Eine Strecke – zweimal geblitzt
Hallo zusammen,
ich bin gestern Abend (ca. 24 Uhr) merklich zu schnell gefahren – Emotionen haben im Straßenverkehr eben nichts verloren.
Das erste Mal war innerorts (50) mit irgendwas zwischen 70 und 80 km/h schätze ich. Habe den Wagen noch nicht so lange, als dass ich die genaue Tachoabweichung schon kenne.
Das zweite Mal war knappe 10 Minuten später auf der Stadtautobahn in einer 60er-Zone mit maximal 80, würde ich sagen.
Ich bin 24, dementsprechend seit 4 Jahren aus der Probezeit und bisher ohne Punkte in Flensburg.
Muss ich hier mit einem Fahrverbot rechnen?
Danke schonmal im voraus, der Abend war mir eine Lehre...
Grüße
Oliver
Nix besonderes, eigentlich.
Zwei unabhängige Verstöße und damit zwei "Rechnungen", sehr wahrscheinlich ohne gegenseitige Wirkung.
Es geht um die sogenannten "Voreinträge", die zu einer Straferhöhung und /oder zu einem Bonusfahrverbot führen können.
Der erstgenannte Verstoß wird eventuell im Punktebereich liegen - ab +21 über soll - und somit dann ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft auch diese "Voreintragung" zur Folge haben.
Allerdings ist der zweitgenannte Verstoß sehr wahrscheinlich nicht im Punktebereich, sondern ein sogenanntes Verwarnungsgeld (unter 40 Euro) und damit
- erfolgt keine Eintragung und damit Voreintragung
- werden bei Verwarnungsgelder keine bereits vorhandenen Voreintragungen bei der Strafhöhe berücksichtigt.
...
Da Voreintragungen bereits vorhanden sein müssen, also rechtskräftig, kann man hier aufgrund der zeitlichen Nähe auch etwas taktisch arbeiten.
Erhält man den ersten Bescheid und handelt es sich um ein Bußgeld, also ab 40 Euro und Punkte, weil es mehr als +20 km/h über soll war, dann widerspricht man dem ohne Nennung von Gründen, damit wird der dann (noch) nicht rechtskräftig und es erfolgt (noch) keine Eintragung und ohne (Vor)-Eintragung kann der zweite Bescheid nicht verschärft werden.
Kommt dann der zweite Bescheid, dann bezahlt man den zweiten Bescheid und gleichzeitig zieht man den Widerruf des ersten Bescheids zurück. Einfacher Brief: hiermit ziehe ich meinen Widerspruch vom zum Bescheid Nr. zurück. mit freundlichen Grüßen.
Mit dem Zurückziehen wird dann auch sofort der erste Bescheid rechtskräftig, man bezahlt den sofort und das war es dann auch schon. Eine einmal ausgesprochene Strafe kann nicht nachträglich erhöht werden, wenn keine neuen Erkenntnisse zur eigentlichen Tat (dem Verstoß selbst) vorliegen.
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Bliebe noch der Doppelfehler, der einen Monat Bonus-Fahrverbot bringen könnte, wenn innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsverstöße von mehr als 25 km/h über soll; oder ein Verstoß von mehr als 25 plus zwei Verstöße von mehr als 20 km/h über soll begangen werden.
Aber auch hier konkret nicht, da es weder zwei Verstöße über +25 waren, bzw. beim Begehen (Tattag) des zweiten Verstoßes der erste noch nicht rechtskräftig war.
Somit zwei "eigene" Rechnungen ohne gegenseitige Wirkung, eventuell aufpassen und etwas mit den Terminen der Rechtskraft taktieren. Da dies aber extrem zeitnah war und die Ausfertigung der Bescheide auch praktisch gleichzeitig erfolgt, ist das Taktieren sehr wahrscheinlich hier auch nicht notwendig.
Wow, danke für die ausführliche Antwort.
Dann heißt es jetzt wohl abwarten, wann die zwei Briefe eintreffen.
Richtig, abwarten und glücklich sein, zumindest was eine "Wechselwirkung" betrifft.