Käfer Cabrio Bj.77. Innenausstattung komplett im Porschedesign (
Kann ein Käfer Cabrio Bj.77 kaufen. Die Innenausstattung ist komplett im Porschedesign (Rücksitze, Vordersitze Recaro, Armaturenbrett und alles in Leder) ist das noch Oldtimergerecht? oder lässt sich so ein Fahrzeug unter Sammlern schwer wieder verkaufen? Sieht allerdings sehr toll und wertvoll aus. Hat jemand erfahrung damit?
"Oldtimergerecht" muss man differenzieren:
Zulassungsvorschriften für das H-Kennzeichen:
Umbauten sind dann anerkannt, wenn sie ebenso zeitgerecht sind. Bedeutet: wenn sie in den ersten 10 Jahren ab Erstzulassung durchgeführt wurden oder hätten zu dem Zeitraum durchgeführt werden können.
Ich kenne einen Opel Manta, der ist völliges "Proll"-, oder auch "ATU-Tuning", hat aber problemlos die H-Zulassung bekommen, weil dieses Fahrzeug in diesem Zustand tatsächlich absolut zeitgerecht ist.
Bei den Sammlern gibt es zwei Gruppen,
die "Hardliner", bei denen muss alles Originalzustand "ab Werk" sein, da fällt jeglicher Umbau unten raus, und
die, die es wie Du auch "passend" finden und kaufen würden.
Ich würde aber grundsätzlich bei einem umgebauten 77er Käfer nicht unbedingt von Sammler-"Wert" sprechen, eher von Liebhaber-Fahrzeug.
Danke Hosenmatz, war doch aufschlussreich, habe in den nächsten Tagen einen Termin beim TÜV, mal sehen was die sagen. Hast natürlich Recht,bin eher ein Liebhaber solcher Aufmachung. Gruß Charly
Ganz so platt, eventuell nur auf die pauschale KFZ-Steuer von 191,70 Euro, sollte man eine H-Zulassung nicht betrachten, da gibt es noch ein paar andere Dinge:
H-Zulassung hat eine pauschale Ausnahme vom Fahrverbot in den Umweltzonen,
bei etlichen Versicherungen bedeutet H-Zulassung die Einstufung in Typklasse 10 (zehn),
bei der Erstattung von Sachschäden gibt Unterschiede, zB. in der Anrechnung von "neu-für-alt" zwischen einen alten Gebrauchtwagen mit einer "Basteleien sind Dein Problem"-Situation; oder einem amtlich anerkannten Kulturgut mit einem zeitgenössischem, seltenem wie auch erhaltenswertem Individualumbau.
das bei der H-Zulassung erteilte Gutachten ist gleichzeitig ein Wertgutachten, was zB. im Rahmen von Teilkaskoschäden (Sturmschäden, Diebstahl), ebenso deutlich veränderte Berechnungsbasen liefert.