Erdgas ?!?
Bei meinem Opel Zafira CNG BJ: 2005 war ein Kabel für die Steuerung der Einspritzanlage Defekt und es wurden Unnötige Arbeiten durchgeführt. Insgesamt soll ich 475,65€ bezahlen für Arbeitsstunden die zu keinem Erfolg geführt haben und nach 6 Tagen war ich in einer Zweigfiliale von dieser Werkstatt und plötzlich fand man den Fehler innerhalb von 10 minuten. Nun soll ich die ganzen "sinnlosen" Arbeiten bzw. Arbeitsstunden die zu keinem Erfolg geführt haben auch bezahlen. Ist das denn überhaupt Rechtens ?
Wie lautete der Auftrag an die Werkstatt?
Was wurde,Deiner Meinung nach "unnötig",gearbeitet und abgerechnet?
Die Filiale konnte übrigens bestimmt die vorangegangenen Arbeiten zum einkreisen des Fehler berücksichtigen.
A.T.U., oder Pit-Stop?
10 Minuten später hätte es die erste Werkstatt vielleicht auch gefunden?
Ich glaub nicht, daß hier Meinungen irgendeine Relevanz haben, Kraeker.
Wer hat entschieden, welche Arbeiten nötig und welche unnötig sind?
Ich wäre außerdem sehr vorsichtig, mit Begriffen wie "Betrug" rumzuwerfen. In Deutschland entscheidet immer noch ausschließlich ein Richter, ob jemand ein Betrüger ist, oder nicht.
Es kann ohne weiteres "rechtens" sein, fast immer ist es auch "rechtens" und eventuell die berechnete Höhe nicht in dem Umfang.
Aber anhand der nur nur rudimentär gemachten Angaben wäre ein "eher ja" oder "eher nein" hier reine Raterei.
Dass man hinterher immer schlauer ist, ist eine Binsenweisheit und interessiert bei derartiger Betrachtung niemanden.
Vorher, zu einem bestimmten Zeitpunkt getroffene Entscheidungen müssen nach richtig und falsch anhand der zu dem Zeitpunkt der Entscheidung vorliegenden Informationen bewertet werden.
Waren sie zu dem Zeitpunkt richtig, dann waren sie das und der ausgeführte Aufwand muss bezahlt werden, auch wenn er nicht zum Erfolg geführt hat.
Gibt es denn Irgendeine Möglichkeit, zu Überprüfen ob diese "unnötigen" Arbeiten wirklich bezahlt werden müssen oder nicht ? Es war eine Opel Vertragswerkstatt und erst 6 tage später als ich in einer Zweitfiliale von diesem Opel Autohaus war , wo ich den Meister kenne, da wurde ein Anruf getätigt und schon fand man in der Hauptfiliale den Fehler an meinem Auto und konnte ihn innerhalb von 10 Minuten beheben. Es war ein defektes Kabel vom Steuergerät der Erdgaseinspritzung. Laut Rechnung hat das Kabel mit Einbau 120 Euro gekostet. Und ich versteh nicht das ich die unnötigen Bastelarbeiten die zu NIX geführt haben, bezahlen soll. WER KANN MIR HELFEN ???????
Wer nie einen versteckten Fehler in der Elektrik/Elektronik gesucht hat, der wird
auch nicht verstehen, daß das furchtbar teuer werden kann. Es wird immer wieder pasieren, daß bei der Fehlersuche "unnötige" Arbeiten gemacht werden.
Grade hatten wir noch den Fall, daß ein Kunde den Ersatz einer Blinkerlampe monierte, bis der TÜV-Mann ihm die alte, von uns wieder eingesetzte wegen "zu wenig gelb" bemängelte.
Natürlich kann man überprüfen, ob "unnötige" Arbeiten durchgeführt wurden oder nicht, aber eben nicht an dem am Ende gefundenen tatsächlichen Fehler - der interessiert nicht.
Eine Arbeit muss dann bezahlt werden, wenn sie
a) beauftragt wurde, und
b) fachgerecht ausgeführt wurde.
Beauftragt sollte klar sein, keiner wird ein defektes Fahrzeug zu einer Werkstatt bringen und dann schweigend weg rennen.
Fachgerecht bedeutet, dass entsprechend den anerkannten Regeln der Technik dieses Berufes die Arbeit ausgeführt wurde. Also durch Fachpersonal mit den entsprechenden Geräten und der zugehörigen Systematik.
Wenn sich ein Fehler nach der ersten (fachgerechten) Analyse nicht klar zuordnen kann, sondern verschiedene Dinge als Ursache in Frage kommen, dann ist es richtig, wenn die (fachlich) wahrscheinlichste Sache ausgeführt wird.
In dem Fall ist dann von der Werkstatt (fachlich) völlig korrekt gehandelt worden und eine korrekte Arbeitsausführung muss auch vollständig bezahlt werden.
Nur eine falsche oder nicht korrekte Arbeitsausführung muss nicht bezahlt werden.
Auch wenn mehrere Schritte ausgeführt wurden, bis dann die eigentliche Ursache gefunden und beseitigt wurde, so sind doch alle Schritte zu bezahlen, weil nur alle Schritte zu dem Ziel geführt haben.
Dass manche Fehler nur sehr kompliziert zu finden sind oder in dem besonderen Einzelfall sehr exotisch, liegt nicht in der Verantwortung der Werkstatt und dafür muss die Werkstatt nicht die Kosten übernehmen.
Dass es hinterher nur eine "lächerliche" Ursache war, weiß man doch vorher nicht. Es ist völlig uninteressant, dass man am Sonntag früh die Lottozahlen vom Vorabend weiß, und die sind immer lächerlich einfach.
Es ist wäre doch keinerlei Problem gewesen, genau diese Zahlen anzukreuzen, es ist immer nur das kleine Problemchen, sie VORHER zu wissen.
Auch dass die andere Werkstatt den Fehler "sofort" gefunden hat, ist auch kein Argument für tatsächlich unnötige Arbeiten.
Wenn dieses als einziges übrig blieb, dann ist es dass, aber damit diese letzte Sache auch die letzte Sache ist, müssen doch erst alle anderen Dinge erledigt sein.
Hier muss kontrolliert werden, ob die gesamten Arbeiten in ihrer Abfolge fachgerecht ausgeführt wurden. So wie ich das etwas höher beschrieben habe. Wurden sie das, sind sie auch vollständig zu bezahlen.
Wenn es sich hier um eine Vertragswerkstatt handelt, dann müssten sie auch in der entsprechenden Innung sein und dann kannst Du den gesamten Ablauf auch von dem Schiedsstelle dort prüfen lassen.
Du hast völlig recht.Deshalb fragte ich den Fragesteller ja nach seiner Meinung.Leider gibt er keine Auskunft,was genau ihm für welche Arbeit berechnet wurde.Denn das tauschen der Räder beispielsweise,wäre bestimmt eine "unnötige" Arbeit gewesen.
Hi party1407,
kannst Du mir sagen welches Kabel für die Steuerung der Einspritzanlage defekt war?
Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mich hierzu auch kurz per mail informierst:
kirschner.robert@freenet.de
Dank Dir.