Gebrauchtwagenkauf aus Holland
Ich möchte einen Gebrauchtwagen in Holland kaufen.einen Youngtimer Replika.
Welche Papiere werden benötigt um das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen.
Das Zulassungsprocedere eines EU-Gebrauchtfahrzeugs findest Du hier:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/importieren-von-eu-gebrauchtwagen
Allerdings könnte es 'technische und zulassungsrechtliche Änderungswünsche' des deutschen TÜV/Dekra sowie der Zulassungsbehörden geben, um das Fahrzeug in Deutschland zulassungsfähig zu bekommen; daher zunächst mal - am Besten VOR dem Kauf - Rücksprache mit dem örtlichen TÜV und auch der KFZ-Zulassungsstelle nehmen.
Hintergrund ist, dass es sich um eine - dann wohl mindestens 20 Jahre alte?! - Youngtimer-Replika ohne EU-Betriebserlaubnis (E-Nummer in den Fahrzeugpapieren) handelt, die nicht unbedingt den Ausrüstungsrichtlinien der EU bzw. Deutschland genügen muss. Falls eine fahrzeuggebundene, so genannte CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) des Herstellers/Generalimporteurs bereits vorliegt, bestehen zulassungsrechtlich hingegen keine Bedenken mehr.
Viel Erfolg !
Der SS100, der bei Target in Eindhoven steht?
Da steht vor dem Eintritt des Erfolgs aber eine riesen Portion notwendiges Glück und ein Sachverständiger bei der Abnahme, der nicht nur selbst blind ist, sondern auch dessen Blindenhund blind sein muss.
Danke für die hilfreiche Auskunft.
Mein lieber hosenmatz ich habe eine präz.Frage gestellt und kann auf sollche unqualifizierte Antwort verzichten. Mann sollte dir den Hosenmatz stramm ziehen.
Die Antwort war qualifiziert, es gibt keine Bessere, nur hast Du keine Ahnung, dies zu erkennen:
Ein Fahrzeug muss den technischen Bestimmungen am Tage seiner Erstzulassung erfüllen.
Dies ist nicht das Original mit den Zulassungsanforderungen und Bestandsschutzregeln aus dem Jahr 1939, sondern eine Replika aus dem Jahr 1984.
Es gelten die Zulassungsbestimmungen der aktuellen StVZO in Verbindung mit den Übergangsbestimmungen (Bestandsschutzregeln) für das Jahr 1984. Hier zu finden:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__72.html
Kannst Du selber durchlesen, welche Bestimmungen eingehalten werden müssen, und ob dies am Fahrzeug auch eingehalten wird.
Art, Ausführung und Anordnung der lichttechnischen Einrichtungen (Scheinwerfer und Rückleuchten), der Sitze, den Sicherheitsgurten, ...
Oder einfach aus der Logik, ob ein Fahrzeug aus 1939 bereits die sicherheits-technischen Anforderungen, die erst 50 Jahre später existieren, schon erfüllen konnte.
Der Wagen hat nicht ohne Grund eine britische Zulassung, da bekommt man auch für ein motorisiertes Dixi-Klo eine Straßenzulassung, aber auf dem Festland kann man das nur noch in den Garten stellen und Blumen anpflanzen.
Das genannte Zulassungsverfahren ist völlig korrekt, aber um dieses Fahrzeug zuzulassen, benötigt man nur eines: einen britischen Hauptwohnsitz.