Ich weiß ja nicht, was Ihr alle für Weltbilder habt und was das Ganze mit nachtragend oder nichtnachtragend zu tun haben soll und welche Völker nachtragend sind und welche nicht, oder was für einen erbärmlichen Stuß auch immer.
Wir haben hier einen eindeutigen rechtlichen Sachverhalt:
In England wurde eine Ordnungswirdigkeit (Offense) begangen und die auferlegte Strafe (Penalty) ist nicht bezahlt worden. Das Verfahren ist also immer noch offen.
Derjenige, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist in Deutschland wohnhaft, hat keinen Wohnsitz in England (davon gehe ich zumindest aus) und will demnächst nach England einreisen.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Da es sich im Falle Englands um einen Rechtsstaat handelt (für Euch anscheinend schwer vorstellbar, aber es gibt Rechtsstaaten auch außerhalb Deutschlands, England ist einer davon), hat die Behörde, die für das Eintreiben der auferlegten Strafe zuständig ist, den Rechtsweg beschritten, bzw. sie hat zunächst ein deutsches Inkassounternhemen beauftragt, das später evtl. rechtliche Schritte in Deutschland einleiten kann. Übrigens: zu entscheiden, ob ein Inkassounternehmen seriös oder unseriös ist, obliegt in einem Rechtsstaat ausschließlich einem Richter, soviel dazu.
Die Behörde für innerenglische Angelegenheiten (Home Office) und die ihr angegliederte Einwanderungsbehörde (Immigration Office), die für die Kontrolle an englischen Grenzen zuständig ist, hat weder eine Verbindung zu der Behörde, die für die Beitreibung der ausstehenden Geldstrafe zuständig ist, noch zu dem deutschen Inkassoinstitut. Sie ist auch nicht mit der Beitreibung von ausstehenden Geldstrafen beauftragt. Das Home Office wird demnach von Reisenden, die irgendwelche Knöllchen nicht bezahlt haben, kein Geld fordern, weil das eine eindeutige Verletzung der Zuständigkeit und somit auch der Rechtsstaatlichkeit darstellen würde. Sie darf überhaupt kein Geld entgegennehmen, denn die Einreise nach England ist kostenlos.