Abladen oder parken
Gerade ich? Das musst du noch mal genauer erläutern mein Freund.
ich habe in ffm westend vor einer jüd.anlage (wird tag+nacht von polizei gesichert) in der ausfahrt des lade oder sicherheitsbereiches gehalten um den kindergarten der anlage mit 50liter milch zu beliefern(1 x die woche),als zum ersten mal in 5 jahren ein übel gelaunter polizist meinte das ginge nicht.erwollte auch nicht die pfosten aufschließen also ging ich ohne seinen segen die milch abliefern.4 wochen später 25€ strafzettel wegen parkens in der sperrzone.ist das ok? wann parke ich und wann be oder enlade ich ??
Hier sollte erst mal geklärt werden, welches Verbot in diesem Sicherheitsbereich gilt.
Es gibt ein Haltverbot, auch bekannt als "absolutes Halteverbot":
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b1/Zeichen_283.svg/220px-Zeichen_283.svg.png
Es gibt ein "eingeschränktes Halteverbot", auch Parkverbot genannt:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e4/Zeichen_286.svg/220px-Zeichen_286.svg.png
Im Haltverbot, "absolutes Halteverbot", ist das Halten verboten, immer und auch egal wofür. Keine Ladetätigkeit, kein Ein- oder Aussteigen, überhaupt nichts.
Derartige Sicherheitsbereiche sind üblicherweise Haltverbote, "absolut".
(Wie auch das "zweite Reihe" ein "absolutes Haltverbot" ist - nur so als Anmerkung)
Im eingeschränkten Halteverbot / Parkverbot ist das Parken verboten.
Grundsätzlich gilt:
- Wer länger als 3 Minuten steht, der parkt (auch wenn er im Fahrzeug sitzt und sogar der Motor laufen würde)
- Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt (auch wenn es nur "ganz kurz" und nur "gleich gegenüber" für die Morgenzeitung ist)
Ausgenommen davon ist eine Ladetätigkeit, Ladetätigkeit besteht, wenn
die dann bewegte Ware aufgrund Größe oder Gewicht oder besonderer allgemeiner Bedeutung (zB. Geldtransport, Einsatz Notarzt, Behindertentransport) auch eine tatsächliche Nähe des Fahrzeugs erfordert,
die reine Ladetätigkeit ohne jede Unterbrechung erfolgt, keine Pause, kein Einsortieren der Ware am Lieferort, kein Aufbauen der gelieferten Möbel,
das Lieferfahrzeug bei einer (tatsächlichen) Behinderung sofort weggefahren werden kann
Grundsätzlich gilt: Kein Polizist stellt einen Strafzettel aus, wenn er nicht im Recht ist.
Die Frage stellt sich doch ganz anders: Wie ist eine Belieferung unter Einhaltung der Ge- bzw. Verbote möglich?
@Bestatter Als ich für die Deutsche Post gearbeitet hab, habe ich auch oft Strafzettel bekommen, obwohl die Sondergenehmigung im Fenster auslag, wurde immer eingestellt...Manche können nicht lesen...
Ich hab nicht als Paketdienstler gearbeitet, sondern direkt an der Basis, Briefkasten und Filial Entleerung und diese Genehmigungen waren für diese Bereiche zulässig;-) Darum wurde auch alles eingestellt.
jo,das glaubst Du.
In Ffm bekommst Du dann eine Einstellung die teurer ist als der Strafzettel.
Wie Du schon meinst:grundsätzlich
In der Sache habe ich einfach bezahlt(nachdem ich telefonisch signalisiert bekam:grunsätzlich hat die Polizei recht) und ab jetzt stehe ich bei Wind und Wetter in der Einfahrt und die Polizisten müssen zum Sicherheitsdienst danach den Pfosten entfernen,mich einlassen,wieder abschließen,wieder aufschließen mich raußlassen und wieder abschließen.
Ich habe einen Strafzettel bezahlt(Parken in Einfahrt)da gab es gar keine.In letzter Instanz Verwaltungsgericht hieß es,es wäre unverhältnismäsig alles zu prüfen,endgültiges Urteil bitte zahlen.
nö,wegen einem übellaunigem muß einer bluten und andere im regen stehen.
was soll daran schön sein?
aufgeblasen habe ich mich schon mal gar nicht.
bezahlen mußt ich.
und nicht jeder weisung muß man folgen.
hatten wir schon mal,ist nur lange her.
diese wegelagerei auf einen bußgeldeinspruch eine teurere einstellung zu beschließen soll doch nur dazu führen, sich nicht mehr zu wehren und die kassen zu füllen.
noch länger her waren das RAUBRITTER und wer sich wehrte landete auf dem SCHEITERHAUFEN