Verfallfrist Knöllchen in England
Hallo,
ich bin vor 2,5 Jahren in der Londoner Innenstadt ohne die benötigte Plakette gefahren.
Nach nem halben Jahr kamen diese dubiosen und unseriösen Schreiben von media inkasso, die ich nicht bezahlt habe.
Meine Frage: Ich flieg bald nach England. Ist das bei denen jetzt verjährt? ODer kann es mir passieren, dass ich dort etwas bezahlen muss, wenn ich einreise?
Das kommt aufs Land an.. In den Niederlanden zum Besipiel verfallen Verstöße gegen die SVO nicht !
Es ist weder verjährt, noch mußt Du etwas bezahlen, wenn Du einreist. England gehört noch zu den wenigen Ländern, die keinen Eintritt verlangen.
Danke für die schnell Antwort... Ich habe mal gelesen, daß in England intern solche Sachen nach einem Jahr verfallen.
Was heißt denn kein Eintritt?... Heißt das, daß die jemanden einreisen lassen auch wenn er ein nicht bezahltes Knöllchen hat?
Hallo scampi,
na das ist ja mal ´n Ding. Ich hab gehört das es
einem passieren kann, dass die Dich einlochen.
Ich denke Du solltest das Ticket schnell bezahlen
bevor du Probleme bekommst. Die Engländer sind in
solchen Sachen echt nachtragend.
Allzeit Gute Fahrt wünscht tumleh13861
Ich weiß ja nicht, was Ihr alle für Weltbilder habt und was das Ganze mit nachtragend oder nichtnachtragend zu tun haben soll und welche Völker nachtragend sind und welche nicht, oder was für einen erbärmlichen Stuß auch immer.
Wir haben hier einen eindeutigen rechtlichen Sachverhalt:
In England wurde eine Ordnungswirdigkeit (Offense) begangen und die auferlegte Strafe (Penalty) ist nicht bezahlt worden. Das Verfahren ist also immer noch offen.
Derjenige, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist in Deutschland wohnhaft, hat keinen Wohnsitz in England (davon gehe ich zumindest aus) und will demnächst nach England einreisen.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Da es sich im Falle Englands um einen Rechtsstaat handelt (für Euch anscheinend schwer vorstellbar, aber es gibt Rechtsstaaten auch außerhalb Deutschlands, England ist einer davon), hat die Behörde, die für das Eintreiben der auferlegten Strafe zuständig ist, den Rechtsweg beschritten, bzw. sie hat zunächst ein deutsches Inkassounternhemen beauftragt, das später evtl. rechtliche Schritte in Deutschland einleiten kann. Übrigens: zu entscheiden, ob ein Inkassounternehmen seriös oder unseriös ist, obliegt in einem Rechtsstaat ausschließlich einem Richter, soviel dazu.
Die Behörde für innerenglische Angelegenheiten (Home Office) und die ihr angegliederte Einwanderungsbehörde (Immigration Office), die für die Kontrolle an englischen Grenzen zuständig ist, hat weder eine Verbindung zu der Behörde, die für die Beitreibung der ausstehenden Geldstrafe zuständig ist, noch zu dem deutschen Inkassoinstitut. Sie ist auch nicht mit der Beitreibung von ausstehenden Geldstrafen beauftragt. Das Home Office wird demnach von Reisenden, die irgendwelche Knöllchen nicht bezahlt haben, kein Geld fordern, weil das eine eindeutige Verletzung der Zuständigkeit und somit auch der Rechtsstaatlichkeit darstellen würde. Sie darf überhaupt kein Geld entgegennehmen, denn die Einreise nach England ist kostenlos.
... @bestatter: also kann mir als einreisender nichts passieren!... wenn ich das nun richtig lese
Von den üblichen Fährnissen des Lebens bist auch Du nicht ausgenommen. Aber das Knöllchen hat mit der Einreise nunmal so überhaupt nichts zu tun. Oder werde ich etwa an der deutschen Grenze abgefangen, wenn ich dort einen Strafzettel nicht bezahlt habe?
Hallo,
der Post ist uralt ... aber genau deshalb möchte ich den Verfasser fragen, wie die Sache ausgegangen ist? Hast Du Dich erfolgreich gegen die Zahlung gewehrt und konntest trotzdem einreisen? Für ein kurzes Statement wäre ich dankbar