Gutachten Hagelschaden
Hallo
ich hab keine Ahnung, was mir das sagen soll. Zur Erklärung: Hagelschaden über Teilkasko . Gutachter war da und hat folgendes geschrieben:
Zusammenfassung des Gutachtens
Reparaturkosten ohne MwSt. EUR 1.200,00
Mehrwertsteuer 19 % EUR 228,00
Reparaturkosten mit MwSt. EUR 1.428,00
Wiederbeschaffungswert steuerneutral EUR 1.000,00
Restwert mit MwSt. EUR 120,00
Selbstbeteiligung EUR 150,00
Was heißt das jtzt für mich. Ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, bekomm ich nix, bekomm ich irgendwas und wenn ja was?
andere sache, der gutachter hat meine autogasanlage beim autowert nicht mit eingerechnet, reklamieren oder, weil mit der autogasanlage ist der doch bestimmt bissel mehr wert?
Falls wichtig, geht um MX-3
Wirtschaftlicher Totalschaden, weil Fahrzeugwert (Wiederbeschafungswert) 1.000 Euro und Instandsetzung 1.428 Euro.
Zur Auszahlung kommt Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung: 730 Euro.
Was die Gasanlage angeht, frage den Gutachter, ob und in welcher Höhe und warum nicht oder warum nur so wenig die Gasanlage eingerechnet wurde. Vielleicht wurde sie das ja, kann von hier nicht beurteilt werden.
Nur sollte man nicht vergessen, dass ein Fahrzeugwert von 800 Euro nicht durch den Einbau einer Gasanlage auf 2.800 Euro steigt.
Ein alter Motor, ausgegnaggeltes Fahrwerk und in die Jahre gekommene Karosserie werden nicht wertvoller, nur weil ein sehr teures Zubehörteil eingebaut wurde.
Hey, danke für die Antwort. So ähnlich hatte ich mirs das auch gedacht. Hab ein ausführliches Gutachten. Da ist alle Sonderausstattung "Klimaanlage und Heckspoiler" steht. Ist klar das die nicht 1000 Euro bringt. Aber ne 4 Jahre alte Gasanlage bestimmt mehr als ein 13 Jahre alter Heckspoiler oder Klimaanlage?
Wie schon geschrieben: nachfragen
Dass im Gutachten der Heckspoiler aufgeführt ist, hat aber mit Sicherheit nichts mit einer Wertberücksichtigung zu tun.
Bei derartigen Beträgen ergibt sich Wert nicht nach einer Nachfrage, wo ein vorhandener Heckspoiler 50 Euro mehr dem Käufer entlockt, sondern sehr stark dem noch vorhandenen Nutzwert des Fahrzeugs.
Der ist geprägt durch Reparaturrisiken aufgrund Alter und Laufleistung und daran ändert eine Gasanlage nichts. Teilweise auch im völligen Gegenteil.
Je nach Alter der Gasanlage ergeben sich dadurch Kosten durch dort vorhandenes Reparaturrisiko , notwendige Inspektionen, Austausch des Gastanks weil dessen Lebensdauer /Prüfungstermin erreicht ist.
Eine Gasanlage kann dann auch einen Minderwert bedeuten, weil hier Geld investiert werden muss, was bei einem Fahrzeug ohne Gasanlage nicht investiert werden braucht.
Ganz so einfach ist die Sache mit einem "Mehrwert" bei einem Gasumbau nicht zu bestimmen. Es kommt wie immer auf viele weitere Faktoren an.
Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass ein derartiger Umbau nicht berücksichtigt wurde und schon einen gewissen Mehrwert hat. Daher auch der Hinweis mit dem Nachfragen.
danke
Noch was, was viele falsch interpretieren:
Wenn die Versicherung bezahlt, bleibt es weiterhin Dein Auto, Dein uneingeschränktes. Auch bist Du nicht verpflichtet, den Wagen zu verkaufen, auch nicht an die Restwerkaufkäufer, die im Gutachten bzw. der Abrechnung der Versicherung aufgeführt sind.
Die Versicherung erstattet "nur" den entstandenen wirtschaftlichen Schaden, aber sie kauft den Wagen nicht von Dir.
Die genannten Aufkäufer sind nur der Nachweis, dass Du den genannten und in Abzug gebrachten Restwert auch erhalten kannst, weil die dort genannten Firmen den Wagen so für den genannten Preis kaufen würden.
Aber Du muss ihn nicht an diese Firmen oder auch überhaupt verkaufen - er bleibt "Deiner".
Rückmeldung: Habe mit Gutachter gesprochen. Wiederbeschaffungswert ist jetzt 1250€. Also bekomm ich 250 € mehr. Hat sich ja gelohnt
Na also, geht doch