsunternehmen, ... dann gilt dieses "Erlaubnis" für eine markenunabhängige Werkstatt nicht.
"Herstellervorgabe" beinhaltet weit mehr, als nur das, was im Wartungsheft oder Bedienungsanleitung aufgeführt.
Immer öfter existiert der vollständige Wartungsplan nur beim Hersteller und muss dort anhand der Fahrgestellnummer über Internet abgefragt werden.
Es geht da um Softwareupdates, wie auch besondere Arbeiten an genau diesem Fahrzeug im Rahmen einer "Produktverbesserung", auch als "stiller Rückruf" bekannt.
Ist eine solche Abfrage nicht erfolgt, weil die freie Werkstatt darauf verzichtet hat, dann ist die Wartung auch nicht nach Herstellervorgabe ausgeführt, selbst wenn es die Werkstatt dem Kunden bestätigt.
Es gelten auch eine hohe Genauigkeit bei der Einhaltung den Wartungstermine. Der Gesetzgeber gestattet nur eine Toleranz bei zeitliche Fristen von +/- 2 Wochen und bei Kilometerfristen von +/- 200 Kilometer.
Wird die Wartung / Inspektion nicht in diesem kleinen Zeitfenster durchgeführt, dann ist sie nicht nach Herstellervorschrift ausgeführt worden.
Die Garantie erlischt aber nicht vollständig, sondern ausschließlich für die Bereiche, die bei einer korrekt durchgeführten Wartung / Inspektion auch kontrolliert worden wären.
Auch wenn eine reine Sichtkontrolle nach Undichtigkeiten nicht viel mit Zahnausfall im Getriebe zu tun hat. Es geht nicht um die Arbeitstiefe einer Wartungsarbeit, sondern ob diese Baugruppe inspiziert wird oder nicht.
...
2) Bei allen anderen Garantien, die nicht diese "übliche Herstellergarantie" sind, also alles, was über diese 2 oder 3 Jahre hinausgeht oder anders ist, gelten uneingeschränkt die Vorgaben des Garantiegebers.
Garantieerweiterungen, Garantieverlängerungen, Gebrauchtwagengarantie, Mobilitätsgarantie, Lack, Durchrostung, ... - ist dort eine Pflicht zur Vertragswerkstatt aufgeführt, dann gilt sie auch oder es erlischt die Garantie vollständig.
Unwirksam sind jedoch "ungewöhnliche" Auflagen, wie zB. verkürzte Inspektionsintervalle oder Vorgabe einer bestimmten Werkstatt, zB. nur die des Verkäufers, und ähnlich.