Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchte aus
Bei meinem Xsara Coupe gehen von heute auf morgen Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchte nicht mehr(habe es bei diesen dichten Nebel am nächsten Tag gemerkt). Die Sicherungen,Birnen sind in Ordnung, alle anderen Lampen brenn. Gibt es da irgend ein Relais ?
Danke für Antwort
Die NSW könnten über Relais geschaltet sein, die NSL wegen der geringen Schaltleistung von nur 21 Watt wohl eher nicht.
Schon mal an den NSW/NSL-Schalter als Übeltäter gedacht?? .. und ist die zugehörige Stromkreissicherung definitiv i.O.??
Ich geh mal davon aus, daß Dir klar ist, daß die nur leuchen können, wenn das Fahrlicht an ist?
Ich schließe mich da lo an, aber nur, wenn Bestatter unrecht hat. Hill
Die dürfen nur gemeinsam mit Fahrlicht einschaltbar sein und müssen ausgehen, sobald auf Fernlicht geschaltet wird.
Man kann sie auch so schalten, daß sie mit Standlicht gemeinsam auch leuchten, das ist aber nicht erlaubt.
Nach 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 und StVZO § 52
Nebelscheinwerfer wie auch Nebelschlussleuchte sind zulässig mit Abblend-, wie auch Fernscheinwerfer. Da muss nichts beim Umschalten auf Fernlicht abschalten.
Nebelscheinwerfer dürfen auch nur mit dem Begrenzungslicht (Standlicht) benutzt werden (also ohne Abblend- oder Fernlicht), wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40cm von der Karosserieaußenkante entfernt sind.
Was schaltungstechnisch nicht zulässig ist, sind die Spielereien aus dem "Tuning"-Bereich mit den Nebelscheinwerfern:
- Umklemmen als Tagfahrlicht
- Umklemmen als Abbiegelicht
- Umklemmen, dass sie mit der Lichthupe gemeinsam aufleuchten
In den mir zugänglichen Fassungen der StVZO habe ich hinsichtlich Fernlicht nichts finden können.
Wohl, daß die Nebelscheinwerfer - falls sie nicht mehr als 400 mm vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sind - auch mit Standlicht benutzt werden dürfen.
Ist der Abstand größer, dann (Zitat)"...müssen die Scheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können." Das schließt meiner Meinung nach die gemeinsame Nutzung mit Fernlicht eindeitig aus, sonst hätte man statt Abblendlicht da Fahrlicht hinschreiben können.
Nebenbei: Fernlicht bei Nebel ist ja doch wohl wegen der "weißen Wand" unsinnig.
Hallo, normal halte ich mich aus den rechtlichen Dingen raus, aber hier hat Hosenmatz recht. Die StVZO hat sich diesbezüglich schon länger geändert. Als ich gelernt habe, gab es das noch mit den Nebel aus, wenn Fern. Ist aber nicht mehr aktuell. Hill
Sinnhaftigkeit muss man immer außen vor lassen, es gibt viele Dinge, die je nach (konstruierter) Situation auch völlig unsinnig sein können, aber dennoch nicht verboten sind.
Die Nebelschweinwerfer (NSW) dürfen in vielen Situationen eingeschaltet werden, nicht nur bei "weißer Wand", sondern auch bei deutlich besseren Sichtbedingungen, bei denen dann auch ein Fernlicht durchaus "Sinn machen" kann - und dann die NSW durchaus unsinnig sind.
Aber das sind alles Dinge, die der Fahrer frei entscheiden kann, was er nun benutzt oder nicht. Die technischen Vorgaben sollen nur dafür sorgen, dass keine unnötigen oder zusätzlichen "Fallen" existieren.
Und von der Seite sind bei "weißer Wand" nicht die NSW "gefährlich" und müssten abschalten, sondern das Fernlicht ist "gefährlich", was bei "weißer Wand" nicht angehen dürfte. Aber das kann der Fahrer erkennen und die Finger vom Knopf lassen oder die Dinger (welche auch immer) rechtzeitig wieder ausschalten.
...
Der Begriff "Fahrlicht" ist, nennen wir es mal "ungenau". Dieses "Fahrlicht" war früher (bis 1978) die technische Bezeichnung für das, was jetzt "Abblendlicht" heißt. Es war und ist keine Beschreibung, für "alles was während der Fahrt an sein kann oder darf".
Genau wegen dieser Missverständlichkeit mit "egal was, Hauptsache Licht" wurde im Rahmen der EU-Harmonisierung aus dem Begriff "Fahrlicht" der Begriff "Abblendlicht" für eben diese Funktion.
Dein Vorschlag statt "Abblendlicht" den Begriff "Fahrlicht" zu nutzen, ist formal "haarig", es macht keinen Unterschied, denn es ist nur der alte Begriff für die absolut selbe Sache.
Was 'unsinnig' ist, sollte von jedem Autofahrer doch selbst erkannt werden können und nicht doppelt gemoppelt durch irgend welche Verordnungen, die sich eh' kein Mensch zu Gemüte führt, reglementiert werden.
Oder meinst Du, ein 'von der Obrigkeit verordnetes Verbot' des Scheibenwischereinschaltens bei absolut trockener WSS sei zielführend?! .. Es muss Jeder selbst entscheiden dürfen, in wie weit er sich damit WSS und Wischerblätter ruinieren will ^^
... obwohl: Durch Sand-/Staubkörnchen via trocken laufende Wischerblättes 'eingeschliffene Schlieren in der WSS führen zu erhöhter Blendung durch den Gegenverkehr - aber meist nur im Dunkeln
Egal: Häbbie Wiekend @all
Hosenmatz, Du hast mich falsch verstanden.
Eben, weil da ausdrücklich Abblendlicht steht und nicht Fahrlicht, war ich der Meinung, daß eben NS nicht gleichzeitig mit dem Fernlicht brennen dürfen. Wenn doch, warum steht da genau die Beschränkung auf Abblendlicht? Stünde da Fahrlicht, dann
könnte ich Dir recht geben, denn dazu gehört
auch das Fernlicht.
Wenn auch spät, will ich meine Frage selbst beantworten: Nachdem ich herausbekommen habe, daß man das Lenkrad ganz herausziehen muß, um den Schalthebel Beleuchtung auzubauen(vorher Torxschrauben unten Lenkradverkleidung und am Hebel lösen), stellte ich fest, daß sich ein Kabel gelöst hatte, wieder angelötet, es leuchtet !
Dank für die Rückmeldung.